15848/J XXVII. GP
Eingelangt am 31.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Bestandsnehmer vs. COFAG: Rückzahlungswelle und Amtshaftung?
Getäuschte Mieter: Falsche FAQ, Amtshaftung und verjährte Forderungen
NEOS kritisierte von Anfang an, dass mit dem Fixkostenzuschuss erhebliche Unsicherheiten bzgl. der Nutzbarkeit und damit zusammenhängender Rückforderungsansprüche der COFAG offen gelassen wurden. Lange Zeit blieb unklar, wie sich ein Mietzinsminderungsanspruch nach § 1105 ABGB auf den Umfang von Hilfszahlungen auswirkt, wie sich Anspruchsberechtigte zu verhalten haben und ab wann die COFAG Rückforderungen verlangen würde. Die FAQ des BMF trugen dem Fördernehmer auf, sich um eine Reduktion der Miete bzw. Pacht zu bemühen und sonst mit Vorbehalt zu zahlen. Nach Monaten stellte der OGH klar, dass bei Nutzungsausfällen (wie die zahlreichen Lockdowns) Mietern von Geschäftsräumen Zinsentfall bzw. -minderung zusteht. Die Bundesregierung stellte daraufhin im ABBAG-Gesetz klar, dass eben diese Mieter daher die staatlichen Hilfen ab einer Grenze von 12.500 EUR zurückzahlen müssen. Dem Fördernehmer wurde zunächst also etwas aufgetragen und im Nachhinein wurden die Regeln dann anders exekutiert. Diese lange Rechtsunsicherheit hat für Mieter gravierende Folgen. Viele Unternehmen haben mit ihrem Vermieter einen Vergleich geschlossen und jetzt sagt ihnen die COFAG, dass sie nichts hätten zahlen müssen. Wenn diese nun die erhaltenen Hilfen für die Fixkosten zurückzahlen müssen, können diese die Kosten aus Verjährungsgründen nicht zurückverlangen. Es stellt sich somit die Frage, inwiefern dies auch zu Amtshaftungsansprüchen gegenüber dem BMF berechtigt, die die FAQ und Richtlinien verfasst haben.
Pacht und die weiten toten Winkel des Finanzministeriums
Die schlampige Vorgehensweise der Bundesregierung zeigt sich auch beim Thema Unternehmenspacht. In den nachträglichen Klarstellungen im ABBAG-Gesetz hat der Finanzminister Miete und Pacht mit dem Überbegriff "Bestandsverträge" gleich behandelt, dabei aber nicht berücksichtigt, dass im österreichischen Zivilrecht (ABGB) eine unterschiedliche Behandlung vorgesehen ist. Zinsminderungsanspruch steht in Fällen von eingeschränkter Brauchbarkeit nach § 1105 ABGB nur Mietern und nicht Pächtern zu. Für die Beurteilung der Brauchbarkeit eines Bestandsobjektes ist relevant, ob Einnahmen möglich gewesen wären. Hotels konnten stets Geschäftsreisende aufnehmen und Restaurant mittels Take-away oder Zustellung Einnahmen generieren. Solche Objekte wären dann nicht per se unbrauchbar. Diese unsaubere Berücksichtigung der geltenden Rechtslage führt dazu, dass Pächter vor der Situation stehen, den vollen Pachtzins zahlen zu müssen und sie nun alles an die COFAG zurückzahlen müssen.
In einer vergangenen Anfrage gab der Finanzminister an, dass das potenzielle Rückforderungsvolumen im Zusammenhang mit Miete und Pacht beim FKZ 1 133 Mio. EUR und beim FKZ 800.000 von 65 Mio. EUR. Berichten zufolge bekommen immer mehr Händler Post von der COFAG und werden zur Rückzahlung aufgefordert. Diese Anfrage dient dazu herauszufinden, welche Anpassungen vonseiten des Finanzministers vorbereitet werden und welche negativen Konsequenzen - von Rückzahlungen bis Amtshaftungsklagen - diese anhaltend schlampige Vorgehensweise beim FKZ 1 und FKZ 800.000 mit sich gebracht hat.
Quellen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Inwiefern haben sich die Zahlen im Vergleich zur Anfrage (12443/J) geändert?
i. Wie hoch ist das beantragte offene Volumen?
i. Wenn ja, wie viele Klagen wurden eingebracht und wie ist der Verfahrensstand?
ii. Wenn ja, wie hoch ist das eingeklagte Schadensvolumen?
i. Welche Organisationseinheiten des BMF sind involviert?
ii. Inwiefern ist die Finanzprokuratur involviert?
i. Welche Organisationseinheiten des BMF sind betroffen?
i. Wenn ja, wie viele Klagen wurden eingebracht und wie ist der Verfahrensstand?
ii. Wenn ja, wie hoch ist das eingeklagte Schadensvolumen?
iii. Wenn ja, wie viele Verfahren sind schon abgeschlossen und wie sind diese geendet?