15952/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Notruf ohne Folgen - Keine Hilfe der Polizei trotz Lebensgefahr?
Kürzlich sorgte die Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde über die dienstlichen Verfehlungen eines Beamten für Aufsehen. Anfang 2022 ging in der Notrufzentrale Wien ein Anruf einer Frau ein, die aufgebracht und schreiend um Hilfe bat. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten, über den kurz zuvor ein Annäherungs- und Betretungsverbot verhängt wurde, vor ihrer Wohnadresse bedroht (1).
Die Frau erhoffte sich rasche Hilfe seitens der Polizei - doch die Reaktion des Beamten macht sprachlos. Die Antwort aus der Notrufzentrale: "Kann es sein, dass ihr zwei ein bissl deppert seids." Gefolgt von einem Abbruch des Gesprächs, bekam die Frau keine Hilfe. Nach Urteil der Bundesdisziplinarbehörde wurden weder Sofortmaßnahmen eingeleitet noch wurde ein Einsatzprotokoll angelegt (2).
In weiterer Folge wurde die Frau durch mehrmalige Stichverletzungen lebensgefährlich verletzt. Die Rettung verständigte der Beamte erst, als ein Zeuge Minuten später bei einem Kollegen anrief. Erst dann protokollierte er nachträglich den Einsatz, notierte allerdings die Telefonnummer des Zeugen. Da dies auffiel, wurde ein Disziplinarverfahren über den Beamten wurde eröffnet. Im Rahmen dessen bekannte sich der Beamte für teilweise schuldig und rechtfertigte seine Reaktion mit einer "verbalen Entgleisung" und einem "emotionalen Ausrutscher", da er den Ernst der Lage nicht erkannt hätte.
Das Ergebnis? Keine Entlassung, keine tiefgehenden Konsequenzen, bloß eine Disziplinarstrafe der Geldstrafe in Höhe von € 8.000,-. Diese geringen disziplinarrechtlichen Konsequenzen wurden ausgesprochen, obwohl der Beamte laut seinem Vorgesetzten "nicht stressresistent" wäre, bereits mehrere Beschwerden eingelangt waren und er keinerlei langfristige Besserung gezeigt hatte.
(1) Polizist wimmelte Frau in Todesangst am Notruf ab: "Seids deppert?" | kurier.at
(2) RIS - Ungebührliches Verhalten am Notruf 2023-0.023.267 - Bundesdisziplinarbehörde, Disziplinarkommissionen (bka.gv.at)
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, mit welchem Ausgang?
ii. Wenn ja, welche Strafen in welcher Höhe?
iii. Wenn ja, aufgrund der Verletzung welcher Vorschrift?