Eingelangt am 27.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Unterbrechung der Elternkarenz
in den Sommerferien
Wie die Tiroler Tageszeitung vom 25. Juli 2023
berichtet, haben sich in Tirol 117 Lehrerinnen und Lehrer in Elternkarenz nur
für Juli und August zum Dienst zurückgemeldet, um in dieser Zeit das
volle Gehalt zu beziehen und dem Partner oder der Partnerin zu
ermöglichen, in dieser Zeit in Karenz zu gehen und Kinderbetreuungsgeld zu
beziehen. In diesem Zeitraum müssen die betreffenden Lehrkräfte keine
einzige Unterrichtsstunde halten, denn zu Schuljahresbeginn setzen sie ihre
Elternkarenz fort. Weitere 434 Lehrpersonen in Tirol hätten laut TT
ebenfalls diese Möglichkeit gehabt, sie aber nicht in Anspruch genommen.
Die vorübergehende Rückkehr aus der
Karenz nur für die Sommerferien ist gesetzlich erlaubt, und das
natürlich nicht nur in Tirol sondern österreichweit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2022/23" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Welche Kosten (durch
Parallelbeschäftigung der Karenzvertretung und der karenzierten
Lehrperson) sind im Bildungsbudget dadurch entstanden und konnten somit
nicht dem eigentlichen Zweck, dem Schulunterricht, zugeführt werden?
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2021/22" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2020/21" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2017/18" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Wie viele Lehrer:innen und Lehrer waren zum
Zeitpunkt "Ende des Schuljahres 2012/13" in Elternkarenz? Bitte
um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung der
Gesamtzahl.
- Wie viele davon haben sich für den
Zeitraum der Sommerferien vorübergehend wieder zum Dienst gemeldet?
Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Schularten und Nennung
der Gesamtzahl.
- Gibt es seitens des BMBWF Pläne,
Überlegungen oder Vorschläge, wie diese für die
Steuerzahler:innen und Schüler:innen nachteilige Situation
geändert werden könnte?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist die derzeitige
gesetzliche Regelung für Sie zufriedenstellend?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Wie viele der für Juli und August
vorübergehend aus der Karenz in den Dienst zurückgekehrten
Lehrerinnen und Lehrer wurden/werden in der Sommerschule eingesetzt? Bitte
um Nennung der Zahlen für 2021, 2022 und 2023.
- Haben diese dafür - so wie andere
Lehrpersonen - eine zusätzliche Entlohnung enthalten?
- Gibt es seitens des BMBWF Pläne oder
Überlegungen, die nur für Juli und August zum Dienst
zurückgemeldeten Lehrerinnen und Lehrer dazu zu verpflichten, in der
zweiwöchigen Sommerschule zu unterrichten und/oder dort tätige
Lehramtsstudierende zu begleiten?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?