15954/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Der wundersame Weg der Fachexpert:innen - Rolle des BMKÖS

 

Stephan Tauschitz wurde im vergangenen Jahr zum Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Kärnten bestellt. Davor war er bereits ÖVP Klubobmann im Kärntner Landtag. Nach 10 Tagen im Amt als LVT-Leiter legte er sein Amt nach öffentlicher Kritik wieder nieder - konkret ging es um seine Teilnahme am höchst umstrittenen Ulrichsbergtreffen in den Jahren 2008 und 2010, bei welchen Tauschitz Reden hielt. Nach diesen 10 Tagen als LVT-Leiter wurde er in der LPD Kärnten der Abteilung Organisation, Strategie und Dienstvollzug zugeteilt und damit aus dem "Schussfeld" genommen - bis vor wenigen Wochen. Denn nun ist Tauschitz auch formell nicht mehr LVT-Leiter. Er wechselte ins Innenministerium, als Fachexperte bzw. Referent in der Sektion IV, IT und Service. 

Die Anfrage "Wechsel des Kärntner LVT-Leiters Tauschitz ins BMI und der wundersame Weg der Fachexpert:innen" beschäftigte sich aufgrund des Anlassfalles Tauschitz gleich umfassend mit dem Phänomen "Fachexperten" und die Beantwortung 14587/AB ergab, dass für die Stelle eines/einer Fachexpert:in keine Ausschreibung erfolgt, sondern die Bewertung "ad personam" stattfindet. Begründet wird dies mit der so individuellen Arbeitsplatzbeschreibung, die für eine öffentliche Ausschreibung nicht geeignet sei...Keine einzige der 15 Fachexpert:innen Positionen im BMI wurden daher mit externen Personen besetzt.

Zuständig für die Besetzung einer Planstelle und der Antragstellung hierfür - und damit einhergehend auch für die "ad personam" Bewertung eines/einer Fachexpert:in - ist gemäß § 3 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die Stelle der Fachexpert:innen enthält nach Anfragebeantwortung des BMI keine generellen Anforderungskriterien. Es gibt im BMI zudem keine:n einzige:n Fachexpert:in, der nicht bereits vorher innerhalb des Ministeriums tätig war - ein nachvollziehbares und öffentlich zugängliches Besetzungsverfahren sieht anders aus. 

Eine so intransparente Vorgehensweise hinterlässt diverse weitere Fragen, auch bezüglich des Prozesses innerhalb Ihres Ressorts. Das öffnet nicht nur Tür und Tor für Postenkorruption, sondern stellt auch erneut unter Beweis, dass man von transparenter Postenvergabe noch Lichtjahre entfernt ist.

Daher sind weitere Fragen offen und Präzisierungen erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wer in Ihrem Ressort ist für die "ad personam" Bewertung der vorgeschlagenen Fachexpert:innen zuständig? 
  2. Wie läuft das Arbeitsplatzbewertungsverfahren in Ihrem Ressort ab? Bitte um Skizzierung des Ablaufs.
  3. § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sieht vor, dass eine geplante Stellenbesetzung in der betreffenden Dienststelle auf geeignete Weise bekannt gemacht werden muss. Wird in Ihrem Ressort überprüft, ob eine solche Bekanntmachung im jeweiligen anderen Ministerium stattgefunden hat? 
    1. Wenn ja, inwiefern? 
    2. Wenn nein, wieso wird die Verletzung von geltendem Recht durch Ihr Ministerium gebilligt? 
  1. Gibt es einen Informationsaustausch mit dem Ministerium, in welchem die Stelle des/der Fachexpert:in geschaffen werden soll? 
    1. Wenn ja, mit welcher Stelle? Welche Stelle im jeweiligen anderen Ministerium übermittelt die Vorschläge der Stelle und der Bewerber:innen an wen in Ihrem Ressort? 
    2. Wenn ja, in welcher Form? 
  1. Wird seitens des Ministeriums, in welchem die Stelle des/ der Fachexpert:in geschaffen werden soll, eine Begründung für die Notwendigkeit der Stelle übermittelt? 
    1. Wenn ja, von wem? An welche Stelle in Ihrem Ressort? 
    2. Wenn ja, wird diese Begründung in irgendeiner Art und Weise überprüft? 
    3. Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass die Stellen der Fachexpert:innen nicht bloße Steuergeldverschwendung sind? 
  1. Welche Stellen innerhalb Ihres Ressorts sind in das Arbeitsplatzbewertungsverfahren eingebunden? Inwiefern sind die unterschiedlichen Stellen eingebunden? 
  2. Wurden seit der erstmaligen Schaffung der Stelle eines/ einer Fachexpert:in Kriterien (abseits der durch Anlage 1.01 des BDG festgelegten Kriterien) für eine solche Stelle entwickelt? 
    1. Wenn ja, welche, wann, durch wen? 
    2. Wenn nein, wie wird dann die Geeignetheit einer Person für die Stelle beurteilt? 
  1. Wer ist für die Bewertung letztverantwortlich? 
  2. Wie stellen Sie sicher, dass durch die Schaffung der Stelle der Fachexpert:innen und das intransparente Besetzungsverfahren keine Postenkorruption stattfindet? 
  3. In wie viele Bewertungen für Stellen der Fachexpert:innen war Ihr Ressort bereits einbezogen? 
    1. Bitte um Aufschlüsselung nach Ministerium, Sektion, Verwendungs- bzw. Funktionsgruppe sowie Zeitpunkt der Besetzung. 
  1. Wann wurden Sie erstmals in die Bewertung eines/einer Fachexpert:in einbezogen? 
    1. Mit welcher Begründung wurde damals die Neuschaffung der Stelle der Fachexpert:innen versehen? 
  1. Welche Maßnahmen werden in Ihrem Ressort gesetzt, um Stellenbesetzungen transparenter zu machen? 
  2. Ist geplant, öffentliche Ausschreibungen auch für Fachexpert:innen einzuführen? 
    1. Wenn ja, in welchem Zeithorizont? 
    2. Wenn nein, wieso begünstigt Ihr Ressort intransparente Postenbesetzungen?