15854/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Schließung des Russischen Kulturinstitutes in Wien
Der Betrieb des Russischen Kulturinstituts in Wien läuft trotz des Krieges in der Ukraine und weitreichender Sanktionen des Westens gegen Russland ungehindert weiter. Es finden dort regelmäßig Kulturveranstaltungen statt, während Russland Kulturinstitutionen in der Ukraine gezielt bombardiert und zerstört.
Das Russische Kulturinstitut untersteht der im Jahr 2008 vom russischen Außenministerium gegründeten "Föderalen Agentur für Angelegenheiten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der im Ausland lebenden Landsleute und für internationale humanitäre Zusammenarbeit" (Rossotrudnichestvo). Aufgrund ihrer Zielsetzung und der Art ihrer internationalen Tätigkeiten ist Rossotrudnichestvo seit dem 21. Juli 2022 mit EU-Sanktionen belegt.1 Laut der EU-Durchführungsverordnung ist Rossotrudnichestvo die
"wichtigste staatliche Agentur für die Propagierung der Soft Power und des hybriden Einflusses des Kremls, einschließlich der Förderung des sogenannten ‚Russkiy Mir‘-Konzepts (das hegemoniale Konzept einer russischen Einflusszone, Anm.). Sie fungiert seit vielen Jahren als Dachorganisation für ein Netzwerk russischer Landsleute und Einflussnehmer und finanziert verschiedene Projekte im Bereich öffentliche Diplomatie und Propaganda, indem sie die Aktivitäten prorussischer Akteure konsolidiert und die Narrative des Kremls, einschließlich des historischen Revisionismus, verbreitet."
Laut EU-Verordnung organisiert Rossotrudnichestvo aktiv internationale Veranstaltungen mit dem Ziel, eine breitere öffentliche Wahrnehmung der besetzten ukrainischen Gebiete als russisches Staatsgebiet zu festigen. Der Leiter und der stellvertretende Leiter von Rossotrudnichestvo haben ihre Unterstützung für den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich bekundet. Daher trägt Rossotrudnichestvo die Verantwortung für die Unterstützung oder Umsetzung von Handlungen oder politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine oder die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergraben oder bedrohen. Außerdem unterstützt die Agentur die Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, materiell und finanziell, und profitiert von ihr.
Die Durchführungsverordnung der EU lässt somit keinen Zweifel daran, dass die Agentur Rossotrudnichestvo, der auch das Russische Kulturinstitut in Wien untersteht, ein Werkzeug des Kremls ist, Propaganda zu verbreiten und sich über Kulturveranstaltungen und Sprachkurse Einfluss zu sichern. Ein Blick auf die Facebook-Seite des russischen Kulturinstitutes in Wien zeigt eindeutig, dass dieses tatkräftig an der Verbreitung von Kreml-Propaganda beteiligt ist und nicht der Kulturvermittlung verschrieben ist. Ein Beispiel: Die von Russland besetzten Gebiete in der Ukraine werden als "neue russische Gebiete" bezeichnet:

In Bukarest wurde der Betrieb des Russischen Zentrums für Kultur und Wissenschaft bereits wegen Vorwürfen von Verbreitung von Propaganda und Desinformation eingestellt. Das Kulturzentrum habe bei seinen Veranstaltungen die Realität und die historische Wahrheit verzerrt und Kriegsverbrechen in der Ukraine gerechtfertigt. Auch Deutschland, Finnland und Tschechien haben Ermittlungen gegen russische Kulturinstitute in ihren Ländern eingeleitet.
In Wien läuft der Betrieb des Russischen Kulturinstituts ungehindert weiter - auch während kulturelle Stätten in der Ukraine, wie die Altstadt von Odessa, bombardiert werden.
1 Durchführungsverordnung (EU)
2022/1270 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU)
Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen,
die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1270
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wurde das Russische Kulturinstitut zur Unterlassung von Kriegspropaganda und völkerrechtswidrigen Darstellungen aufgefordert?
ii. Wenn ja, warum wurde der Leiter des Kulturinstituts nicht zur persona non grata erklärt?
iii. Wenn nein, wird das Russische Kulturinstitut nun, da diese Tatbestände zur Kenntnis der Bundesregierung gelangt sind, zur Unterlassung von Kriegspropaganda und völkerrechtswidrigen Darstellungen aufgefordert werden?