15793/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzminister verzichtet auf EUR 1 Milliarde Rückforderungen

 

Statt die Überförderungen für die Steuerzahler zurückzuholen, verhandelt Bundesminister Brunner mit der EU-Kommission, wie er die Überförderung bei den Unternehmen belassen kann. Das ist nicht nur fahrlässig gegenüber den Steuerzahlern. Das ist vor allem gegenüber den Mitbewerbern unfair, die ihre Unternehmen nicht in diverse Sub-GmbHs aufgesplittert haben. Die Aussagen des Finanzministers in der Fragestunde im Nationalrat am 7.7.2023 lassen Zweifel über seine Ambitionen aufkommen, zu viel ausgezahltes Steuergeld wirklich zurückzuholen.

 

Der Rechnungshofbericht hält klar fest, dass es bei den Corona-Hilfen zu massiven Überförderungen gekommen ist. (1) Ein großes Problem war, dass das BMF von der gängigen Definition des Unternehmensbegriffs im Beihilferecht abgegangen ist (eine Lücke wurde ausgenutzt). Entgegen der Meinung des Finanzministers dürfen Förderungen nur pro Unternehmensverbund und nicht für einzelne Standorte vergeben werden. Das war vor der Covid-Krise so und ist es bis jetzt. NEOS haben das BMF mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt: Ein Unternehmen, das jede Filiale als eigene GmbH aufstellt, ist gegenüber dem Mitbewerber, der alle Standorte in einer gemeinsamen GmbH führt, klar im Vorteil und überfördert. Das BMF hat das regelmäßig bestritten. (2)

 

Eine NEOS Anfrage zeigte auf, dass 888 Antragsteller österreichweit von der COFAG die Aufforderung bekommen haben, zusätzliche Angaben zu ihrer Unternehmensstruktur zu machen. Über eine Milliarde Euro könnte laut Angaben des BMF von der Konzernbetrachtung betroffen sein. Während der Fragestunde am 7.7.2023 im Nationalrat traf Finanzminister Brunner einige unrichtige Aussagen zum Beihilferecht:

 

 

 

Manche Unternehmen haben also mehr bekommen, als ihnen rechtlich zusteht, weil die Europa-Experten im BMF und der Minister, der selbst Berufserfahrung aus einer Förderstelle mitbringt, das offensichtliche beihilferechtliche Problem konsequent ignoriert haben. Besorgniserregend waren die Aussagen Brunners im Nationalrat, die daran Zweifeln lassen, ob der Minister das Steuergeld überhaupt wieder zurückhaben möchte. Vielmehr wird gerade hart verhandelt und möglichst viel Geld nicht zurückfordern zu müssen. Dies wäre überaus problematisch, da im Wesentlichen viel Steuergeld verschwendet wurde, um wenigen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu gewähren und das nur auf Basis ihrer Unternehmensstruktur. Die Steuerzahler mussten sich damit eine Verzerrung des Wettbewerbs zu ihrem Nachteil teuer erkaufen und jetzt will der Finanzminister das Geld nicht mal zurück?

Diese Anfrage soll daher klären, was hinter den Aussagen von Bundesminister Brunner steht. Die Steuerzahler haben es verdient, zu erfahren, was wirklich in Brüssel läuft und was gemacht wird, um das zu Unrecht vergebene Steuergeld zurückzubekommen. 

 

Quellen:

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Bund_2022_31_COFAG.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/12111/fname_1466958.pdf 
  3. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/14565/fnameorig_1546551.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. „Wir sind mit der Kommission dran, an einer Lösung zu arbeiten“:
    1. Welche Lösungen haben Sie der Kommission vorgeschlagen?
  1. „Ich war dazu bei der Kommissarin Vestager vor einigen Wochen.“
    1. Welche Lösungen schlägt Kommissarin Vestager Ihnen vor?
    2. Welche Schritte haben Sie als Folge des Gesprächs mit Vestager in den vergangenen Wochen gesetzt?

 

 

  1. „Zuerst müssen wir mit der Kommission schauen, wie diese Regeln ausschauen können“
    1. Welchen Spielraum lässt Ihnen das Schreiben der Kommission vom März 2022, wonach die COFAG-Förderrichtlinien die Konzernbetrachtung vermissen lassen?
    2.  Wurde mit der EU-Kommission ein Zeitplan vereinbart, bis wann eine Entscheidung in dieser Sache erreicht werden soll?
  1. "Bei der Konzernbetrachtung spielt die Definition eine ganz große Rolle. Da gibt es unterschiedliche Definitionen – auch in Europa übrigens – wie, was ist ein Konzern? Wie setzt er sich zusammen?“
    1. Hat die EU-Kommission während der Verhandlungen den Standpunkt des Finanzministers bestätigt, wonach es im EU-Beihilfenrecht mehrere Definitionen des Unternehmensbegriffs gibt und die Rechtslage vor dem Schreiben der Kommission vom März 2022 für das BMF somit nicht klar sein konnte? 
    2. Hat die EU-Kommission während der Verhandlungen erwähnt, dass dem BMF (aus anderen Beihilfen) die Definitionen des Unternehmensbegriffs bekannt hätte sein sollen?
  1. "Wir haben damals aufgrund einer Nichtantwort der EU-Kommission Regeln aufgestellt und nach dem hat man Auszahlungen gemacht."
    1. Was war die konkrete Frage an die EU-Kommission, die unbeantwortet blieb?
    2. Wann wurde die erwähnte Frage an die Kommission gestellt?
    3. Wann hat das BMF eine Antwort erhalten?
    4. Inwiefern wurde versucht, die offene Frage durch Rückgriff auf andere Experten zu lösen?