16000/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.08.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Untätigkeit der Bundesregierung bei Verknüpfung von Registerdaten
Wissenschaftliche Forschung durch die Untätigkeit der Regierung weiterhin unmöglich!
Die Nutzung von Registerdaten in der Forschung ist von großer gesellschaftspolitischer Relevanz, denn Evidenz zu gesellschaftlich relevanten Fragen kann nur auf der Grundlage von validen Daten bereitgestellt werden. Der Produktivitätsrat hat in seiner Empfehlungen an die Bundesregierung festgehalten: "Exzellente Forschung und evidenzbasierte Politikgestaltung benötigen eine verlässliche Datengrundlage. Registerdaten der öffentlichen Hand sollten für die Forschung auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Daher sollten alle Bundesministerien ihre Daten umfänglich für die Nutzung im Austrian Micro Data Center (AMDC) freigeben." (1)
In Österreich ermöglichen das Bundesstatistik- und das Forschungsorganisationsgesetz unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, Registerdaten für die Forschung zu nutzen. Die Statistik Austria ist befugt, Daten dem Austria Micro Data Center (AMDC) zur Verfügung zu stellen, die gemäß bundesgesetzlicher Regelungen an sie übermittelt werden. Der Zugang zu den weiteren Daten bzw. zum jeweiligen Register kann gemäß § 38b Forschungsorganisationsgesetz (FOG) per gemeinsamer Verordnung mit dem Wissenschaftsministerium gewährleistet werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat mit 28.Oktober 2022 als erstes Ressort eigene Registerdaten über eine Registerforschungsverordnung (FOG-Verordnung) für Forschungszwecke freigegeben.(2) Die anderen Ministerien sind untätig und drücken sich offenbar vor dem Handlungsauftrag. Denn nach wie vor gibt es von keinem anderen Ressort eine veröffentlichte Registerforschungsverordnung. In einer Reihe von parlamentarischen Anfragen haben NEOS bei allen Bundesministerien zu den diesbezüglichen Plänen zur Anbindung der Register im eigenen Verantwortungsbereich nachgefragt. Anfragebeantwortungen lieferten zu Beginn des Jahres keine konkreten Pläne oder zeitliche Rahmen für die Bereitstellung der Registerdaten. Zwei Anträge von NEOS, die einen ambitionierten Zeitplan für die Verknüpfung von Registerdaten forderten, wurden im März im Finanzausschuss (3) bzw. im April im FID Ausschuss (4) vertagt. Finanzminister Brunner hat im Report am 27.Juni 2023 versprochen, dass die Registerdaten bis zum Herbst 2023 verknüpft werden. Nach einem Jahr der Untätigkeit sollten alle Bundesministerien diesen Handlungsauftrag endlich wahrnehmen und ihre Daten der Wissenschaft und Forschung umfänglich für die Nutzung im AMDC freigeben!
Keine Gesundheitsdaten für die Wissenschaft!
Zwei Gesetzesnovellen aus dem Gesundheitsministerium, das Elektronische-Eltern-Kind-Pass-Gesetz (5) und Gesundheitstelematik- und Epidemiegesetz (6), lassen Zweifel am Interesse der Regierung an wissenschaftlicher Evidenz aufkommen. Nach dem eEltern-Kind-Pass-Gesetz sollen Daten der Eltern-Kind-Pass-Leistungen elektronisch erfasst und von der Statistik Austria sowie der Gesundheit Österreich GmbH ausgewertet werden. Die wissenschaftliche Forschung soll, laut den Erläuterungen zum Elektronischen-Eltern-Kind-Pass-Gesetz, ausdrücklich bis zu einer Verordnung vom Zugang ausgeschlossen bleiben. In einer weiteren Novelle des Gesundheitstelematik- und Epidemiegesetzes wird neu geregelt, mit welchen anderen Registern Daten aus dem (e)Impfregister verknüpft werden dürfen und welche Institutionen Zugang zu diesen verknüpften Registern haben sollen: der/die Gesundheitsminister:in, die Landeshauptleute sowie die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Wissenschaft wird auch hier vom Zugang explizit ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass " wissenschaftliche Einrichtungen im Rahmen der Registerforschung keinen Zugang zu den gemäß Abs. 2 verknüpften Daten haben." (7) Die Stellungnahme der Plattform Registerforschung vom Mai diesen Jahres (8) weist treffend darauf hin, dass dies nicht im Sinne der bestmöglichen wissenschaftlichen Erkenntnis und somit Versorgung der Bevölkerung liegt und dass, in Zeiten einer Krise, dadurch wissenschaftliche Expertise noch zeit- und kostenintensiver wird. Einmal mehr zeigt sich: Österreich hat wieder nichts aus der Krise gelernt, denn wissenschaftliche Forschung wird weiterhin vernachlässigt!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja: wie und in welchem Ausmaß?
ii. Falls nein: warum nicht?
i. Falls ja: wie und in welchem Ausmaß?
ii. Falls nein: warum nicht?
i. Falls ja: Wie hoch sind die technischen und die personellen Kosten?
ii. Falls nein: Warum nicht?
iii. Ist geplant, eine Kostenschätzung durchzuführen?
i. Mit welchen Bundesländern fand bereits ein Austausch diesbezüglich statt?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Falls es keinen Austausch gibt: Warum nicht?
i. Mit welchem Ergebnis?
i. Falls ja: Ist die Verfügbarkeit dieser Daten für eben beispielsweise Forschung ebenfalls ein Teil der Verhandlungen?
ii. Falls nein: Warum nicht?