15958/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Nationaler Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich
Das aktuelle Regierungsprogramm schrieb Anfang 2020 unter anderem das Ziel der Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte fest: „Erarbeitung und Beschluss eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich. Erarbeitung, Beschlussfassung und Umsetzung eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechtsbildung unter Berücksichtigung der Entschließung der Vereinten Nationen und als wesentlicher Teil des Aktionsplans für Menschenrechte.“
Die Debatte über einen solchen Nationalen Aktionsplan beschäftigt Österreich seit Jahren. Trotz zahlreicher Ankündigungen der wechselnden Regierungen scheint es aber momentan so, als wären in der Vorbereitung eines solchen seit 2017 keine Fortschritte mehr erzielt worden. Der Nationale Aktionsplan Menschenrechte kommt in der laufenden Gesetzgebungsperiode, wenn überhaupt, nur als Argumentation für die Ablehnung zahlreicher gesellschaftspolitischer und menschenrechtlicher Forderungen durch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Parlament zur Sprache – konkrete Umsetzungsschritte lassen leider auf sich warten.
In der Anfragebeantwortung 9430/AB stellte der Bundeskanzler u.a. fest, dass „die Entwicklung eines solchen Nationalen Aktionsplans (…) in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt, gemeinsam mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten“ fällt. Seit dieser Anfragebeantwortung vom 31. März 2022 fanden aber keine nennenswerten Fortschritte hinsichtlich eines solchen Aktionsplans ihren Weg in die Öffentlichkeit. Gerade angesichts der, in Folge der Corona-Pandemie sich verstärkenden, Anzeichen von Spaltung und Hass in der österreichischen Gesellschaft kommt einem solchen Nationalen Aktionsplan besondere Bedeutung zu. Entwicklungen wie die zunehmenden Angriffe auf Minderheiten und das Ansteigen von Hasskriminalität gebieten Eile und eine rasche, breit gestaltete Umsetzung des Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte in Österreich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. In welchem Stadium befindet sich die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in Österreich?
2. Wann wird dieser Nationale Aktionsplan präsentiert und dem Parlament zum Beschluss vorgelegt?
3. Welche Bundesministerien und Dienststellen sind in die Erarbeitung dieses Nationalen Aktionsplans eingebunden?
a. Welche konkreten Aufgaben kommen den einzelnen Bundesministerien bei der Erarbeitung dieses Aktionsplans zu?
4. Welche Beratungen gab es innerhalb der Bundesregierung bisher hinsichtlich der Erarbeitung dieses Nationalen Aktionsplans? Bitte um detaillierte Antwort.
5. Wenn der Nationale Aktionsplan noch nicht vollständig erarbeitet ist, welche konkreten Zwischenergebnisse gibt es bisher? Bitte fügen Sie etwaige Protokolle o.ä. der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage bei.
6. Welche Beratungen gab es bisher zwischen der Bundesregierung und Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen hinsichtlich der Erarbeitung dieses Nationalen Aktionsplans? Bitte um detaillierte Beantwortung hinsichtlich allfälliger Sitzungen, Austauschtreffen und insbesondere teilnehmender Vertreter*innen der Zivilgesellschaft.
7. Welche konkreten Themen und Zielsetzungen sollen dieser Nationale Aktionsplan beinhalten?
8. Welche Maßnahmen sollen in diesem Aktionsplan insbesondere für den Kampf gegen gruppenspezifische bzw. vorurteilsmotivierte Hassverbrechen gesetzt werden?
9. Welche budgetären Mittel sind aus welcher Untergliederung für die Umsetzung dieses Nationalen Aktionsplans vorgesehen? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.
a. Inwieweit wird dieser Nationale Aktionsplan insbesondere im Zuge der laufenden Budgetverhandlungen 2023 bedacht?
10. Wird dieser Nationale Aktionsplan insbesondere Fragen des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes – beispielsweise durch ein Levelling-Up des Gleichbehandlungsgesetzes oder eine Ergänzung des §7 BVG – beinhalten?
a. Wenn ja, welche Maßnahmen werden dahingehend diskutiert?
b. Wenn nein, warum sollen solche Schritte nicht Teil eines Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte sein?