15847/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme des Pensionssplittings 2022

Das Pensionssplitting - eigentlich Pensionsbeitragssplitting - ist eine Maßnahme, um 1) die Eigenpension des erziehenden Elternteils zu erhöhen, 2) die finanzielle Abhängigkeit vom Partner im Alter zu verringern und 3) die Altersarmut zu reduzieren. Dabei werden im Erwerbsleben für eine bestimmte Zeit der Kindererziehung (bis zu sieben Jahre) die Beiträge der Elternteile zur Pensionsversicherung geteilt.

Frauen nehmen verstärkt die Kinderbetreuung wahr

In Österreich sorgt die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch immer für eine sehr klassische Rollenverteilung. Während 92 Prozent der Männer mit betreuungspflichtigen Kindern unter 15 Jahren am Arbeitsmarkt teilnehmen, belief sich dieser Anteil bei Frauen nur auf 68 Prozent (1). Ein Grund für den geringen Frauenanteil ist die schlecht ausgebaute Kinderbetreuung, doch bei der Frage zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag sah die ÖVP in Oberösterreich zuletzt einen "direkten Weg zur Zwangsarbeit junger Mütter" (2).

Unabhängig vom Arbeitsmarktstatus hilft das Pensionssplitting bei der Angleichung der Pensionshöhe von Frauen und Männern. Der letzte Fortschritt in diese Richtung war die getroffene Vereinbarung des "Pensionsgipfels" vom 29.02.2016, in welcher festgehalten wurde, dass das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten, statt wie bisher bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann (3). Leider wird das Pensionssplitting kaum genutzt, unter anderem auch deswegen, weil es wenig Infokampagnen dazu gibt und es kaum jemand kennt. Seit 2005 wurden überhaupt nur rund 5.000 Anträge gestellt (4). In den letzten Jahren sind die Zahlen für die Inanspruchnahme aber etwas gestiegen und es stellt sich daher die Frage, wie sich diese im Jahr 2022 entwickelt haben.

Quellen:

(1) https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/vereinbarkeit-von-beruf-und-familie

(2) https://www.profil.at/oesterreich/kinderbetreuung-oevp-sorgt-mit-zwangsarbeit-sager-fuer-aufregung/402489167

(3) https://kurier.at/politik/inland/pensionsreform-15-prozent-plus-fuer-3-jahre-laenger-im-job/184.137.017

(4) https://www.derstandard.at/story/2000142121243/pensionssplitting-geteiltes-geld-ist-nicht-halbes-leid

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie oft wurde das Pensionssplitting 2022 in Anspruch genommen? (nach PV-Träger und Bundesland)
  2. In wie vielen Fällen war der übertragende Elternteil weiblich? (nach PV-Träger und Bundesland)
  3. Welcher Anteil wurde jährlich an Teilgutschriften übertragen? (nach PV-Träger und Bundesland)
  4. Welche Summen wurden jährlich im Monatsdurchschnitt an Teilgutschriften übertragen? (nach PV-Träger und Bundesland)
  5. In wie vielen Fällen wurden für folgende Anzahl an Jahren Teilgutschriften übertragen? (nach PV-Träger und Bundesland)
    1. für ein Kalenderjahr?
    2. für zwei Kalenderjahre?
    3. für drei Kalenderjahre?
    4. für vier Kalenderjahre?
    5. für fünf Kalenderjahre?
    6. für sechs Kalenderjahre?
    7. für sieben Kalenderjahre?
  1. Wie viele Personen denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, waren in den jeweiligen Kalenderjahren, in denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, neben ihrer Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g ASVG oder nach § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG oder nach § 4a Z 4 BSVG, auch aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert? (nach PV-Träger und Bundesland)
  2. Die Gesetzesvorlage zum Pensionssplitting wird seit über drei Jahren zwischen den Koalitionspartnern und verantwortlichen Ministerien verhandelt. 
    1. Welche konkreten Einigungen haben die Verhandlungen bisher gebracht?
    2. Wie viele Termine dazu hat es seit 2020 mit dem Frauen- und Familienministerium gegeben und wann konkret? Wann sollen die nächsten Termine dazu stattfinden? Bis wann sollen die Verhandlungen dazu abgeschlossen sein?
    3. Bis wann soll dem Nationalrat diesbezüglich eine Gesetzesvorlage zugeführt werden?
  1. Ein Pensionssplitting ist dann nicht möglich, wenn die Elternteile in unterschiedlichen Pensionssystemen versichert sind (z.B. Rechtsanwaltspensionssystem und ASVG-Pensionssystem).
    1. Welche entsprechenden Lösungsvorschläge werden derzeit zwischen den Koalitionspartnern und den verantwortlichen Ministerien verhandelt?
    2. Wie viele Termine dazu hat es seit 2020 mit dem Frauen- und Familienministerium gegeben und wann konkret? Wann sollen die nächsten Termine dazu stattfinden? Bis wann sollen die Verhandlungen dazu abgeschlossen sein?
    3. Bis wann soll dem Nationalrat diesbezüglich eine Gesetzesvorlage zugeführt werden?