15847/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Inanspruchnahme des Pensionssplittings 2022
Das Pensionssplitting - eigentlich Pensionsbeitragssplitting - ist eine Maßnahme, um 1) die Eigenpension des erziehenden Elternteils zu erhöhen, 2) die finanzielle Abhängigkeit vom Partner im Alter zu verringern und 3) die Altersarmut zu reduzieren. Dabei werden im Erwerbsleben für eine bestimmte Zeit der Kindererziehung (bis zu sieben Jahre) die Beiträge der Elternteile zur Pensionsversicherung geteilt.
Frauen nehmen verstärkt die Kinderbetreuung wahr
In Österreich sorgt die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch immer für eine sehr klassische Rollenverteilung. Während 92 Prozent der Männer mit betreuungspflichtigen Kindern unter 15 Jahren am Arbeitsmarkt teilnehmen, belief sich dieser Anteil bei Frauen nur auf 68 Prozent (1). Ein Grund für den geringen Frauenanteil ist die schlecht ausgebaute Kinderbetreuung, doch bei der Frage zum Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag sah die ÖVP in Oberösterreich zuletzt einen "direkten Weg zur Zwangsarbeit junger Mütter" (2).
Unabhängig vom Arbeitsmarktstatus hilft das Pensionssplitting bei der Angleichung der Pensionshöhe von Frauen und Männern. Der letzte Fortschritt in diese Richtung war die getroffene Vereinbarung des "Pensionsgipfels" vom 29.02.2016, in welcher festgehalten wurde, dass das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten, statt wie bisher bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann (3). Leider wird das Pensionssplitting kaum genutzt, unter anderem auch deswegen, weil es wenig Infokampagnen dazu gibt und es kaum jemand kennt. Seit 2005 wurden überhaupt nur rund 5.000 Anträge gestellt (4). In den letzten Jahren sind die Zahlen für die Inanspruchnahme aber etwas gestiegen und es stellt sich daher die Frage, wie sich diese im Jahr 2022 entwickelt haben.
Quellen:
(1) https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/gender-statistiken/vereinbarkeit-von-beruf-und-familie
(2) https://www.profil.at/oesterreich/kinderbetreuung-oevp-sorgt-mit-zwangsarbeit-sager-fuer-aufregung/402489167
(3) https://kurier.at/politik/inland/pensionsreform-15-prozent-plus-fuer-3-jahre-laenger-im-job/184.137.017
(4) https://www.derstandard.at/story/2000142121243/pensionssplitting-geteiltes-geld-ist-nicht-halbes-leid
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende