15996/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzungsstand des OGH-Urteils zur "Wochengeldfalle."

 

Bei der sogenannten "Wochengeldfalle" handelt es sich um eine finanzielle Einbuße, die Mütter betrifft, welche in der Karenzzeit erneut schwanger werden: Frauen, die während ihrer Karenz also ein zweites Kind bekommen und zuvor erwerbstätig waren, haben während des Mutterschutzes für das zweite Kind keinen Anspruch auf Wochengeld. Dies hat erhebliche Folgen für die soziale Absicherung von Familien, sowie die Gleichstellung der Geschlechter.

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom August 2022 (1) wurde festgestellt, dass die bestehende Regelung gegen EU-Recht verstößt. Die betroffenen Mütter haben derzeit nur dann Anspruch auf Wochengeld, wenn sie noch Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dies ist weder eine neu aufgedeckte Ungerechtigkeit, noch ein Einzelfall (2). Es gibt mittlerweile unzählige Berichte, Verfahren und Fälle von Betroffenen, die alle auf eines hinausgehen: Es ist höchste Zeit, die Wochengeldfalle abzuschaffen und dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu folgen! Auf EU-Ebene steht auch fest, dass wenn das Gesetz nicht repariert werden sollte, ein Vertragsverletzungsverfahren unvermeidlich vor der Tür steht.

Bundesminister Johannes Rauch verspricht immer wieder, die Wochengeldfalle zu beseitigen und hat sogar in einer Anfragenbeantwortung (3) von Dezember letzten Jahres versprochen Vorschläge zu erarbeiten und "Gespräche über die gesetzlichen Anpassungsmöglichkeiten [zu] führen" (3). Zu dem Zeitpunkt konnten auch noch keine konkreten Maßnahmen bekannt gegeben werden. Diese Anfragenbeantwortung ist nun acht Monate und das OGH-Urteil bereits ein Jahr her. Trotz der klaren Feststellung des OGH und der rechtlichen Bindung sowie Unanfechtbarkeit seiner Entscheidungen ist bislang keine Umsetzung dieser Änderung erfolgt. Dies wirft Fragen zur Einhaltung der EU-Richtlinien und zur Gleichstellung der Geschlechter auf.

(1) https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Justiz&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=8ObA42/22t&ResultPageSize=50

(2) https://www.derstandard.at/story/3000000172344/wochengeld-falle-laut-ogh-gesetzeswidrig-regierung-bei-reparatur-saeumig

(3) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/BR/AB-BR/3745

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand des OGH-Urteils vom August 2022 zur "Wochengeldfalle"?
  2. Welche konkreten Maßnahmen sind zur Beseitigung der "Wochengeldfalle" im Bundeministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geplant?
  3. Warum wurde bislang keine Änderung an der bestehenden Regelung vorgenommen, obwohl sie sowohl dem OGH-Urteil als auch EU-Recht widerspricht?
  4. Welche Schritte hat die Regierung bisher unternommen, um das Urteil umzusetzen und die Diskriminierung betroffener Frauen zu beheben?
  5. Welche Hindernisse oder Herausforderungen wurden bei der Umsetzung des Urteils identifiziert?
  6. Gibt es einen Zeitplan oder Meilensteine für die geplante Umsetzung der notwendigen Gesetzesänderungen?
  7. Welche finanziellen Mittel sind mir der Umsetzung der Gesetzesänderung zu erwarten?