15947/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Mobbingvorwürfe in der Belgier-Kaserne

 

In der Grazer Belgier-Kaserne ist schon seit einem Jahrzehnt eine Heerespsychologin tätigt. Gegen diese Heerespsychologin liegen Vorwürfe vor: Bereits an der Stellungsstraße beschwerten sich angehende Rekruten über Beschimpfungen, Herabwürdigungen und Schikane. Auch ihre Mitarbeiter:innen erlebten anscheinend Derartiges, was dann zu Beschwerden führte.

(https://www.kleinezeitung.at/steiermark/6306464/In-BelgierKaserne-in-Graz_Mobbingvorwuerfe_Heerespsychologin-soll)

 

Bisher wurde trotz mehrerer Beschwerden nichts unternommen, weil die Psychologin offenbar von einflussreichen Personen oder Stellen gedeckt wurde. Kürzlich haben sich Mitarbeitende der Frau an Vorgesetzte gewandt, in der Beschwerde war auch der steirische Militärkommandant angeführt, so ging der Fall nun an die Disziplinarabteilung in Wien. Das Bundesheer ermittelte und bestätigte Vorfälle. So weit, so gut. Allerdings wurde die Psychologin noch nicht vom Dienst freigestellt, da laut Medienberichten "die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichen." Auch sollen die Ermittlungen behindert worden sein – mutmaßlich von jemandem in einer Position, aus der man eine derartige Behinderung über mehrere Jahre hinweg erreichen konnte. Der Fall liegt aktuell in der übergeordneten Abteilung des Verteidigungsministeriums.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann begann laut Ermittlungsstand das Fehlverhalten der beschuldigten Psychologin?
  2. Wurde die Parlamentarische Bundesheerkommission informiert? Wenn nein, warum nicht?
  3. In Medienberichten wird von einer jahrelangen Verzögerung der Ermittlungen gesprochen. Wer hat diese Verzögerungen zu verantworten?
    1. Handelte es sich dabei um ein offizielles Einschreiten oder wurde informell interveniert?
    2. Wird gegen diese Person nun auch ermittelt? Wenn ja, aufgrund welchen Tatbestandes?
  1. Die Psychologin wurde trotz lange anhaltender, durch Ermittlungen bestätigter Belästigung von Untergebenen, Mitarbeiter:innen und/oder ihrem Schutz anvertrauten Personen nicht vom Dienst suspendiert. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen ist der Schutz der Beschuldigten in diesem Fall über den Schutz der Betroffenen zu stellen?
  2. Welche Regeln zum Schutz von Untergebenen, Mitarbeiter:innen oder Schutzbefohlenen existieren im BMLV? Warum greifen diese Regeln in diesem Fall nicht?
  3. Wird das BMLV die Beschuldigte trotz der nun öffentlichen Erkenntnisse weiterhin mit Rekruten, Mitarbeiter:innen oder andern Schutzbefohlenen verkehren lassen?
    1. Wird es Schutzvorkehrungen für diese Personen im Umgang mit der Beschuldigten geben?
    2. Werden diese Personen den Umgang mit der Beschuldigten ablehnen können?
  1. Nach anderen dienstrechtlichen Verfehlungen, damals im Oktober 2022 im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Wiederbetätigung durch einen ÖBH Offizier, meinte die Ministerin, sie wolle eine Nulltoleranzpolitik einführen und dazu die dienstrechtlichen Regeln anpassen. Welche Verschärfungen im Dienstrecht wurden seit diesem Zeitpunkt durchgesetzt oder welche Änderungen initiiert?