15928/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.08.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vorfall um NS-Tattoos in Braunauer Freibad

Medienberichten zufolge[1] sollen Badegäste in einem Freibad in Braunau am Inn Nazi- Symbole offen zur Schau gestellt haben. Ein Badegast soll Runen und den Spruch „Blood and Honour" als Tattoo öffentlich gezeigt haben, ein weiterer Gast hatte offenbar ähnliche Tätowierungen. Einem bayrischen Polizisten sollen diese Tattoos aufgefallen sein und er habe laut Informationen[2] auch die Polizei gerufen. Die herbeigerufenen Beamtinnen sollen aber das Freibad-Gelände nicht betreten haben, sondern „aus einsatztaktischen Gründen" vor den Toren gewartet haben. Das Freibadpersonal versuchte die beiden Verdächtigen zu finden, konnte diese aber nicht mehr ausmachen, woraufhin die Polizei dann den Einsatzort verließ. Am 22.07.2023 wurde einer der beiden Badegäste verhaftet. Staatsanwalt Alois Ebner bestätigte, dass der Mann bereits dreifach nach Verbotsgesetz vorbestraft ist und Wiederholungsgefahr bestünde[3].

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.      Seit wann ist der oben genannte Vorfall in Ihrem Ressort bekannt?

2.       Ist in Ihrem Ressort bekannt, wann genau es zu diesem Vorfall gekommen ist?

3.       Wird gegen unbekannt ermittelt bzw. konnten die Badegäste mit NS-Tattoos bereits ausgemacht werden? (Bitte ggf. um Nennung von Alter und Geschlecht)

a.   Wenn ja, sind die Badegäste mit NS-Tattoos dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen?

i.    Ist in Ihrem Ressort bekannt, wie Personen zu Blood &Honour/Combat 18 Österreich zählen? (wenn ja, Auflistung nach Geschlecht, Staatsbürgerschaft)

b.   Wenn ja, sind die Badegäste mit NS-Tattoos bereits durch rechtsextrem motivierte Straftaten polizeilich aufgefallen?

c.   Wenn nein, sind die Ermittlungen hierzu eingestellt und wenn ja, warum?

4.  Ermitteln die Behörden wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz?

a.   Wenn nein, warum nicht?

b.   Wenn nein, wegen dem Verdacht des Verstoßes gegen welche Rechtsnorm laufen hier Ermittlungen?

c.   Wenn ja, wie ist der derzeitige Ermittlunsgsstand?

5.   Wie viele Beamt:innen waren konkret im Rahmen dieser polizeilichen Aktion im Einsatz?

6.   Wie lange dauerte der gesamte Einsatz?

7.   Warum fand konkret ein Einsatz am genannten Ort zur genannten Zeit statt?

8.   Ist es korrekt, dass die herbeigerufenen Beamt:innen das Freibad nicht betraten?

a.   Wenn ja, warum nicht?

9.   Ist es korrekt, dass das Freibadpersonal die Badegäste mit NS-Tattoos hätte suchen sollen und die herbeigerufenen Beamt:innen vor dem Bad warteten?

a.   Wenn ja, warum?

10. Ist es korrekt, dass die herbeigerufenen Beamt:innen den Einsatzort verlassen haben, nachdem das Freibadpersonal die Badegäste mit NS-Tattoos nicht finden konnten?

a.   Wenn ja, warum?

11. Wann wurde das von der Landespolizeidirektion Oberösterreich angekündigte Disziplinarverfahren gegen die Beamt:innen eingeleitet?

a.   Wie ist der derzeitige Stand?

12. Wurde Anzeige gegen die Beamt:innen erstattet?

a.   Wenn ja, wann?

b.   Wenn ja, warum?

13. Wann konkret wurde einer der Verdächtigen verhaftet?

14. Ist es korrekt, dass einer der Verdächtigen Verbindungen zur Neonazigruppe Objekt 21 hat?



[1] http://www.derstandard.at/story/3000000179331/gast-mit-ns-tattoo-in-o246-freibad-polizei-angeblich-unt228tig, aufgerufen am 20.07.2023

[2] http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/nazi-tattoos-im-freibad-braunau-staatsanwalt-ermittelt;art4,3864250, aufgerufen am 20.07.2023

[3] http://www.derstandard.at/story/3000000180147/freibadgast-mit-nazi-tattoos-kommt-in-u-haft, aufgerufen am 24.07.2023