15955/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu Der wundersame Weg der Fachexpert:innen

 

Stephan Tauschitz wurde im vergangenen Jahr zum Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Kärnten bestellt. Davor war er bereits ÖVP Klubobmann im Kärntner Landtag. Nach 10 Tagen im Amt als LVT-Leiter legte er sein Amt nach öffentlicher Kritik wieder nieder - konkret ging es um seine Teilnahme am höchst umstrittenen Ulrichsbergtreffen in den Jahren 2008 und 2010, bei welchen Tauschitz Reden hielt. Nach diesen 10 Tagen als LVT-Leiter wurde er in der LPD Kärnten der Abteilung Organisation, Strategie und Dienstvollzug zugeteilt und damit aus dem "Schussfeld" genommen - bis vor wenigen Wochen. Denn nun ist Tauschitz auch formell nicht mehr LVT-Leiter. Er wechselte ins Innenministerium, als Fachexperte bzw. Referent in der Sektion IV, IT und Service.

Die Anfrage "Wechsel des Kärntner LVT-Leiters Tauschitz ins BMI und der wundersame Weg der Fachexpert:innen" beschäftigte sich aufgrund des Anlassfalles Tauschitz gleich umfassend mit dem Phänomen "Fachexperten" und die Beantwortung 14587/AB ergab, dass für die Stelle eines/einer Fachexpert:in keine Ausschreibung erfolgt, sondern die Bewertung "ad personam" stattfindet. Begründet wird dies mit der so individuellen Arbeitsplatzbeschreibung, die für eine öffentliche Ausschreibung nicht geeignet sei...Keine einzige der 15 Fachexpert:innen Positionen im BMI wurden daher mit externen Personen besetzt.

Zuständig für die Besetzung einer Planstelle und der Antragstellung hierfür - und damit einhergehend auch für die "ad personam" Bewertung eines/ einer Fachexpert:in - ist gemäß § 3 (1) Beamten-Dienstrechtsgesetz das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Die Stelle der Fachexpert:innen enthält nach Anfragebeantwortung des BMI keine generellen Anforderungskriterien. Es gibt im BMI zudem keine:n einzige:n Fachexpert:in, der nicht bereits vorher innerhalb des Ministeriums tätig war - ein nachvollziehbares und öffentlich zugängliches Besetzungsverfahren sieht anders aus. 

Eine so intransparente Vorgehensweise hinterlässt diverse weitere Fragen, auch bezüglich des Prozesses innerhalb Ihres Ressorts. Das öffnet nicht nur Tür und Tor für Postenkorruption, sondern stellt auch erneut unter Beweis, dass man von transparenter Postenvergabe noch Lichtjahre entfernt ist.

Daher sind weitere Fragen offen und Präzisierungen erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Kam es seit der Beantwortung der letzten o.g. Anfrage zu weiteren Bestellungen von Fachexpert:innen?
    1. Wenn ja, für welche Position wurde ein:e Fachexpert:in bestellt?

                                          i.    Wie viele Bewerber:innen gab es für die jeweilige Position? 

                                        ii.    Welche Kriterien und Qualifikationen wurden jeweils zur Überprüfung der Eignung der Bewerber:innen herangezogen? 

    1. Wenn ja, wann wurde ein:e Fachexpert:in bestellt?
    2. Wenn ja, für welche Sektion in welcher Verwendungs- und Funktionsgruppe wurde ein:e Fachexpert:in bestellt? 
    3. Wenn ja, wer erteilte wem welche Weisung/Auftrag/Ähnliches zur Einstellung eines/einer Fachexpert:in? 
    4. Wenn ja, wie viele der Positionen wurden mit externen Kandidat:innen besetzt, wie viele mit Personen, die bereits in Ihrem oder in einem anderen Ministerium tätig waren?
  1. Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer Fachexpert:innenstelle? Bitte um Darstellung des Entscheidungsfindungsprozesses. 
  2. Wer ist für die laut Beantwortung der letzten o.g. Anfrage14587/AB so "individuelle Stellenbeschreibung" in Ihrem Ressort zuständig? Wer legte bei den 15 in der AB genannten Besetzungen die notwendigen Voraussetzungen fest, nach welchen die jeweilige Stelle besetzt wurde?  
  3. Gab es irgendeine Art von interner Stellenausschreibung für die Stellen der Fachexpert:innen? 
    1. Wenn ja, wer war für diese zuständig? 
    2. Wenn ja, wie lief der interne Ausschreibungsprozess ab? 
    3. Wenn nein, wie wurde die "ad personam" Besetzung dann entschieden? Wurde proaktiv auf gewisse Leute zugegangen? 

                                          i.    Wenn ja, wer war dafür zuständig? Wer entschied, welche Person nach Ansicht Ihres Ressorts für die Stelle geeignet ist?

  1. § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sieht vor, dass eine geplante Stellenbesetzung in der betreffenden Dienststelle auf geeignete Weise bekannt gemacht werden muss. Wurde dieser gesetzlichen Anforderung im Falle der fünfzehn in 14587/AB genannten Fachexpert:innen und der seitdem besetzten Fachexpert:innen entsprochen? 
    1. Wenn ja, inwiefern? 
    2. Wenn nein, wieso werden geltende Gesetze in Ihrem Ressort ignoriert? 
  1. Laut 14587/AB gibt es aktuell in Ihrem Ministerium 15 Fachexpert:innen. Bitte um folgende Informationen zu den jeweiligen Positionen: 
    1. Für welche Position wurde der/die Fachexpert:in bestellt? 

                                          i.    Wie viele Bewerber:innen gab es für die jeweilige Position? 

                                        ii.    Welche Kriterien und Qualifikationen wurden jeweils zur Überprüfung der Eignung der Bewerber:innen herangezogen? 

    1. Wann wurden die Fachexpert:innen jeweils bestellt? 
    2. Für welche Sektion in welcher Verwendungs- und Funktionsgruppe wurde der/die Fachexpert:in jeweils bestellt? 
    3. Wer erteilte jeweils wem welche Weisung/Auftrag/Ähnliches zur Einstellung des/der Fachexpert:in? 
  1. In welche der 15 in der AB genannten Besetzungen war welcher Innenminister eingebunden? 
    1. Inwiefern wann?
  1. In welche der in der Antwort zur Frage 1 genannten Besetzungen war welcher Innenminister eingebunden? 
    1. Inwiefern wann?
  1. Bei welcher der in der Antwort zur Frage 1 genannten Besetzungen entschied welcher Innenminister über die Besetzung? 
    1. Inwiefern wann?
  1. Gab es für die aktuell bestehenden Stellen der Fachexpert:innen jeweils mehr als eine Bewerbung?
    1. Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl je Stelle in der jeweiligen Sektion und Verwendungsgruppe.
    2. Wenn nein, kann davon ausgegangen werden, dass lediglich auf eine Person mit der individuellen Stellenplatzbeschreibung zugegangen wird? 
  1. Welche Informationen werden dem BMKÖS zur weiteren Bewertung übermittelt? Wer ist dafür zuständig? 
  2. Wem sind die Fachexpert:innen unterstellt? Welche Weisungskette ist einschlägig? 
  3. Welche Kosten entstanden durch die Fachexpert:innen in den letzten 5 Jahren? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Sektion und Verwendungsgruppe. 
  4. Sind zum aktuellen Stand weitere Fachexpert:innen in Planung?
    1. Wenn ja, in welcher Sektion und wie viele? 
  1. Welche Privilegien haben Fachexpert:innen im Gegensatz zu anderen Mitarbeiter:innen?
    1. Warum?
  1. Gibt es in Ihrem Ressort Fachexpert:innen oder sonstige Beamt:innen, deren Wohnkosten übernommen werden? 
    1. Wenn ja, wer und warum? 
    2. Wenn ja, seit wann werden diese Wohnungen finanziert? 
    3. Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch jeweils monatlich? 
    4. Wenn ja, aus welchem Budget werden diese finanziert? 
  1. Ist geplant, das Bewerbungsverfahren zukünftig öffentlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten? 
    1. Wenn ja, inwiefern in welchem Zeitraum? 
    2. Wenn ja, mit welchen konkreten wann geplanten Maßnahmen? 
    3. Wenn nein, wie stellen Sie in Ihrem Ressort sonst sicher, dass bestqualifizierte Personen eine Stelle im Ministerium bekommen? 
  1. Wie stellen Sie sicher, dass insbesondere bei Stellenbesetzungen der Fachexpert:innen keine Postenkorruption stattfindet?