15793/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzminister verzichtet auf EUR 1 Milliarde Rückforderungen
Statt die Überförderungen für die Steuerzahler zurückzuholen, verhandelt Bundesminister Brunner mit der EU-Kommission, wie er die Überförderung bei den Unternehmen belassen kann. Das ist nicht nur fahrlässig gegenüber den Steuerzahlern. Das ist vor allem gegenüber den Mitbewerbern unfair, die ihre Unternehmen nicht in diverse Sub-GmbHs aufgesplittert haben. Die Aussagen des Finanzministers in der Fragestunde im Nationalrat am 7.7.2023 lassen Zweifel über seine Ambitionen aufkommen, zu viel ausgezahltes Steuergeld wirklich zurückzuholen.
Der Rechnungshofbericht hält klar fest, dass es bei den Corona-Hilfen zu massiven Überförderungen gekommen ist. (1) Ein großes Problem war, dass das BMF von der gängigen Definition des Unternehmensbegriffs im Beihilferecht abgegangen ist (eine Lücke wurde ausgenutzt). Entgegen der Meinung des Finanzministers dürfen Förderungen nur pro Unternehmensverbund und nicht für einzelne Standorte vergeben werden. Das war vor der Covid-Krise so und ist es bis jetzt. NEOS haben das BMF mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt: Ein Unternehmen, das jede Filiale als eigene GmbH aufstellt, ist gegenüber dem Mitbewerber, der alle Standorte in einer gemeinsamen GmbH führt, klar im Vorteil und überfördert. Das BMF hat das regelmäßig bestritten. (2)
Eine NEOS Anfrage zeigte auf, dass 888 Antragsteller österreichweit von der COFAG die Aufforderung bekommen haben, zusätzliche Angaben zu ihrer Unternehmensstruktur zu machen. Über eine Milliarde Euro könnte laut Angaben des BMF von der Konzernbetrachtung betroffen sein. Während der Fragestunde am 7.7.2023 im Nationalrat traf Finanzminister Brunner einige unrichtige Aussagen zum Beihilferecht:
Manche Unternehmen haben also mehr bekommen, als ihnen rechtlich zusteht, weil die Europa-Experten im BMF und der Minister, der selbst Berufserfahrung aus einer Förderstelle mitbringt, das offensichtliche beihilferechtliche Problem konsequent ignoriert haben. Besorgniserregend waren die Aussagen Brunners im Nationalrat, die daran Zweifeln lassen, ob der Minister das Steuergeld überhaupt wieder zurückhaben möchte. Vielmehr wird gerade hart verhandelt und möglichst viel Geld nicht zurückfordern zu müssen. Dies wäre überaus problematisch, da im Wesentlichen viel Steuergeld verschwendet wurde, um wenigen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu gewähren und das nur auf Basis ihrer Unternehmensstruktur. Die Steuerzahler mussten sich damit eine Verzerrung des Wettbewerbs zu ihrem Nachteil teuer erkaufen und jetzt will der Finanzminister das Geld nicht mal zurück?
Diese Anfrage soll daher klären, was hinter den Aussagen von Bundesminister Brunner steht. Die Steuerzahler haben es verdient, zu erfahren, was wirklich in Brüssel läuft und was gemacht wird, um das zu Unrecht vergebene Steuergeld zurückzubekommen.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende