15806/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Wie sichert die Regierung Vereine und Einrichtungen gegen die Inflation ab?

 

Die Kostenexplosion im täglichen Leben stellt große Teile der Bevölkerung vor enorme Herausforderungen. Doch nicht nur Einzelpersonen sind von Inflation und Preissteigerungen massiv betroffen, sondern auch zahlreiche Initiativen, Organisationen und Vereine. Gerade sie leisten aber in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl unserer Republik und werden dementsprechend auch von einzelnen Ressorts der Bundesregierung gefördert.

 

Schon bisher hatten diese Einrichtungen, Organisationen und Initiativen viel zu oft mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen: Der Fokus auf Projekt- statt Basisförderungen, nicht-förderwürdige Ausgaben, fehlende Inflationsanpassung, komplizierte Co-Finanzierungen durch andere Verwaltungsebenen und viele andere Herausforderungen haben zahlreiche zentrale Angebote, die vom Bund unterstützt wurden, oft schwer belastet. Nach den Einschnitten durch die Corona-Pandemie, die gerade kleine Organisationen oft unter enormem persönlichen Aufwand bewältigt haben, stellt die aktuelle wirtschaftliche Lage viele von ihnen vor Existenzprobleme. Dabei sind gerade in Folge der Pandemie viele, vom Bund geförderte Einrichtungen – von den Familienberatungsstellen, über Frauen- und Mädchenberatungsstellen, bis zu den Träger*innen des Projektes „Gesund aus der Krise“ – wichtiger denn je.

 

Die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“ (ARR 2014) definiert die Aufgabe von Förderungen durch den Bund wie folgt: „§ 12. Eine Leistung ist förderungswürdig, wenn an ihr ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Ein erhebliches öffentliches Interesse liegt vor, wenn die Leistung geeignet ist, zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohles, zur Hebung des zwischenstaatlichen und internationalen Ansehens der Republik Österreich, zum Fortschritt in geistiger, körperlicher, kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht oder zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.“ Genau diese Leistungen gilt es angesichts von Inflation und Teuerung in allen Lebensbereichen abzusichern. Die Bundesregierung ist gefordert, finanzielle Unterstützungen für geförderte Projekte und die für sie entstehenden Kostensteigerungen zur Aufrechterhaltung des Betriebes zur Verfügung zu stellen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Einrichtungen wurden im Jahr 2022 seitens Ihres Ressorts gem. den Vorgaben der ARR gefördert? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung und Förderbetrag.

2.    Welche dieser Einrichtungen haben gem. Fördervertrag Anspruch auf eine Valorisierung von Förderleistungen – beispielsweise im Zuge mehrjähriger Förderverträge? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung, Förderbetrag, sowie vertraglich abgesicherter Valorisierungsregelung.

3.    Welche dieser Einrichtungen haben gem. Fördervertrag Anspruch auf (Teil-)Förderungen ohne Kostendeckelung – beispielsweise für Büroausgaben, Reisekosten etc.? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung, Förderbetrag, sowie entsprechender Regelung.

4.    Gab es im Jahr 2022 seitens Ihres Ressorts Förderungen, die abseits der Vorgaben der ARR gefördert wurden?

a.    Wenn ja, um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung und Förderbetrag.

b.    Wenn ja, welche dieser Einrichtungen haben gem. Fördervertrag Anspruch auf eine Valorisierung von Förderleistungen – beispielsweise im Zuge mehrjähriger Förderverträge? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung, Förderbetrag, sowie vertraglich abgesicherter Valorisierungsregelung.

c.    Wenn ja, welche dieser Einrichtungen haben gem. Fördervertrag Anspruch auf (Teil-)Förderungen ohne Kostendeckelung – beispielsweise für Büroausgaben, Reisekosten etc.? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung nach Förderpartner*innen, Ziel der Förderung, Förderbetrag, sowie entsprechender Regelung.

5.    Welche konkreten Maßnahmen plant Ihr Ministerium, um Förderungen gem. den Vorgaben der ARR, sowie solche abseits der ARR, für das kommende Jahr zu valorisieren und damit die Handlungsfähigkeit der Förderpartner*innen abzusichern?

6.    Welche Budgetmittel wird Ihr Ressort im kommenden Bundesbudget benötigen, um bereits bestehende Förderverträge zu valorisieren und damit die Handlungsfähigkeit der Förderpartner*innen abzusichern?

a.    Sind Sie diesbezüglich schon in Verhandlungen mit dem Finanzministerium?