15866/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.08.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Auszahlung des Corona-Bonus – Folgeanfrage
Nach langen Debatten ist der Corona-Bonus Ende 2021 endlich bei der eingeschränkten Gruppe von Empfänger*innen angekommen. Bereits Mitte Mai 2021 wurde vom damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz die Auszahlung des steuerfreien Corona-Bonus von 500 Euro an jene Arbeitnehmer*innen im Gesundheits- und Sozialbereich angekündigt, die während der Corona-Pandemie „über Monate Übermenschliches geleistet“ haben. Dieser Ankündigung folgte mehr als ein halbes Jahr voller Verzögerungen und bürokratischer Pannen beim Beschluss und der Auszahlung des Bonus – ganz zu schweigen davon, dass wichtige Personengruppen wie Rettungssanitäter*innen, externe Reinigungskräfte und Sicherheitspersonal in Krankenanstalten noch immer von dieser finanziellen Anerkennung ihrer Leistungen in der Pandemiebekämpfung ausgeschlossen bleibt. Medial wurde allein der lange Weg zum Beschluss der Bonus-Zahlung durch das Parlament im Frühsommer 2021 wie folgt kommentiert: „Zuerst wurden ihre Leistungen unmittelbar im ersten Corona-Lockdown im März 2020 beklatscht, dann passierte lange nichts. Im Frühsommer diesen Jahres (2021, Anm.) hat dann die türkis-grüne Koalition vor allem über Druck der Gewerkschaften und der SPÖ in Parlament einen Bonus von 500 Euro für Ärzte, Spitals- und Pflegekräfte, die direkt Corona-Erkrankte betreut haben, beschlossen.“[1]
Obwohl noch immer zahlreiche Held*innen der Krise vom Corona-Bonus ausgeschlossen wurden, erfolgte Ende 2021 zumindest die Auszahlung an diese eingeschränkte Empfänger*innengruppe: Medizinisches Personal erhielt den Corona-Bonus mit dem Dezembergehalt. Die genaue Abwicklung erfolgte dabei von den Bundesländern auf Basis eigener Richtlinien.
In der Anfragebeantwortung 9156/AB wurde leider klar, dass das zuständige Bundesministerium wenig Überblick über die genaue Abwicklung der Bonus-Auszahlungen und die entsprechenden Empfänger*innen-Gruppen hatte. Nach einer Verlängerung der Einreichfrist durch die Bundesländer konnte durch die Anfragebeantwortung 11643/AB auch im Sommer 2023 noch kein endgültiges Abrechnungsergebnis vorgelegt werden. Es steht zu hoffen, dass inzwischen vollständige Daten über die genaue Abwicklung der Bonus-Zahlungen vorliegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Liegen Ihnen inzwischen Daten dazu vor, wie viele Personen den steuerfreien Corona-Bonus nach §1f COVID-19-ZweckzuschussG erhalten haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.
a. Bitte weisen Sie aus, welche Summen davon durch die Bundesländer beantragt wurden, welche Summen refundiert und welche aus welchen Gründen abgelehnt wurden.
2. Liegen Ihnen inzwischen Daten dazu vor, wie viele Personen den steuerfreien Corona-Bonus § 2 Abs. 2b des Pflegefondsgesetzes erhalten haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und Berufsgruppen.
a. Bitte weisen Sie aus, welche Summen davon durch die Bundesländer beantragt wurden, welche Summen refundiert und welche aus welchen Gründen abgelehnt wurden.
3. Liegen Ihnen inzwischen alle, in der Anfragebeantwortung 9156/AB (Frage 1) angesprochenen, Anträge der Länder vor?
a. Wenn ja, welche Mittel werden von den Ländern auf dieser Basis beantragt? Bitte um detaillierte Antwort nach Bundesland.
4. Liegen Ihnen inzwischen alle, in der Anfragebeantwortung 9156/AB (Frage 2) angesprochenen, Erklärungen der Länder bez. Maßnahmen aus dem verausgabten Zweckzuschuss vor?
a. Wenn ja, welche Mittel wurden von den Ländern konkret für welche Maßnahmen eingesetzt? Bitte um detaillierte Antwort nach Bundesland.
[1] Vgl. Wiener Zeitung: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2128604-Monatelanger-Ping-Pong-verzoegert-Corona-Bonus.html