15975/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundeskanzler

betreffend Gehaltsfortzahlung für ehemalige Regierungsmitglieder

„Haben Organe keinen Anspruch auf die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit, gebührt ihnen bei Beendigung ihrer Funktionsausübung auf Antrag eine Fortzahlung von 75% der monatlichen Bezüge unter anteilsmäßiger Berücksichtigung der Sonderzahlungen.“

Diese Regelung in § 6 des Bundesgesetz über die Bezüge der obersten Organe des Bundes (Bundesbezügegesetz - BBezG), der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates regelt u.a. die Möglichkeit der Bezugsfortzahlung für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung. Angesichts der zahlreichen Umbrüche in den Reihen der Bundesregierung, mit der die österreichische Bevölkerung in den letzten Jahren konfrontiert war, stellt sich die Frage, wie oft diese Regelung seit Beginn der schwarz- grünen Bundesregierung für ehemalige Bundeskanzler, Bundesminister*innen und Staatssekretär*innen beantragt und angewandt wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Wie viele, seit Angelobung der Bundesregierung Kurz II am 7. Januar 2020, ausgeschiedene Regierungsmitglieder und Staatssekretär*innen nahmen eine Bezugsfortzahlung gem. § 6 BBezG in Anspruch, für welchen Zeitraum wurde diese jeweils gewährt und welche Höhe hatten die Auszahlungen insgesamt?