15863/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
betreffend „private Altersvorsorge – 3.Säule“
Die betriebliche Altersvorsorge (zweite Säule, zB Betriebspensionen, Leistungen von Pensionskassen,..) und die private Altersvorsorge (dritte Säule) dienen der Zusatzvorsorge zur gesetzlichen Altersvorsorge. Unter die private Altersvorsorge fallen die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge und auch private Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Hier können die Kund:innen unter zahlreichen unterschiedlichen Produkten von Banken und Versicherungen wählen.
Die private Altersvorsorge ist eine langfristige Angelegenheit mit Vertragslaufzeiten von 20,30 und mehr Jahren, bei der auch die entstehenden Kosten mit einzukalkulieren sind: denn bei vielen Produkten geht in den ersten Jahren ein erheblicher Prozentsatz der am Markt erwirtschafteten Rendite durch Kosten und Provisionen verloren. Deutschen Medienberichten zufolge fließen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen im Durchschnitt „etwa ein Viertel der eingezahlten Beiträge nicht in die Vermögensbildung, sondern an die Versicherer“ ; eine Untersuchung der Gesamtkosten von Veranlagungen durch fynup zeigt rund 50% Renditeverlust durch Kosten auf.
Umso wichtiger sind verständliche Informationen über die Kosten, transparente Produkte und eine Beratung ohne Interessenskonflikte der Kund:innen vor Abschluss einer privaten Pensionsvorsorge.
Davon losgelöst ist zu hinterfragen, ob die dritte Säule überhaupt einen positiven Effekt hat und ob das dafür aufgewendete Steuergeld sinnvoll zum Einsatz kommt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Vorsorgeprodukte werden derzeit im Rahmen der 3. Säule der Altersvorsorge
steuerlich gefördert?
2. Wie hat sich im Jahr 2022 die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigen für Vorsorgeprodukte aus der 3. Säule insgesamt entwickelt?
3. Mit welcher durchschnittlichen Laufzeit werden kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen? (bitte Gesamt und einzeln nach Tarif-Art – Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (kurz: PZV), Klassisch, Fondsgebunden, sonstige – angeben)
4. Welche
durchschnittliche Laufzeit haben kapitalbildende Lebensversicherungen
tatsächlich? (bitte Gesamt und einzeln nach Tarif-Art -
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (kurz: PZV), Klassisch,
Fondsgebunden, sonstige - angeben)
5. Wie
viele der aufrechten kapitalbildenden Lebensversicherungen sind
prämienfrei gestellt? (bitte Gesamt und einzeln nach Tarif-Art - Prämiengeförderte
Zukunftsvorsorge (kurz: PZV), Klassisch, Fondsgebunden, sonstige- angeben)
6. Die prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge (PZV) hat sich mit über 1,5 Millionen abgeschlossenen
Verträgen und einem verwalteten Vermögen von über 8 Milliarden
Euro zu einer wesentlichen Vorsorgeform der Österreicher im Bereich der
privaten Altersvorsorge entwickelt (Quelle BMF). Wie
hat sich im Jahr 2022 die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigen bei
der PZV entwickelt?
7. In
der Ansparphase der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge fallen keine
Kapitalertrags-, Einkommen- oder Versicherungssteuern an. Zudem gibt es eine
staatliche Prämie auf die Einzahlungen. Die Höhe der staatlichen Prämie
betrug 2022 (ebenso wie im Jahr 2023) 4,25%. Im Fall eines vorzeitigen
Ausstiegs oder wenn anstatt einer lebenslangen Rente eine Kapitalabfindung
gewählt wird, müssen aber 50% der staatlichen Prämie
zurückgezahlt werden und allfällige Kapitalerträge/Gewinne
werden mit 27,5% KEST versteuert. Damit wird – vorausgesetzt Gewinne
werden erwirtschaftet - diese Art der Vorsorge zum steuerintensivsten Modell im
Vergleich zu „normalen“ Lebensversicherungen. Wie viele Kund:innen
entscheiden sich für eine lebenslange Rentenzahlung und wie viele für
eine einmalige Kapitalabfindung? (bitte in % und nach Art der Verträge
-PZV, klassisch, Fondsgebunden, sonstige- der abgelaufenen Verträge
angeben)
8. Über
die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge erstellt die FMA einen
Jahresbericht; der aktuell verfügbare bezieht sich auf das Jahr 2021. Die
Gesamtkosten der PZV sind teilweise sehr hoch - alleine die laufenden
Fondskosten betragen bis zu 3,44% Renditeverlust. Konkret verlieren Kund:innen
damit bei einer Marktrendite von 5 % alleine aus den Fondskosten bis zu 3,44%,
womit nur mehr 1,56 % vor Abzug der Produktkosten und eventuellen Steuern zur
Verfügung stehen. Wie hoch ist bei der PZV die jährliche Rendite NACH
Abzug aller Kosten? (bitte um Angaben aus einem Querschnitt aller Verträge
ab Beginn bis zu einem letztmöglichen Stichtag z.B. zum 31.12.2021 bzw.
31.12.2022)
9. Wie
hoch ist bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge die
höchste jährliche Rendite NACH Abzug aller Kosten? (bitte um Angaben
des Vertrages, welcher bis heute die höchste Netto-Rendite erreichte, ab
Beginn bis zu einem letztmöglichen Stichtag, z.B. zum 31.12.2021 oder
31.12.2022)
10. Wie
hoch ist bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge die geringste
jährliche Rendite NACH Abzug aller Kosten? (bitte um Angaben des
Vertrages, welcher bis heute die niedrigste Netto-Rendite erreichte, ab Beginn
bis zu einem letztmöglichen Stichtag, z.B. 31.12.2021 oder 31.12.2022)
11. Wie hoch beziffert Ihr Ressort die jährlichen Steuervorteile, die in die dritte Säule fließen (bitte aufgliedern nach Steuervorteile bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge wie zB versicherungssteuerfreie Einzahlungen/Prämien und steuerfreie Auszahlungen, nach der staatlichen Prämie auf die Einzahlungen gemäß § 108 EstG, nach den Steuervorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gem.§ 3 EstG Zukunftsicherung; etc.)?
12.
Welche Renditen haben die
a) steuerlich geförderten Lebensversicherungen und
b) die klassischen Lebensversicherungen ohne Förderung und die
Fondspolizzen? Welchen Renditen wirft die PZV im Vergleich zu klassischen
Lebensversicherungs- und Fondspolizzen ab?
13. Wie
hoch waren die steuerlichen Förderungen je Vorsorgeprodukt 2022?
14. Wie
hoch war 2022 das Gesamtvolumen der öffentlichen Förderungen für
die Pensionsvorsorge in der 3. Säule?
15. Liegen
Ihrem Ressort Daten vor, wie sich in den Jahren 2021 und 2022 die Zahl der
Anwartschafts- und Leistungsberechtigen bei privaten Lebens- bzw.
Rentenversicherungen gegliedert nach Männern und Frauen entwickelt hat?
16. Wie verteilen sich die jährlichen Neuverträge für kapitalbildende Lebensversicherungen hinsichtlich der Kostenstruktur:
a. Anteil gezillmerter Verträge (Abschlusskosten werden dem Vertrag in den ersten 5 Laufzeitjahren angelastet)
b. Anteil ungezillmerter Verträge (Abschlusskosten werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt)
c. Anteil
provisionsfreier Verträge (keine Provision oder sonstige Bezahlung werden
dem Vertrag angelastet)?
17. Wie
hoch sind die durchschnittlichen Abschlusskosten für kapitalbildende
Lebensversicherungen, gegliedert nach:
a. Gezillmerte Verträge (Abschlusskosten werden
dem Vertrag in den ersten 5 Laufzeitjahren angelastet)
b. Ungezillmerte Verträge (Abschlusskosten
werden auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt)?
18. Wie
hoch sind die Einnahmen aus Vergütungen von Investmentfonds
(Retrozessionen oder Kick-Backs)
a. im Schnitt in % des verwalteten Vermögens
b. minimal in % des verwalteten Vermögens
c. maximal in % des verwalteten Vermögens?
19. Welcher
Anteil der Verträge (bitte in % angeben) gibt vereinnahmte Provisionen aus
den Investmentfonds (Kick-Backs) an Endkunden weiter?
20. Wie
viele kapitalbildende Lebensversicherungen werden ohne Zuordnung eines aktiven
Beraters (dh dass auch laufende Vergütungen für die Betreuung des
Vertrages an diesen bezahlt werden) geführt?
21. Wie stellen sich die Kosten – und hier vor allem die Abschlusskosten (die im Wesentlichen die Vertriebsprovision darstellen) bei PZV im Vergleich zu klassischen Lebensversicherungen und Fondspolizzen dar? Wie ist das Verhältnis gezillmerte (Verteilung Kosten auf die ersten 5 Jahre) versus ungezillmerte Verträge (Verteilung Kosten auf gesamte Laufzeit)? Wie hoch ist der Anteil provisionsfreier Tarife?
22. Wie hoch ist das Angebot an PEPPs (Paneuropäisches Pensionsvorsorgeprodukt) gemäß EU-PEPP-VO am österreichischen Markt?