15852/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Inanspruchnahme der Altersteilzeit 2022

Altersteilzeit kann entweder in Form einer Reduktion der Arbeitszeit auf 40 bis 60 Prozent, oder in geblockter Form in Anspruch genommen werden. In der Praxis arbeiten Arbeitnehmer bei einer geblockten Altersteilzeit eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und die restliche Zeit nicht (Freizeitphase), wobei üblicherweise die Freizeitphase unmittelbar an die Arbeitsphase anschließt. Diese Freizeitphase kann bis zu 2,5 Jahre betragen. Sie stellt de facto eine Phase der Frühpension dar.

Diese Frühpensionierung wird allerdings mit Millionenbeträgen aus dem Arbeitsmarktservice (AMS) subventioniert. Den Dienstgebern werden die durch den Lohnausgleich (inkl. Dienstgeberbeiträge) entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuzüglich der zusätzlich entrichteten Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei einer Blockzeitvereinbarung im Ausmaß von 50% vom AMS ersetzt.  Damit subventioniert das AMS frühzeitige Ruhestände. Die Ausgaben für die geblockte Altersteilzeit sind in den letzten Jahren stark gestiegen, wie vergangene Anfragebeantwortungen gezeigt haben.

Gerade in Anbetracht des akuten Arbeitskräftemangels können diese Mittel sinnvoller eingesetzt werden, beispielsweise in Form einer Beitragssenkung. Denn Österreich hat eine besonders teure Arbeitslosenversicherung (Beitrag 6,0%, Beitrag Deutschland 2,6%, Beitrag Schweiz 2,2%), weil sich unser Land auch besonders viele nice-to-haves leistet.
Das Anheben des Antrittsalters für die Altersteilzeit war zwar erster Schritt, wesentlich einfacher und effektiver wäre aber die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit, so wie sie auch von Johannes Kopf, Vorstand des AMS, gefordert wurde (1). Im Jänner 2023 hat die Regierung eine schrittweise Abschaffung der geblockten Altersteilzeit angekündigt, doch bisher fehlt eine Gesetzesvorlage (2)

Quellen:

(1) https://www.diepresse.com/5202432/ams-chef-kopf-empfiehlt-abschaffung-der-geblockten-altersteilzeit

(2) https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6236891/FSG-sieht-Schlag-ins-Gesicht_Regierung-schafft-geblockte

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Welche konkreten Änderungen der Altersteilzeit sind geplant, um in der „UG20 Arbeit“ einen entsprechend sparsamen Vollzug zu gewährleisten?
  2. Wie hoch waren die Aufwände für die Altersteilzeit 2022? (nach Bundesländern, Geschlecht, Branchen und nach Varianten - geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)
  3. Wie viele Fälle von Altersteilzeit gab es im Jahresdurchschnitt 2022? (nach Bundesländern, Geschlecht, Branchen und nach Varianten - geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)
  4. Wie viele Neuantritte in die Altersteilzeit gab es 2022? (nach Bundesländern, Geschlecht, Branchen und nach Varianten - geblockte, kontinuierliche und erweiterte Altersteilzeit)