16002/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Untätigkeit der Bundesregierung bei Verknüpfung von Registerdaten

 

Wissenschaftliche Forschung durch die Untätigkeit der Regierung weiterhin unmöglich!

Die Nutzung von Registerdaten in der Forschung ist von großer gesellschaftspolitischer Relevanz, denn Evidenz zu gesellschaftlich relevanten Fragen kann nur auf der Grundlage von validen Daten bereitgestellt werden. Der Produktivitätsrat hat in seiner Empfehlungen an die Bundesregierung festgehalten: "Exzellente Forschung und evidenzbasierte Politikgestaltung benötigen eine verlässliche Datengrundlage. Registerdaten der öffentlichen Hand sollten für die Forschung auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Daher sollten alle Bundesministerien ihre Daten umfänglich für die Nutzung im Austrian Micro Data Center (AMDC) freigeben." (1) 

In Österreich ermöglichen das Bundesstatistik- und das Forschungsorganisationsgesetz unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, Registerdaten für die Forschung zu nutzen. Die Statistik Austria ist befugt, Daten dem Austria Micro Data Center (AMDC) zur Verfügung zu stellen, die gemäß bundesgesetzlicher Regelungen an sie übermittelt werden. Der Zugang zu den weiteren Daten bzw. zum jeweiligen Register kann gemäß § 38b Forschungsorganisationsgesetz (FOG) per gemeinsamer Verordnung mit dem Wissenschaftsministerium gewährleistet werden. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) hat mit 28. Oktober 2022 als erstes Ressort eigene Registerdaten über eine Registerforschungsverordnung (FOG-Verordnung) für Forschungszwecke freigegeben. (2) Die anderen Ministerien  sind untätig und drücken sich offenbar vor dem Handlungsauftrag. Denn nach wie vor gibt es von keinem anderen Ressort eine veröffentlichte Registerforschungsverordnung. In einer Reihe von parlamentarischen Anfragen haben NEOS bei allen Bundesministerien zu den diesbezüglichen Plänen zur Anbindung der Register im eigenen Verantwortungsbereich nachgefragt. Anfragebeantwortungen lieferten zu Beginn des Jahres keine konkreten Pläne oder zeitliche Rahmen für die Bereitstellung der Registerdaten. Zwei Anträge von NEOS, die einen ambitionierten Zeitplan für die Verknüpfung von Registerdaten forderten, wurden im März im Finanzausschuss (3) bzw. im April im FID Ausschuss (4) vertagt. Finanzminister Brunner hat im "Report" am 27. Juni 2023 versprochen, dass die Registerdaten bis zum Herbst 2023 verknüpft werden.

Nach einem Jahr der Untätigkeit sollten alle Bundesministerien diesen Handlungsauftrag endlich wahrnehmen und ihre Daten der Wissenschaft und Forschung umfänglich für die Nutzung im AMDC freigeben!

 

  1. https://www.produktivitaetsrat.at/publikationen/prod-jahresberichte.html
  2. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_400/BGBLA_2022_II_400.html
  3. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3189
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3188

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Umsetzungsarbeiten: Inwiefern wird die Einbringung von Registern in das Austria Micro Data Center vorbereitet, um den Zugang zu den erforderlichen Daten für die Forschung zu gewährleisten?
    1. Welche Register sollen in der entsprechenden FOG-Verordnung enthalten sein?
    2. Wann soll die entsprechende FOG-Verordnung veröffentlicht werden?
    3. Falls keine Vorbereitungsarbeiten in diese Richtung stattfinden, warum nicht?
  1. Zeitplan: Gibt es einen festgelegten Zeitplan für die Einbringung der Register in das Austria Micro Data Center?
    1. Falls nein: Warum nicht?  
  1. Kosten:
    1. Gibt es eine Kostenschätzung für die Einbringung der weiteren Register innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs in das Austria Micro Data Center?

                                          i.    Falls ja: Wie hoch sind die technischen und die personellen Kosten?

                                         ii.    Falls nein: Warum nicht?

                                        iii.    Ist geplant, eine Kostenschätzung durchzuführen?

  1. Austausch mit BMBWF - aus der Anfragebeantwortung 12487/AB: "Welche dieser Register forschungstauglich im Sinne des Forschungsorganisationsgesetzes sind und in die gemäß § 38b FOG zu erlassende Verordnung des BMBWF aufzunehmen sind, ist noch Gegenstand der Einvernehmensherstellung mit dem BMBWF".
    1. Wie weit ist die Einvernehmensherstellung mit dem BMBWF bezüglich der Aufnahme von Registern in die FOG-Verordnung bereits fortgeschritten? 
    2. Wurden bereits registerforschungstaugliche Register in Ihrem Wirkungsbereich identifiziert?

                                          i.    Falls ja, welche? (Bitte um Angabe der Register)

                                         ii.    Falls nein, warum nicht?

    1. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Register als "forschungstauglich" gelten? 
    2. Welche Schritte sind noch erforderlich, um die Einvernehmensherstellung mit dem BMBWF abzuschließen und die Verordnung umzusetzen?
  1. Austausch mit Bundesländern und Gemeinden: 
    1. Sind Sie mit den Bundesländern im Austausch, um ihre Daten im AMDC zur Verfügung zu stellen? 

                                          i.    Mit welchen Bundesländern fand bereits ein Austausch diesbezüglich statt?

                                         ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                        iii.    Falls es keinen Austausch gibt: Warum nicht?

    1. Sind Sie mit den Gemeinden im Austausch, um ihre Daten im AMDC zur Verfügung zu stellen?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?