15821/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend "Parteienförderung 2": Fraktionsförderungen in den Arbeiterkammern 2022
Sinkende Wahlbeteiligung, steigende Fraktionsförderungen, gesetzwidrige Verwendung
Die Kammer-Fraktionsförderungen beliefen sich in den Arbeiterkammern zuletzt auf üppige 8,0 Mio. Euro (1) und sind grundsätzlich für die Arbeit der Fraktionen in den Arbeiterkammern vorgesehen. Dennoch werden diese Förderungen auch speziell für die AK-Wahlkämpfe verwendet. Und als wären die großzügigen Förderungen noch nicht genug, werden in den AK-Wahljahren (2009, 2014, 2019) sogar noch zusätzliche Fraktionsförderungen ausgeschüttet. Sehr deutlich sieht man dies im Zeitreihenvergleich. Aufgrund der zahmen Aufsicht durch das Arbeitsministerium schrecken die Fraktionen auch nicht mehr davor zurück, die Kammerfraktionsförderungen für Wahlkämpfe der Mutterparteien einzusetzen. So werden FSG-Fraktionsförderungen regelmäßig für SPÖ-Wahlkämpfe eingesetzt, wofür es zuletzt erneut eine Verurteilung (inkl. Geldbuße) seitens des "Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats" gab (2).
"Parteienförderung 2", trotz ohnehin schon hoher Parteienförderung
Paradox erscheint zudem, dass die Wahlbeteiligung bei den AK-Wahlen von Wahlgang zu Wahlgang rückläufig ist und die AK-Fraktionsförderungen dennoch regelmäßig erhöht werden. Hierbei muss auch bedacht werden, dass die Fraktionen in den Arbeiterkammern den politischen Parteien zuzuordnen sind und man daher von einer "Parteienförderung 2" sprechen kann. Und das in einem Land, in dem die Parteienförderung ohnehin so hoch ist wie in kaum einem anderen Land.
Da man seitens der Arbeiterkammern nicht von sich aus bereit ist, die üppigen Förderungen offenzulegen, müssen diese Daten leider jährlich mittels parlamentarischer Anfrage erfragt werden.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende