Eingelangt am 11.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Beschwerden wegen
Polizeigewalt der letzten Jahre - und dann?
Die Problematik von
überschießender Polizeigewalt in Österreich war in den letzten
Jahrzehnten im Zuge der Berichterstattung über Einzelfälle immer ein
emotionales Thema in der polit-medialen Debatte, die aber nie in seriösen
Reformen für einen menschenrechtskonformen Umgang mit Beschwerden
mündete. Anfang Juli 2023 beschlossen die Regierungsfraktionen im
Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über das Bundesamt zur
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK-G), welche die
Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle für
Misshandlungsvorwürfen gegen Polizist:innen vorsieht. Diese wird als
Organisationseinheit im Bundesamt für Korruptionsprävention und
Korruptionsbekämpfung (BAK) im Innenministerium angesiedelt werden.
"Diese Konstellation wurde sofort von
vielen Expert:innen wie z.B. dem Menschenrechtsexperten Manfred Nowak,
Annemarie Schlack (Geschäftsführerin von Amnesty International
Österreich) oder Rechtsanwalt Clemens Lahner kritisiert. Auch wir NEOS
mahnten von Beginn an zu einem Umdenken. Im Begutachtungsverfahren wurden auch
zahlreiche Stellungnahmen (z.B. von Amnesty International, epicenter.works, ZARA,
Volksanwaltschaft, ÖRAK, etc.) abgegeben, die unter anderem die
Ansiedelung der Ermittlungs- und Beschwerdestelle innerhalb des
Innenministeriums sehr kritisch sehen. Der Kritikpunkt: Durch eine Ansiedelung
innerhalb des Innenministeriums wären unabhängige Ermittlungen nicht
gewährleistet; auch schafft es kein Vertrauen in der Bevölkerung,
wenn die Polizei gegen sich selbst ermittelt.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist das
zentrale Argument, dass sich aus Artikel 2 und 3 EMRK die Verpflichtung ergibt,
dass Untersuchungen von Beschwerden gegen die Polizei unabhängig erfolgen
müssen. Das heißt 'zwischen Ermittler und dem von der Beschwerde
betroffenen Polizeibeamten sollte weder eine institutionelle noch eine
hierarchische Verbindung bestehen. Zudem muss die Unabhängigkeit auch in
der Praxis bestehen.' Auch erklärte das Europäische Komitee
zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
oder Strafe (CPT), eine Institution des Europarates, schon 1999, 'dass es
weitaus wünschenswerter wäre, wenn die Untersuchungen zu Beschwerden
wegen Misshandlungen durch Polizeibeamte von Personen außerhalb der
Polizeikräfte geführt würden, die über angemessene
Qualifikationen und Kompetenzen verfügen.' Das CPT hat schon 2014
Österreich daran erinnert, dass für eine 'wirkungsvolle
Untersuchung der Anschuldigungen von Misshandlungen durch die Polizei die
Vorgehensweisen unabhängig und unparteiisch sein und auch so erkannt
werden müssen.'
Eine unabhängige Stelle hätte
nicht nur für (vermeintlich) Betroffene einen Vorteil, sondern auch
für die Polizei selbst, die ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung
genießt und im Großen und Ganzen gute Arbeit leistet. So hielt die
Volksanwaltschaft schon 2016 fest: 'Eine Initiative in Richtung
polizeiexterne Ermittlungsbehörde müsste aber aus Sicht der VA schon
deshalb im Interesse des BMI liegen, da die Polizei immer wieder wegen
einzelner Misshandlungsvorwürfe, die von Medien aufgegriffen und zum
Gegenstand ausführlicher Berichterstattung gemacht werden, in eine –
im Ergebnis mitunter nicht gerechtfertigte – optische 'Schieflage'
gerät. Eine von der Polizei losgelöste Ermittlungsbehörde
würde einerseits Vorwürfe des „Unter-den-Teppich-Kehrens“
minimieren und andererseits die Polizei vor eventuell ungerechtfertigten Vorwürfen
schützen.'"1
Es muss daher für Klarheit bei
Misshandlungsfällen gesorgt werden, die sowohl den Betroffenen als auch
den redlichen Polizeibeamt:innen zugutekommt. Eine solche Klarheit wird jedoch
nur durch Unabhängigkeit der Beschwerdestelle gewährleistet- und
diese ist wiederum innerhalb des Innenressorts nicht sichergestellt. Vielmehr
bedarf es einer anderweitigen Ansiedelung der Stelle. Seitens uns NEOS wird man
die Entwicklungen mit Argusaugen beobachten.
Seit 7. Jänner 2020 ist die
türkis-grüne Bundesregierung im Amt. Auch seither gab es zahlreiche
Vorfälle von Vorwürfen, zu denen wir die Beschwerdeverfahren durch
parlamentarische Anfragen kontrollierend beobachten wollten. Leider waren die
Reaktionen auf unsere Fragen zum Teil ausweichende oder keine Antworten - mit
Verweis auf laufende Ermittlungen.
Um dafür Sorge zu tragen, dass die
anhängigen Verfahren bestmöglich und der Aufbau der neuen
Beschwerdestelle im BAK durch Auswahl der objektiv besten Interessent:innen
ablaufen, stellen wir hiermit Folgefragen zu diesen Anfragen.
1. Anfragen
hinsichtlich Missständen und Misshandlungsvorwürfen innerhalb der
Polizei:
- Anfrage
betreffend Polizeiliches Handeln im Zuge von Großereignissen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/566)
- Anfrage
betreffend Tragischer Tod einer psychisch kranken Frau im Zuge eines
Polizeieinsatzes (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/4987)
- Anfrage
betreffend Einsatz von schwerem Polizeigerät bei Demonstrationen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/5921)
- Anfrage
betreffend Aufarbeitung von und Ermittlungen wegen eines Übergriffs
bei Corona-Gegendemo (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/8693)
- Anfrage
betreffend Amtshaftung im Zusammenhang mit Polizeigewalt (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/8691)
- Anfrage
betreffend Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-GegnerInnen (CMG):
Gefährdungsprognose und Vollzug aufseiten der Exekutive (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/10155)
- Anfrage
betreffend Polizeieinsatz in der Silvesternacht in Floridsdorf (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14204)
- Anfrage
betreffend Wo war die 3D-Strategie beim Polizeieinsatz bei den
Demonstrationen am 27.-29.3.2023 in Wien? (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14799)
- Anfrage
betreffend Polizeimisshandlungsvorwürfe zu Einsatz in Simmering vom
7.5.2023 (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14995?selectedStage=100)
2. Anfragen
hinsichtlich Statistiken:
- Kriminalstatistik
(https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/8174)
- Disziplinaranzeigen,
Suspendierungen und negative Leistungsfeststellungen (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14266)
Quellen:
1https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3395/fnameorig_1564257.html
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
Rapid-Kessel vom 16.12.2018:
1. Es wurde eine begleitende Evaluierung des Einsatzes des
„Rapid-Kessels“ durch das Bundesministerium für Inneres,
Referat für Sondereinsatzangelegenheiten, vorgenommen, wodurch auch
Verbesserungspotentiale erwogen wurden, die für zukünftige,
ähnliche Situationen als Empfehlungen herangezogen werden sollten. Welche
Empfehlungen wurden wann konkret ausgearbeitet?
- Welche Empfehlungen wurden bereits in
der Realität wann umgesetzt?
2. Wurde von Behördenseite ein Rechtsmittel gegen das
Erkenntnis des VwG Wien erhoben?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie wurde darüber wann
entschieden?
Klima-Demo vom 31.5.2019:
3. Diesbezüglich war eine Evaluierung vorgesehen, die
aber aufgeschoben wurde, weil verwaltungsgerichtliche Feststellungen noch
ausstanden. Was wurde aus der Evaluierung?
- Welche Erkenntnisse konnte man daraus
wann gewinnen?
- Gab es disziplinarrechtliche Folgen
für Bedienstete oder anderen Konsequenzen?
- Wenn ja, wann welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde die Suspendierung eines
Polizeibeamten beschlossen?
- Wenn ja, wann erfolgte sie und aus
welchem präzisen Grund?
- Wenn nein, weshalb wurde von einer
Suspendierung Abstand genommen?
- Wenn nein, inwiefern wurde das
Ansehen des Amtes nicht als gefährdet eingeschätzt?
- Wenn nein, inwiefern wurde kein
anderer Grund für eine Suspendierung als gegeben erachtet?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen seit dem
Vorfall inne?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen zum
Zeitpunkt der Anfrage inne?
Todesfall im
Polizeianhaltezentrum Wien Roßauer Lände am 12.06.2019:
8. Wurden die behördeninterne Untersuchungen des Vorfalls
mittlerweile abgeschlossen?
- Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis (um
detaillierte Erörterung wird ersucht)?
- Wie viele Personen sind seit 2020 bis
zum Stichtag der Anfragebeantwortung in österreichischen
Personenanhaltezentren in Polizeigewahrsame verstorben?
Tragischer Tod einer psychisch
kranken Frau im Zuge eines Polizeieinsatzes vom 5.1.2021:
10. Gab
es in Bezug auf die einschreitenden Beamt:innen dienst- bzw.
disziplinarrechtliche Schritte durch die Dienstbehörde?
- Wenn ja, wann welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen seit dem
Vorfall inne?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen zum
Zeitpunkt der Anfrage inne?
Aufarbeitung von und
Ermittlungen wegen eines Übergriffs bei Corona-Gegendemo vom 2.10.2021:
13. Welche
disziplinarrechtlichen Schritte wurden wann von wem gegen welchen der
involvierten Polizeibeamten gesetzt?
- Wurde die Suspendierung eines
Polizeibeamten beschlossen?
i. Wenn ja, wann erfolgte sie und aus welchem präzisen
Grund?
ii. Wenn nein, weshalb wurde von einer Suspendierung Abstand
genommen?
iii. Wenn nein, inwiefern wurde das Ansehen des Amtes nicht als
gefährdet eingeschätzt?
iv. Wenn nein, inwiefern wurde kein anderer Grund für eine
Suspendierung als gegeben erachtet?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen seit dem
Vorfall inne?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen zum
Zeitpunkt der Anfrage inne?
Polizeieinsatz in der
Silvesternacht in Floridsdorf vom 31.12.2022:
16. Gibt
es schon einen Abschlussbericht?
- Wenn nein, wann ist mit diesem zu
rechnen?
- Falls ja, seit wann und mit welchem
Ergebnis?
17. Laut
Anfragebeantwortung wurde eine strafprozessuale Ermittlung sowie eine
dienstrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Überprüfung gegen einen
Polizeibeamten eingeleitet. Was wurde aus der Ermittlung bzw.
Überprüfung mit welchem Ergebnis?
- Übt der betroffene Polizeibeamte
noch dieselbe Tätigkeit aus?
- Wenn nein, ist er noch bei der
Polizei tätig?
i. Falls ja, in welcher Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung?
- Wurden die involvierten Beamt:innen
einvernommen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurden die betroffenen Jugendlichen
einvernommen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
Polizeieinsatz bei den Demonstrationen
am 27.-29.3.2023 in Wien:
21. Wurden
mittlerweile gegen das polizeiliche Handeln Maßnahmenbeschwerden gem.
§ 88 Abs. 1 SPG und/oder Richtlinienbeschwerden gem. § 89 Abs. 1 SPG
eingebracht?
- Wenn ja, wie viele (samt einer
konkreten Aufschlüsselung)?
- Wie viele Beamt:innen waren von den
Beschwerden betroffen?
- Um welche konkreten Vorwürfe
handelt es sich dabei?
- Wie viele Beamt:innen davon waren bei
den Einsätzen in diesen 3 Tagen in Führungsaufgabe?
- Wie viele Beamt:innen davon waren bei
den Einsätzen in diesen 3 Tagen in Führungsaufgabe und schon in
der Vergangenheit von Beschwerden betroffen?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen seit dem
Vorfall inne?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatten die betroffenen Beamt:innen zum
Zeitpunkt der Anfrage inne?
- Ist die Evaluierung des Einsatzes
mittlerweile abgeschlossen?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn ja, welche Konsequenzen zog der
Einsatz nach sich?
- Wenn nein, warum nicht und wie lange
wird sie noch dauern?
- Laut Anfragebeantwortung wurden alle
Waffengebräuche einzeln einer behördlichen Prüfung
unterzogen. Zu welchem Ergebnis kam man dabei wann?
- Welche Konsequenzen zog die
Prüfung wann nach sich?
- Laut Anfragebeantwortung waren auch
Einheiten aus Tirol beim Einsatz in der Johannesgasse mit dabei: Um welche
Einheit handelt es sich hier konkret?
- Handelt es sich dabei um dieselbe
Einheit, die 2021 in Innsbruck bei der "Grenzen Tötet
Demo" auch im Einsatz war?
i. Hat sich das Ministerium damals wegen der vom LVwG Tirol
verhängten Geldstrafe bei den verursachenden Beamt:innen regressiert?
Polizeimisshandlungsvorwürfe
zu Einsatz in Simmering vom 7.5.2023:
27. Gab
es mittlerweile disziplinarrechtliche Konsequenzen gegen den
gewaltausübenden Polizisten?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn nein, warum nicht?
28. Wurde
die Suspendierung eines Polizeibeamten beschlossen?
- Wenn ja, wann erfolgte sie und aus
welchem präzisen Grund?
- Wenn nein, weshalb wurde von einer
Suspendierung Abstand genommen?
- Wenn nein, inwiefern wurde das
Ansehen des Amtes nicht als gefährdet eingeschätzt?
- Wenn nein, inwiefern wurde kein
anderer Grund für eine Suspendierung als gegeben erachtet?
- Wurde(n) zwischenzeitlich (eine)
Maßnahmen- und/oder Richtlinienbeschwerde(n) gegen den
gewaltausübenden Polizisten erhoben?
- Wenn ja, weswegen wann?
- Wenn ja, wurde das Verfahren
diesbezüglich schon abgeschlossen?
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wann?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatte der betroffene Beamte seit dem Vorfall
inne?
- Welche Position mit welcher
Arbeitsplatzbeschreibung hatte der betroffene Beamte zum Zeitpunkt der
Anfrage inne?
- Ist die Evaluierung des Einsatzes
durch die Dienstbehörde mittlerweile abgeschlossen?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn ja, welche Konsequenzen zog der
Einsatz nach sich?
- Wenn nein, warum nicht und wie lange
wird sie noch dauern?
Disziplinaranzeigen,
Suspendierungen und negative Leistungsfeststellungen:
33. Wie
viele Belehrungen oder Ermahnungen (§ 109 Abs 2 BDG) erstatteten die
Landespolizeidirektionen gegen ihre Beamt:innen mit Beginn 2023 bis heute
(aufgegliedert nach LPD, Jahr, Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Welche Verfehlungen wurden jeweils
vorgeworfen?
- Gegen wie viele dieser Ermahnungen
wurde ein Einspruch erhoben?
- Wie vielen dieser Einsprüche
wurde stattgegeben?
- Wie viele Disziplinarverfügungen
(§ 131 BDG) erstatteten die Landespolizeidirektionen gegen ihre
Beamt:innen mit Beginn 2023 bis heute (aufgegliedert nach LPD, Jahr,
Monat, Dienstränge der Betroffenen und nach den Ziffern - § 131
Z1, Z2 und Z3)?
- Welche Verfehlungen wurden jeweils
vorgeworfen?
- Gegen wie viele dieser
Disziplinarverfügungen wurde ein Einspruch erhoben?
- Wie vielen dieser Einsprüche
wurde stattgegeben?
- Wie viele Disziplinarstrafen (§
92 BDG) gab es bei den Landespolizeidirektionen gegen ihre Beamt:innen mit
Beginn 2023 bis heute (aufgegliedert nach LPD, Monat, Dienstränge der
Betroffenen und nach den Ziffern - § 92 Z1, Z2 Z3 und Z4)?
- Welche Verfehlung wurde jeweils
vorgeworfen?
- Wie viele vorläufige
Suspendierungen sprachen die Landespolizeidirektionen gegen Ihre
Beamt:innen mit Beginn 2023 bis heute aus (aufgegliedert nach LPD, Monat,
Dienstränge der Betroffenen)?
- Wie viele dieser vorläufigen
Suspendierungen wurden von der Bundesdisziplinarbehörde
bestätigt, wie viele davon aufgehoben (aufgegliedert nach LPD,
Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Gegen wie viele dieser
Suspendierungen wurde Einspruch beim BVwG erhoben und wie oft wurde in
weiterer Folge diesem Einspruch stattgegeben (aufgegliedert nach LPD,
Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Wie viele der angeführten und
jeweils aufgelisteten Suspendierungen führten jeweils wann zu einer
Verurteilung der Beamt:innen?
- Welche Verfehlungen nach dem BOG
wurden als Basis dieser Suspendierungen herangezogen (aufgegliedert nach
LPD, vorgeworfenem Delikt, Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Wie viele Disziplinaranzeigen
erstatteten die Landespolizeidirektionen gegen ihre Beamt:innen mit Beginn
2023 bis heute (aufgegliedert nach LPD, Monat, Dienstränge der
Betroffenen)?
- Welche Dienstpflichtverletzungen
wurden jeweils vorgeworfen?
- Welche anderen Maßnahmen wurden
in Reaktion auf die Verfehlung jeweils wann und durch wen getroffen?
- Wie viele dieser Disziplinaranzeigen
führten jeweils wann zu einer Verurteilung der Beamt:innen?
- Wie viele Versetzungen von Amts wegen
gab es nach einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren?
- Wie viele Versetzungen von Amts wegen
gab es vor einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren?
- Gegen wie viele dieser
Disziplinaranzeigen wurde jeweils Berufung eingelegt?
- Wie oft wurden diesen Berufungen
stattgegeben?
- Wie lange dauerten die längsten
Disziplinarverfahren?
- Wie viele Strafanzeigen erstatteten
die Landespolizeidirektionen gegen ihre Beamt:innen seit Beginn 2023 bis
heute (aufgegliedert nach LPD, Jahr, Monat, Dienstränge der
Betroffenen)?
- Aufgrund des Verdachts der
Erfüllung welches Straftatbestandes wurden die Anzeigen jeweils
erhoben?
- Wie viele dieser Strafanzeigen wurden
von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt, ohne dass der Anfangsverdacht
geprüft wurde?
i. Wie lange dauerte es bis dahin jeweils?
- Wie viele der anderen Strafanzeigen
führten zu einer Prüfung eines Anfangsverdachtes, wobei es
danach nicht zu Ermittlungen kam?
i. Wie lange dauerte es bis dahin jeweils?
- Wie viele der weiteren Strafanzeigen
führten zu Ermittlungen, auf die aber die Einstellung des Verfahrens
folgte?
i. Wie lange dauerten diese Ermittlungen jeweils?
- In wie vielen dieser Verfahren kam es
zu einer Anklage, danach aber zu einem Freispruch?
i. Wie lange dauerten diese Verfahren jeweils?
ii. In wie vielen dieser Verfahren wurde vonseiten der
Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt?
iii. In wie vielen dieser Verfahren kam es
1.
auch in zweiter Instanz zu einem
Freispruch?
2.
Wie lange dauerten diese Verfahren
jeweils?
- In wie vielen dieser Verfahren kam es
zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von
Beamt:innen?
i. Zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen kam es in diesen
Fällen?
ii. Zu welchen anderen Konsequenzen kam es in diesen
Fällen?
iii. Wie viele Versetzungen von Amts wegen gab es nach einem
abgeschlossenen Strafverfahren?
iv. Wie viele Versetzungen von Amts wegen gab es vor einem
abgeschlossenen Strafverfahren?
v. Wie lange dauerten die längsten Strafverfahren?
- Wie viele negative
Leistungsfeststellungen wurden mit Beginn 2023 bis heute getroffen
(aufgegliedert nach LPD, Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Welche anderen Maßnahmen wurden
in Reaktion auf die negative Leistungsfeststellung jeweils wann durch wen
getroffen?
- Gegen wie viele negative Mitteilungen
wurde jeweils die Leistungsfeststellungskommission angerufen?
- Wie oft gab die
Leistungsfeststellungskommission dem Betroffenen Recht?
- In wie vielen Fällen
führten zwei negative Leistungsfeststellungen zu einer Entlassung
des Betroffenen?
- Wie viele Kündigungen und
Entlassungen gab es bei den Landespolizeidirektionen gegen ihre
Vertragsbediensteten seit Beginn 2023 bis heute (aufgegliedert nach LPD,
Monat, Dienstränge der Betroffenen)?
- Was waren dabei jeweils die
Gründe?
Kriminalstatistik:
41. Wie
viele Studien zum Thema Kriminalität in Österreich hat das BMI seit
3.12.2021 in Auftrag gegeben? Bitte um Auflistung nach Datum der Beauftragung,
Titel, beauftragte wissenschaftliche Institution, Status der
Öffentlichkeit und Kosten.
- Auf welche Straftaten waren die
jeweiligen Studien fokussiert?
- Wie viele Studien mit welchem Titel
hat das BMI jeweils wann zur Kriminalität von Asylwerber:innen in
Auftrag gegeben?
- Welche Nationalitäten betreffen
diese Studien jeweils?
- Was sind die Ergebnisse dieser
Studien jeweils? Bitte um genaue Erläuterung und Übermittlung
der Studien.
- Welche Maßnahmen trafen Sie
bzw. wer in Ihrem Ressort wann jeweils auf Basis welcher Ergebnisse?
Sonstige Statistiken:
42. Wie
viele Unterbringungen wurden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils durch
Exekutivorgane im Zuge von Amtshandlungen eingeleitet?
- In wie vielen Fällen kam es in
den Jahren 2022 und 2023 jeweils zum Gebrauch von Schusswaffen im
Zusammenhang mit Amtshandlungen?
- Wie viele Personen wurden in diesen
Jahren jeweils durch Schusswaffen verletzt?
- Wie viele Personen kamen in diesen
Jahren jeweils durch Schusswaffengebrauch vonseiten der Exekutive ums
Leben?
- Aufgrund welcher
Gefährdungsprognose setzte die Polizei jeweils viele gepanzerte
Fahrzeuge bei welchen wann stattfindenden Demonstrationen bzw.
Versammlungen ein
- im Jahr 2021?
- im Jahr 2022?
- im laufenden Jahr bis zum Zeitpunkt
der Anfragebeantwortung?
- In wie vielen von allen Fällen
von Vorwürfen unverhältnismäßiger Anwendung von
Befehls- bzw. Zwangsgewalt von Anfang 2022 bis zum heutigen Zeitpunkt
wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet (um Auflistung nach Jahren und
Landespolizeidirektionen wird ersucht)?
- Welche Maßnahmen wurden in der
Folge wann von wem gesetzt?
46. Wie
viele Beamt:innen wurden aufgrund von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung
von Anfang 2022 bis zum heutigen Zeitpunkt rechtskräftig wegen Verletzung
welcher Bestimmung des Strafgesetzbuches zu welcher Strafe verurteilt (bitte um
Auflistung nach Monat der Verurteilung, Delikt und Strafausmaß)?
- Inwiefern hat sich deren
Arbeitssituation verändert?
- Wie viele Beamt:innen wurden
suspendiert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß und
Zeitpunkt der Suspendierung)?
- Wie viele Beamt:innen wurden des
Dienstes entlassen (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt,
Strafausmaß und Zeitpunkt der Dienstentlassung)?
- Wie viele Beamt:innen wurden
befördert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß
und Zeitpunkt der Beförderung)?
- Wie viele Beamt:innen wurden in den
Innendienst versetzt (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt,
Strafausmaß und Zeitpunkt und Dauer der Versetzung)?
- In welchen Fällen, bei denen ein
Polizeibeamter rechtskräftig für Amtsmissbrauch verurteilt wurde
(im Zeitraum Anfang 2022 bis zum heutigen Zeitpunkt), wurde ein Anspruch
auf Rückersatz gemäß § 3 Amtshaftungsgesetz –
AHG geltend gemacht?
- Wurde der Rückersatz bei allen
Rechtsverletzungen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
begangen wurden, gefordert? (Bitte um genaue Auflistung in welchen
Fällen ein Rückersatz und in welchen Fällen kein
Rückersatz eingefordert wurde)
- In welchen Fällen wurde kein
Rückersatz geltend gemacht?
- Warum wurde kein Rückersatz
geltend gemacht?
- In wie vielen von allen Fällen
von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von Anfang 2022 bis zum
heutigen Zeitpunkt wurde eine Maßnahmenbeschwerde eingebracht (um
Auflistung nach Jahren und Landespolizeidirektionen wird ersucht)?
- In wie vielen Fällen wurde das
Verhalten der/des Polizeibeamtin/-beamten als rechtswidrig erklärt?
- Wie viele Anzeigen wurden bei welchen
Demonstrationen bisher gelegt, weil berichterstattende Journalist:innen
bzw. Kameraleute udgl. angegriffen bzw. bedroht wurden (bitte Auflistung
mit Deliktsangaben und Bundesländeraufschlüsselung)
- Wie viele davon aus Eigenem (bitte um
zeitliche Aufschlüsselung und nach Bundesländern)?
- Wie viele aufgrund
Aufforderer/Geschädigter (bitte um zeitliche Aufschlüsselung
und nach Bundesländern)?
- Wegen welcher Delikte (bitte um
zeitliche Aufschlüsselung und nach Bundesländern)?
- Wie viele Anzeigen wurden bei welchen
Demonstrationen gegen Journalist:innen bzw. Fotograf:innen bisher gelegt
(bitte Auflistung mit Deliktsangaben und
Bundesländeraufschlüsselung)?
i. Wie viele davon aus Eigenem (bitte um zeitliche
Aufschlüsselung und nach Bundesländern)?
ii. Wie viele aufgrund Aufforderer/Geschädigter (bitte um
zeitliche Aufschlüsselung und nach Bundesländern)?
iii. Wegen welcher Delikte (bitte um zeitliche
Aufschlüsselung und nach Bundesländern)?
Ausstattung der Polizei mit
Bodycams1:
51. Mit
wie vielen Bodycams ist die Polizei österreichweit ausgestattet (bitte um
Aufschlüsselung je nach Bundesland und Organisationseinheit)?
- Wie oft werden solche Bodycams derzeit
benutzt (bitte um Aufschlüsselung je nach Bundesland und
Organisationseinheit)?
- Mit wie vielen Bodycams wird die
Polizei mit Anfang 2024 ausgestattet sein?
- Welche Dienststellen haben bereits eine
Bodycam bekommen?
- Welche Aufgabe hat die Arbeitsgruppe
im Bereich der Bundespolizeidirektion genau?
- Seit wann gibt es sie?
- Wie lange tagt sie noch?
- Welches Ergebnis hat sie bereits
erzielt?
- Wie viele Mitglieder hat sie und aus
welchen Organisationseinheiten kommen sie?
- Nach welchem Schlüssel richtet
sich Verteilung der Bodycams?
- Nach Bundesländern?
- Nach Organisationseinheiten?
1https://wien.orf.at/stories/3190637
Polizeibeschwerdestelle:
56. Wurde
die Organisationseinheit "Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe" innerhalb des BAK bereits eingerichtet?
- Wenn ja, wo genau?
- Wenn nein, warum noch nicht?
i. Wann ist damit zu rechnen?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Wurde ein:e Leiter:in für die
Ermittlungsstelle ernannt?
- Wenn ja, wer?
- Wenn nein, warum noch nicht?
i. Wann ist damit zu rechnen?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
58. Wer
war bei der Entscheidung, wie das jeweilige Anforderungsprofil in
den Ausschreibungen für Positionen in der Ermittlungs- und
Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe auszugestalten ist,
eingebunden?
- Wer traf die Letztentscheidung
über die Profile?
- Wurden Personen demotiviert, sich
nicht für Positionen in der Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe zu bewerben?
- Wenn ja, welche durch wen wann im
Auftrag von wem?
- Wurden Personen motiviert, sich nicht
für Positionen in der Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe zu bewerben?
- Wenn ja, welche durch wen wann im
Auftrag von wem?
- Wem kam bzw. kommt im Laufe des
Auswahlprozesses für Positionen in der Ermittlungs- und
Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe eine entscheidende Funktion
zu?
- Wer entschied, dass diese Personen
jeweils diese Funktion im Auswahlprozess für Positionen in der
Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe innehaben?
- Sind bereits Ausschreibungen für
die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe erfolgt?
- Wenn ja, welche bzw. für welche
konkreten Stellen?
- Wenn nein, warum noch nicht?
i. Wann soll ausgeschrieben werden?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Ist das Bewerbungsverfahren dafür
bereits beendet?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Wenn nein, wann soll es daher
voraussichtlich beendet werden?
- Wie viele Bewerbungen gab es auf
welche Stellen?
- Falls das Bewerbungsverfahren noch
läuft: Wie viele Bewerbungen gab es bisher auf welche Stelle?
- Wie viele Planstellen sind in der
Ermittlungsstelle vorgesehen?
- Wurden bereits Planstellen beim
zuständigen Ministerium beantragt?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn nein, wann ist mit einem solchen
Antrag zu rechnen?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Wenn nein, wann soll es daher
voraussichtlich beendet werden?
- Wie viele Planstellen sind davon
besetzt bzw. sollen besetzt werden?
- Wie viele davon sind
Vollzeitbeschäftigtenäquivalente bzw. sollen mit
Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten besetzt werden?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Wenn nein, wann soll es daher
voraussichtlich beendet werden?
- Wie viele Planstellen sind noch
unbesetzt?
- Welche Schritte wurden dafür
durch wen schon gesetzt?
- Welche Schritte sind für wann geplant?
- Wann soll es daher voraussichtlich
beendet werden?
- Wie ist (soll) die Ausbildung der
Bediensteten der Ermittlungsstelle, welche insbesondere im Bereich der
Grund- und Menschenrechte besteht, welche durch die Sicherheitsakademie
durchzuführen ist, konkret ausgestaltet (sein)?
- Welche Module sind dafür zu
absolvieren?
- Wie viele Stunden pro Modul zu
absolvieren
- Wie viele Stunden sind für die
gesamte Ausbildung veranschlagt?
- Über welchen Zeitraum erstreckt
sich die Ausbildung?
- Welche Schritte wurden dafür
durch wen schon gesetzt?
- Welche Schritte sind für wann
geplant?
- Wann soll es daher voraussichtlich
beendet werden?
- Sind bereits Vorschläge für
den Beirat erfolgt?
- Wenn ja, von wem bzw. welche?
- Wenn ja, wie vielen davon wurde
entsprochen?
- Wenn nein, wann ist mit solchen zu
rechnen?
- Wenn nein, welche Schritte
wurden dafür durch wen schon gesetzt?
- Wenn nein, welche Schritte sind
für wann geplant?
- Wenn nein, wann soll es daher
voraussichtlich beendet werden?
- Wie vielen davon wurde nicht
entsprochen?
i. Warum wurde ihnen nicht entsprochen?
- Wie viele Beiratsmitglieder wurden
bestellt bzw. sollen bestellt werden?
- Welche konkreten besonderen Kenntnisse
auf dem Gebiet der Grund- und Menschenrechte werden vom Vorsitzenden und
dessen Stellvertreter des Beirats erwartet?
- Was verstehen Sie konkret darunter?