15956/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.08.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Folgeanfrage: Verbot von medizinisch nicht notwendigen OPs an intergeschlechtlichen Kindern – Entschließung des Nationalrats endlich umsetzen

 

Im Juni 2021 hat der Nationalrat einstimmig einen Entschließungsantrag bez. „Schutz von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht notwendigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen" beschlossen und den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt damit aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu ergreifen. Die explizite Forderung von Selbstvertretungsorganisationen, die seit Jahren für ein gesetzliches Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen eintreten, wurde bisher aber nicht erfüllt.

 

In der Entschließung vom Juni 2021 (896 der Beilagen XXVII. GP) forderte der Nationalrat unter anderem den Schutz intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher vor nicht-notwendigen medizinischen Eingriffen, „die kein dauerhaftes körperliches Leiden, eine Gefährdung des Lebens oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit bzw. starker Schmerzen abwenden". Dazu sollen nicht nur notwendige „Aufklärungs-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen" geschaffen, sondern auch „mögliche Rechtslücken geschlossen“ werden. Außerdem wurde der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, „Zahlen über Anzahl, Indikation, Alter der Betroffenen und Qualitätssicherung dem Parlament zu übermitteln". Bisher blieb die Umsetzung dieser Forderungen des Nationalrats unerfüllt.

 

Ähnlich wie beim noch immer ausstehenden Verbot von gefährlichen Konversionstherapien, versäumt es die Regierung auch in diesem Fall, Entschließungen des Nationalrats wirksam umzusetzen. Das ist sowohl aus menschenrechtlicher als auch aus demokratiepolitischer Sicht nicht akzeptabel.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    In der Anfragebeantwortung 13719/AB des BMJ wurde festgestellt, dass ein entsprechender Gesetzesentwurf zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder seit Herbst 2022 fertiggestellt ist und seitdem in der politischen Abstimmung ist: Welche konkreten Fortschritte konnten seitdem erzielt werden?

a.    Wann fand der letzte Termin zur Abstimmung mit dem Koalitionspartner statt?

b.    Welche konkreten Bedenken/Einwände/etc. gab es seitens des Koalitionspartners hinsichtlich der Formulierung des Gesetzesentwurfs?

2.    Wurde, ähnlich wie beim Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien, seitens des Koalitionspartners ein eigener Gegenentwurf vorgelegt?

a.    Wenn ja, in welchen Punkten unterscheidet sich dieser vom Entwurf des BMJ?

3.    Wird der entsprechende Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode dem Parlament zum Beschluss vorgelegt werden?

4.    In der Anfragebeantwortung 13703/AB wurde durch das BMSGPK festgestellt, dass „entsprechende Informationskampagnen an die betroffenen Interessensverbände und Berufsvertretungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes“ geplant sind: Wurden seitens Ihres Ressorts dafür bereits Vorarbeiten erledigt?

a.    Wenn ja, welche Schritte wurden bereits gesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?