15816/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen,

 

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt

betreffend Werden Konversionstherapien noch in dieser Legislaturperiode verboten?

 

 

Es gehört zu den grundlegenden Charakteristika einer Demokratie, dass Bürger*innen sich darauf verlassen können, dass Beschlüsse ihrer gewählten Vertreter*innen ernst genommen und umgesetzt werden. Genau das passiert aktuell aber derzeit in immer mehr Fällen nicht: Als gravierendes Beispiel dafür sei die längst überfällige Umsetzung des Verbots von Konversionstherapien genannt: Bereits 2019 auf Antrag der SPÖ und erneut 2021 auf einen Vier-Parteien-Antrag hin, forderte der Nationalrat ein solches Verbot. Umgesetzt ist es bis heute nicht.– Der vom Nationalrat geforderte Gesetzesentwurf ist und bleibt bis heute, vier Jahre nach der ersten Entschließung des Nationalrats, ausständig.

 

Ein gesetzliches Verbot von Konversionstherapien, wie es in immer mehr Ländern existiert, hat das Ziel, die „Durchführung, Bewerbung und Vermittlung von Maßnahmen und Techniken, die auf eine Veränderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen sowie bei Volljährigen, deren Einwilligung auf Willensmangel beruht“ zu untersagen. Solche Praktiken sind in Österreich bis heute legal..

 

Wie im Juni 2023 bekannt wurde, scheint ein Verbot solcher Praktiken nun aber erneut in die Ferne gerutscht zu sein und  die Umsetzung eines gesetzlichen Verbotes dürfte erneut an politischem Kalkül innerhalb der Regierungsfraktionen scheitern: Der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und vom Bundesministerium für Justiz ausgearbeitete Gesetzesentwurf wurde von der Österreichischen Volkspartei abgelehnt, die einen eigenen Entwurf ohne Schutzbestimmungen vor Konversionstherapien, die die sexuelle Orientierung ändern sollen, vorgelegt hat. Dass die ÖVP damit insbesondere transidenten nicht-binären Personen den Schutz verweigern will, den es für Schwule, Lesben und Bisexuelle geben soll, ist eindeutig abzulehnen. Es stellt sich nun die Frage, ob es noch in dieser Legislaturperiode ein umfassendes Verbot von Konversionstherapien geben wird und damit die entsprechenden Beschlüsse des Nationalrats umgesetzt werden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    War Ihr Ressort in die Verhandlungen mit zuständigen Ressorts, BMSGPK und BMJ, im Zuge der koalitionsinternen Abstimmungen über das Verbot von Konversionstherapien eingebunden?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

2.    War Ihr Ressort an der Erstellung des Gesetzesentwurfes der ÖVP, der nur gefährliche Konversionstherapien aufgrund der sexuellen Orientierung, nicht aber aufgrund der Geschlechtsidentität, beteiligt?

a.    Wenn ja, wer genau war daran beteiligt?

3.    Gab es seit den Medienberichten zum Scheitern der koalitionsinternen Abstimmungen im Juni 2023 weitere Arbeitssitzungen/Besprechungen etc. in der gegenständlichen Frage zwischen Ihrem Ressort und dem Koalitionspartner?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Welche konkreten weiteren Schritte plant Ihr Ressort, um noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zum umfassenden Verbot von Konversionstherapien dem Parlament zur Abstimmung zu übermitteln?