15820/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2022

 

Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen, gesetzwidrige Verwendung

Die Kammer-Fraktionsförderungen beliefen sich in den Wirtschaftskammern zuletzt auf üppige 20,0 Mio. Euro (1) und sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Wirtschaftskammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die WK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den WK-Wahljahren (2010, 2015, 2020) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. Aufgrund der zahmen Aufsicht durch das Wirtschaftsministerium schrecken die Fraktionen auch nicht mehr davor zurück, die Kammerfraktionsförderungen für Wahlkämpfe der Mutterparteien einzusetzen. Wobei so manche Kammerfraktion weit mehr als die Fraktionsförderung aus der Wirtschaftskammer in Richtung Mutterpartei hinausschleust - siehe ÖVP-Wirtschaftsbund (2).

 

"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung

Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den WK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist, aber die WK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Wirtschaftskammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.

Da man seitens der Wirtschaftskammern nicht von sich aus bereit ist, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich mittels parlamentarischer Anfrage erfragt werden.

 

Zusätzliche Fraktionsförderungen

Verschiedentlich kommt es zu zusätzlichen Zahlungen an Fraktionen, wie kürzlich durch die von Walter Ruck (ÖVP-Wirtschaftsbund) geführte WKW an den Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband, hier für "Grätzl- und Betriebsbesuche während der Corona-Pandemie" und "Informationskampagnen über die Arbeit der Wirtschaftskammer". Dafür muss eine Fraktion nicht einmal einen Leistungsnachweis erbringen, dass die behaupteten und vergüteten Tätigkeiten tatsächlich erbracht worden sind, wie aus einem Artikel auf Vienna.at hervorgeht. (3)

 

 

Quellen:

(1) https://www.sn.at/politik/innenpolitik/parteinahe-kammer-fraktionen-erhalten-fast-28-mio-euro-126734458

(2) https://gerald-loacker.eu/steuergeld-oev/

(3) https://www.vienna.at/wirtschaftskammer-wien-streit-um-gelder-fuer-sozialdemokraten/8148463 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Aufwände für die Fraktionsförderungen in den Wirtschaftskammern 2022? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  2. Wie viel war im Voranschlag 2022 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  3. Wie viel ist im Voranschlag 2023 für die Fraktionsförderungen vorgesehen? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)
  4. Wie hoch war die Summe von anderen Zahlungen an Fraktionen über die Fraktionsförderung hinaus? (nach Wirtschaftskammer und Fraktion)