15990/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.08.2023
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Christian Oxonitsch,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt
betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe (Folgeanfrage)
Seit der Kompetenzverschiebung im Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2020, kämpft die Branche mit vielen daraus
resultierenden Problemen. Seit drei Jahren erleben wir eine völlige
Zersplitterung von Qualitätsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen
durch neun
verschiedene Landesgesetze. Obwohl sich der Bund in der betreffenden Art. 15a
B-VG Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern zu einer einheitlichen
Gestaltung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestandards bekennt,
bleibt eine solche seit Jahren aus.[1]Für uns ist klar, dass Initiativen,
die auf eine österreichweite Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung der
KJH-Standards abzielen, nur
vom Bund ausgehen können. Aus diesem Grund haben wir am 24.05.2023 eine
parlamentarische Anfrage[2]
an die zuständige Bundesministerin Susanne Raab gestellt. Die nun
vorliegende
Beantwortung[3]
lässt uns sprachlos zurück. Sie zeigt nicht nur den allgemein
geringschätzenden
Umgang mit der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, sondern auch, dass
die sich
zuspitzende Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich keinerlei
Relevanz in der Arbeit der zuständigen Bundeministerin hat. Die meisten
Fragen werden überhaupt nicht, viele nur
unzureichend beantwortet. So wird etwa auf die Frage nach im Bundeskanzleramt
verfassten Stellungnahmen anlässlich der Kompetenzverschiebung bzw. der
damit verbunden Art. 15a B-VG Vereinbarung mit keinem Wort eingegangen.
Dasselbe gilt für die Fragen 1, 2, 3, 6, 10 und
11. Wir
halten einen solchen Umgang mit dem parlamentarischen Interpellationsrecht
für inakzeptabel. Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend,
Integration und Medien im Bundeskanzleramt ist aufgefordert, parlamentarische
Anfragen gewissenhaftzu beantworten und das politische
Kontrollrecht des Nationalrates zu respektieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1.
Wurden in den Jahren 2018
oder 2019 anlässlich der Kompetenzverschiebung im Bereich der
KJH bzw. der damit verbundenen Art. 15a B-VG Vereinbarung, Stellungnahmen im
Bundeskanzleramt (insb. Sektion VI) verfasst?
a. Falls ja: Was war Inhalt der Stellungnahmen und wo wurden diese veröffentlicht?
b. Falls nein: Warum wurde keine diesbezügliche Stellungnahme eingeholt?
2.
Der UN-Ausschuss für die
Rechte des Kindes empfahl der Republik Österreich in seinem
Bericht am 6.3.2020, dringend sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards
der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit einheitlich geregelt bleiben.[4] Welche Maßnahmen/Initiativen
haben
Sie ergriffen, um dieser Aufforderung nachzukommen?
3. In der Anfragebeantwortung 14629/AB[5] wird betreffend der Fortentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts auf die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendhilfe (ARGE-KJH) verwiesen.
a. Wann, wo und wie oft tagte die ARGE-KJH in den Jahren 2019-2023? (Bitte um Darstellung der einzelnen Sitzungstermine)
b. Wurde die zunehmende Zersplitterung des Kinder- und Jugendhilferechts bzw. die diesbezüglichen Warnungen aus der Fachwelt bei Sitzungen der ARGE-KJH thematisiert?
i. Falls ja: Bei welchen Sitzungsterminen? Zu welchen Schlüssen kam die Arbeitsgemeinschaft?
ii. Falls nein: Warum nicht?
c. Wurden seitens der ARGE-KJH in den letzten drei Jahren (Änderungs-)Vorschläge in Bezug auf bestimmte Landesgesetze oder die Art. 15a B-VG Vereinbarung über die Kinder- und Jugendhilfe gemacht?
i. Falls ja: Wann? Was war Inhalt der Vorschläge? Inwiefern wurde diesen Vorschlägen entsprochen?
4. Gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe ist der Bund verpflichtet, Kinderschutzforschung in Verbindung mit dem Gesundheitsbereich zu betreiben. Aus der Anfragebeantwortung 14629/AB ergibt sich, dass in den Jahren 2022 und 2023 seitens des Bundes offenbar keinerlei Forschungsarbeit betrieben oder in Auftrag gegeben wurde (mit Ausnahme der KJH-Statistik, zu deren Erstellung der Bund gesondert verpflichtet ist).
a. Wann planen Sie ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Kinder und Jugendhilfe nachzukommen?
b. Sind für die Jahre 2023 und 2024 Forschungsaufträge im Bereich des Kinderschutzes vorgesehen bzw. geplant?
i. Falls
ja: Was ist Inhalt der geplanten Aufträge? Welche Schwerpunkte
werden gesetzt? Welche Rechtsträger planen Sie zu beauftragen?
5. In der Anfragebeantwortung 14629/AB wird hinsichtlich des bundesweiten Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen.
a. Inwiefern wird die Bekämpfung des Fachkräftemangels in den laufenden Finanzausgleichverhandlungen berücksichtigt?
b. Gab oder gibt es Ihrerseits Anregungen gegenüber dem Bildungsministerium, angesichts des Fachkräftemangels eine Aufstockung der Mittel und Studienplätze für Soziale Arbeit an den Fachhochschulen vorzunehmen?
i. Falls ja: Wurden seitens des BMBWF entsprechende Schritte zugesichert?
ii. Falls nein: Warum nicht?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230418_OTSS0063/die-versteinerung-der-kinder-und-
jugendhilfe
[2] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15095
[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIl/AB/14629
[4] https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2021/05/Empfehlungen-des-UN- Kinderrechtsausschusses-an-Oesterreich_2020.pdf
[5] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIl/AB/14629?selectedStage=100