Eingelangt am 04.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage: Kriegsverbrechen
in der Ukraine
Folter, Misshandlungen,
sexuelle Gewalt, Massenhinrichtungen, Verschleppung von Kindern, gezielte
Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen,
Spitäler, Supermärkte, Kultureinrichtungen sowie Wohnhäuser:
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird fast
täglich über „schwere internationale Verbrechen“ im Sinne
des Völkerstrafrechts berichtet. Zuletzt auch durch den Ermittlungsbericht
der Untersuchungskommission für die Ukraine des UN-Menschenrechtsrats, der
eine Vielzahl an durch russische Streitkräfte begangene
Verstöße gegen die internationalen Menschenrechte und das
humanitäre Völkerrecht aufzeigt. Eine zentrale Empfehlung dieser
Kommission ist es, alle Verstöße und Verbrechen zu untersuchen. Denn
die Verantwortlichen müssen - sei es mittels nationaler oder
internationaler Strafverfolgung - zur Rechenschaft gezogen werden.1
Um die Aufklärung der
in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen und anderen
Völkerrechtsverbrechen voranzutreiben, hat das Außenministerium dem
Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
100.000 Euro zur Verfügung gestellt, das Justizministerium hat zudem eine
nationale Expertin zum IStGH entsandt. Laut Medienberichten informieren Justiz-
und Innenministerium schutzsuchende Personen aus der Ukraine seit 28.4.2022 mit
einer SMS über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen.2 Darüber
hinaus wurde seitens des Justizministeriums per Erlass vom 5. Juli 2022 an die
Staatsanwaltschaften die Voraussetzungen für die inländische
Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen und anderen Straftaten nach dem 25.
Abschnitt des Strafgesetzbuches präzisiert. Essentiell ist jedoch die
Beweissicherung von Völkerrechtsverbrechen in jedem einzelnen Land.
Mittels parlamentarischen Anfragen3 versuchten wir NEOS
herauszufinden, wie viele Ressourcen im Inland zur Verfügung gestellt
wurden, um in Österreich wichtige Beweise zu sichern und Verfahren nach
dem 25. Abschnitt des StGB zu bearbeiten, inwiefern Schutzsuchende auf der
Ukraine informiert werden, wie mit Rechtshilfeersuchen verfahren wird und
welchen Beitrag Österreich in diesem Kontext auf nationaler und
internationaler Ebene setzt. Aus den Beantwortungen ergab sich, dass weder
Justiz- noch Innenministerium per SMS über Ermittlungen zu
Kriegsverbrechen informiert worden sind (11971/AB; 12825/AB). Konkrete Angaben hinsichtlich der Ressourcen
im Inland bleiben ebenfalls offen. Mit Stand 31. März 2023 gab es noch
keine Ermittlungsverfahren betreffend
Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine.
Wir NEOS erklärten seit Anfang des
russischen Angriffskriegs unsere Solidarität mit der Ukraine und deren
Bevölkerung. Dazu gehört auch die Aufklärung begangener Kriegs-
und anderer Völkerrechtsverbrechen, wozu wir bereits Anträge gestellt
haben - auch die Zusammenarbeit mit dem ICPA wäre ein wichtiger Schritt in
diese Richtung.4 In diesem Sinne ist weiterhin von Interesse,
inwieweit Maßnahmen ergriffen werden, damit auch Österreich sich
daran beteiligt, Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen
aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Weiters
sind aktuelle Angaben bezüglich Information von ukrainischen
Schutzsuchenden sowie etwaigen Ermittlungen von Interesse.
- https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/coiukraine/A_HRC_52_62_AUV_EN.pdf
- https://orf.at/stories/3262518/
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/12159;
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12825; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13659
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2519;
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2517;
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3387/fnameorig_1564411.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Werden schutzsuchende Personen mittlerweile
per SMS über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen informiert?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, wie viele Personen erhielten auf
diesem Wege bisher Informationen? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat
seit Beginn der Versendung der SMS.
- Was ist der Inhalt der SMS?
i. Wird eine konkrete Stelle mit Kontaktinformationen genannt?
1. Wenn ja, seit wann und welche?
ii. Wird psychologische Hilfe angeboten (auch ohne Teilnahme an einem
Strafverfahren)?
1. Wenn ja, seit wann und welche?
- Inwiefern wurden diese ausreichend
über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen
informiert?
- Seit wann?
- Mit welchem Ergebnis?
- Wird das Angebot aktiv genutzt?
i. Wenn ja, wie oft bisher?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden seitens Ihres Ressorts weitere
Maßnahmen gesetzt, um Schutzsuchende aus der Ukraine ausreichend
über die Möglichkeit der Meldung von Kriegsverbrechen zu
informieren?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche und wann jeweils?
- Wenn ja, wie viele Personen wurden damit
erreicht? Bitte um Aufschlüsselung pro Monat seit Beginn der
gesetzten Maßnahmen.
- Welche Ressourcen wurden hierzu wann zur
Verfügung gestellt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bereits Beweise iZm dem Krieg in der
Ukraine gesammelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn ja, wurden diese entsprechend
gesichert, damit diese z.B. auch in einem internationalen Strafverfahren
verwertet werden können?
- Wenn nein, warum nicht?
- Laut 12825/AB hat Ihr Ministerium eine
"Uploadplattform" implementiert, auf welcher Privatpersonen
beweiskräftiges Bild- und Videomaterial hochladen und den
Strafverfolgungsbehörden zugänglich machen können.
Kriegsverbrechen mit einem möglichen Österreichbezug sollen
herausgefiltert, im Inland bearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden.
Andere Kriegsverbrechen sollen an die zuständigen Stellen
(Internationaler Strafgerichtshof) weitergeleitet werden. Wie werden
Schutzsuchende aus der Ukraine über dieser Plattform informiert?
- Wurden anhand dieser Plattform bereits
Beweise gesammelt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der
Ukraine?
- Wenn ja, wie viele iZm dem Krieg in der
Ukraine und Österreichbezug?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bereits Beweise iZm Kriegsverbrechen
in der Ukraine den nationalen Strafverfolgungsbehörden
zugänglich gemacht?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm Kriegsverbrechen in der
Ukraine an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen
den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden Beweise iZm anderen Kriegsverbrechen
an Eurojust oder den IStGH weitergeleitet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, inwiefern jeweils?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bisher Personen befragt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele und zu wie vielen
Sachverhalten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Laut 13659/AB hat das Justizministerium
Ihrem Ministerium ein Rechtshilfeersuchen der ukrainischen
Generalstaatsanwaltschaft übermittelt, welche um Mitteilung ersuchte,
ob eine Reihe von Beschuldigten in ukrainischen Verfahren, die allesamt
Sanktionen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen
Föderation unterliegen, in Österreich über
Vermögensbestandteile verfügen. Wie wurde in der Folge
verfahren?
- Wurde dieses Rechtshilfeersuchen
bearbeitet?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, inwiefern jeweils?
iii. Wenn nein, warum nicht?
- Erging bereits eine Rückmeldung an die
ukrainische Generalstaatsanwaltschaft?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, inwiefern jeweils?
iii. Wenn nein, warum nicht?
- Wurden weitere Rechtshilfeersuchen seitens
der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt, die in
den Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums fallen bzw. seitens des
Justizministeriums an Ihr Ressort weiterübermittelt wurden?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, mit welchem Inhalt jeweils?
i. Wenn ja, wie vielen standen iZm Sanktionen bzw. der Umsetzung von Sanktionen
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg der Russischen Föderation?
- Wenn ja, wie wurde in der Folge verfahren
bzw. welche Schritte wurden jeweils wann gesetzt, um dieses Ersuchen
weiter zu betreiben?
- Wenn nein, warum nicht?
- Inwiefern kooperiert Ihr Ressort mit dem
ICPA?
- Seit wann?
- Wie gestaltet sich die
Zusammenarbeit?
- Welche Ressourcen stehen hierfür zur
Verfügung?
- Wenn nicht, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort
weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und
anderer Völkerrechtsverbrechen auf nationaler Ebene sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von
weiteren (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Welche weiteren Schritte wird Ihr Ressort
weiters wann setzen, um die Beweissicherung von Kriegsverbrechen und
anderer Völkerrechtsverbrechen auf internationaler Ebene
sicherzustellen?
- Ist die Zurverfügungstellung von
weiterer (personellen, finanziellen) Ressourcen geplant?
i. Wenn ja, wann und in welchem Umfang?
ii. Wenn nein, warum nicht?