Eingelangt am 18.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu Der wundersame Weg der
Fachexpert:innen
Stephan
Tauschitz wurde im vergangenen Jahr zum Leiter des Landesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) in Kärnten
bestellt. Davor war er bereits ÖVP Klubobmann im Kärntner Landtag.
Nach 10 Tagen im Amt als LVT-Leiter legte er sein Amt nach öffentlicher
Kritik wieder nieder - konkret ging es um seine Teilnahme am höchst
umstrittenen Ulrichsbergtreffen in den Jahren 2008 und 2010, bei welchen
Tauschitz Reden hielt. Nach diesen 10 Tagen als LVT-Leiter wurde er in der LPD
Kärnten der Abteilung Organisation, Strategie und Dienstvollzug zugeteilt
und damit aus dem "Schussfeld" genommen - bis vor wenigen Wochen.
Denn nun ist Tauschitz auch formell nicht mehr LVT-Leiter. Er wechselte ins
Innenministerium, als Fachexperte bzw. Referent in der Sektion IV, IT und
Service.
Die
Anfrage "Wechsel des Kärntner LVT-Leiters Tauschitz ins BMI und der
wundersame Weg der Fachexpert:innen" beschäftigte sich aufgrund des
Anlassfalles Tauschitz gleich umfassend mit dem Phänomen
"Fachexperten" und die Beantwortung 14587/AB ergab, dass für die
Stelle eines/einer Fachexpert:in keine Ausschreibung erfolgt, sondern die
Bewertung "ad personam" stattfindet. Begründet wird dies mit der
so individuellen Arbeitsplatzbeschreibung, die für eine öffentliche
Ausschreibung nicht geeignet sei...Keine einzige
der 15 Fachexpert:innen Positionen im BMI wurden daher mit externen Personen
besetzt.
Zuständig
für die Besetzung einer Planstelle und der Antragstellung hierfür -
und damit einhergehend auch für die "ad personam" Bewertung
eines/ einer Fachexpert:in - ist gemäß § 3 (1)
Beamten-Dienstrechtsgesetz das Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport. Die Stelle der Fachexpert:innen
enthält nach Anfragebeantwortung des BMI keine generellen
Anforderungskriterien. Es gibt im BMI zudem keine:n einzige:n Fachexpert:in,
der nicht bereits vorher innerhalb des Ministeriums tätig war - ein nachvollziehbares
und öffentlich zugängliches Besetzungsverfahren sieht anders
aus.
Eine
so intransparente Vorgehensweise hinterlässt diverse weitere Fragen, auch
bezüglich des Prozesses innerhalb Ihres Ressorts. Das öffnet nicht
nur Tür und Tor für Postenkorruption, sondern stellt auch erneut
unter Beweis, dass man von transparenter Postenvergabe noch Lichtjahre entfernt
ist.
Daher
sind weitere Fragen offen und Präzisierungen erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Kam es seit der Beantwortung der letzten o.g. Anfrage zu
weiteren Bestellungen von Fachexpert:innen?
- Wenn ja, für welche Position wurde ein:e
Fachexpert:in bestellt?
i. Wie
viele Bewerber:innen gab es für die jeweilige Position?
ii. Welche
Kriterien und Qualifikationen wurden jeweils zur Überprüfung der
Eignung der Bewerber:innen herangezogen?
- Wenn ja, wann wurde ein:e Fachexpert:in bestellt?
- Wenn ja, für welche Sektion in welcher Verwendungs-
und Funktionsgruppe wurde ein:e Fachexpert:in bestellt?
- Wenn ja, wer erteilte wem welche
Weisung/Auftrag/Ähnliches zur Einstellung eines/einer
Fachexpert:in?
- Wenn ja, wie viele der Positionen wurden mit externen
Kandidat:innen besetzt, wie viele mit Personen, die bereits in Ihrem oder
in einem anderen Ministerium tätig waren?
- Wer entscheidet über die Notwendigkeit einer
Fachexpert:innenstelle? Bitte um Darstellung des
Entscheidungsfindungsprozesses.
- Wer ist für die laut Beantwortung der letzten o.g.
Anfrage14587/AB so "individuelle Stellenbeschreibung" in Ihrem
Ressort zuständig? Wer legte bei den 15 in der AB genannten
Besetzungen die notwendigen Voraussetzungen fest, nach welchen die
jeweilige Stelle besetzt wurde?
- Gab es irgendeine Art von interner Stellenausschreibung
für die Stellen der Fachexpert:innen?
- Wenn ja, wer war für diese zuständig?
- Wenn ja, wie lief der interne Ausschreibungsprozess
ab?
- Wenn nein, wie wurde die "ad personam"
Besetzung dann entschieden? Wurde proaktiv auf gewisse Leute
zugegangen?
i. Wenn
ja, wer war dafür zuständig? Wer entschied, welche Person nach
Ansicht Ihres Ressorts für die Stelle geeignet ist?
- § 7 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes sieht vor,
dass eine geplante Stellenbesetzung in der betreffenden Dienststelle auf
geeignete Weise bekannt gemacht werden muss. Wurde dieser gesetzlichen
Anforderung im Falle der fünfzehn in 14587/AB genannten
Fachexpert:innen und der seitdem besetzten Fachexpert:innen
entsprochen?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, wieso werden geltende Gesetze in Ihrem Ressort
ignoriert?
- Laut 14587/AB gibt es aktuell in Ihrem Ministerium 15
Fachexpert:innen. Bitte um folgende Informationen zu den jeweiligen
Positionen:
- Für welche Position wurde der/die Fachexpert:in
bestellt?
i. Wie
viele Bewerber:innen gab es für die jeweilige Position?
ii. Welche
Kriterien und Qualifikationen wurden jeweils zur Überprüfung der
Eignung der Bewerber:innen herangezogen?
- Wann wurden die Fachexpert:innen jeweils bestellt?
- Für welche Sektion in welcher Verwendungs- und
Funktionsgruppe wurde der/die Fachexpert:in jeweils bestellt?
- Wer erteilte jeweils wem welche
Weisung/Auftrag/Ähnliches zur Einstellung des/der
Fachexpert:in?
- In welche der 15 in der AB genannten Besetzungen war
welcher Innenminister eingebunden?
- Inwiefern wann?
- In welche der in der Antwort zur Frage 1 genannten
Besetzungen war welcher Innenminister eingebunden?
- Inwiefern wann?
- Bei welcher der in der Antwort zur Frage 1 genannten
Besetzungen entschied welcher Innenminister über die Besetzung?
- Inwiefern wann?
- Gab es für die aktuell bestehenden Stellen der
Fachexpert:innen jeweils mehr als eine Bewerbung?
- Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl je
Stelle in der jeweiligen Sektion und Verwendungsgruppe.
- Wenn nein, kann davon ausgegangen werden, dass lediglich
auf eine Person mit der individuellen Stellenplatzbeschreibung zugegangen
wird?
- Welche Informationen werden dem BMKÖS zur weiteren
Bewertung übermittelt? Wer ist dafür zuständig?
- Wem sind die Fachexpert:innen unterstellt? Welche
Weisungskette ist einschlägig?
- Welche Kosten entstanden durch die Fachexpert:innen in den
letzten 5 Jahren? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Sektion und
Verwendungsgruppe.
- Sind zum aktuellen Stand weitere Fachexpert:innen in
Planung?
- Wenn ja, in welcher Sektion und wie viele?
- Welche Privilegien haben Fachexpert:innen im Gegensatz zu
anderen Mitarbeiter:innen?
- Warum?
- Gibt es in Ihrem Ressort Fachexpert:innen oder sonstige
Beamt:innen, deren Wohnkosten übernommen werden?
- Wenn ja, wer und warum?
- Wenn ja, seit wann werden diese Wohnungen
finanziert?
- Wenn ja, welche Kosten entstehen dadurch jeweils
monatlich?
- Wenn ja, aus welchem Budget werden diese
finanziert?
- Ist geplant, das Bewerbungsverfahren zukünftig
öffentlicher, transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten?
- Wenn ja, inwiefern in welchem Zeitraum?
- Wenn ja, mit welchen konkreten wann geplanten
Maßnahmen?
- Wenn nein, wie stellen Sie in Ihrem Ressort sonst sicher,
dass bestqualifizierte Personen eine Stelle im Ministerium
bekommen?
- Wie stellen Sie sicher, dass insbesondere bei
Stellenbesetzungen der Fachexpert:innen keine Postenkorruption
stattfindet?