16015/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.08.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend strukturelle Krise in der Ärzt*innen-Ausbildung (Folgeanfrage)

 

Der seit dem Studienjahr 2015/2016 bestehende Masterstudiengang Medizin an der Sigmund-Freud-Privatuniversität (SFU)sorgt seit Monaten für Diskussionen. Nach der Widerrufung der Zulassung für diesen Studiengang durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria), kommunizierte die Leitung der Privatuniversität Anfang 2023, dass gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt werden soll. Darüber hinaus soll die Wiedereinreichung des Studienganges durch Antrag auf Neuakkreditierung vorbereitet werden.

 

Grund für den Entzug der Zulassung durch die AQ Austria waren unter anderem die "große Abweichungen von national und international üblichen Standards, „erhebliche Bedenken“ bei den Studienplänen, zu später und zu wenig klinischer Unterricht etc. – Mängel, die als innerhalb der vorgesehenen Zeit von zwei Jahren „nicht behebbar“ eingestuft wurden. Gerade für jene Studierenden, die gerade den entsprechenden Bachelor-Studiengang besuchen, stellt die aktuelle Unsicherheit eine enorme Herausforderung dar.

 

Im Juli 2023 wurde nun durch Medienberichte bekannt, dass das Bundesverwaltungsbericht der Beschwerde der SFU stattgegeben hat und der Masterstudiengang fortgesetzt werden kann – vorläufig. Denn:

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der SFU gegen den Bescheid der AQ Austria stattgegeben, hieß es von Seiten der Uni. In der Begründung führe das Gericht aus, dass wichtige Unterlagen - konkret die Stellungnahme der SFU vom 5. Oktober 2022 - im Akkreditierungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

Der Bescheid der AQ Austria vom 17. November 2022, mit dem sie der SFU die Akkreditierung für den Masterstudiengang Humanmedizin entzogen hat, wurde damit aufgehoben. Die SFU kann somit den Masterstudiengang Humanmedizin weiterhin durchführen, erklärt die Sigmund-Freud-Privatuniversität. (…)

Konkret bedeutet das, dass das Gericht zwar den Widerruf der Aufhebung der Akkreditierung nun aufgehoben hat - die erneute fachspezifische Begutachtung erfolgt aber wieder über die AQ Austria.

"Jetzt ist die Frage, wie es zum jetzigen Zeitpunkt aussieht. Haben sich die gravierenden Mängel, die wir vor rund einem Jahr z.B. im Bereich des Betreuungsverhältnisses festgestellt haben, verbessert? Das Bord der AQ Austria wird zu einer Entscheidung kommen", so der Geschäftsführer.

Wie lange die erneute Begutachtung dauern wird, kann Petersen (AQ-Geschäftsführer, Anm.) noch nicht sagen. Er gehe aber von "ein paar Monaten" aus.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie ist der gegenwärtige Stand des Ermittlungsverfahrens der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hinsichtlich einer dauerhaften Zulassung des Masterstudiengangs Humanmedizin an der SFU?

2.    Bis wann wird aus Sicht Ihres Ressorts eine neue AQ-Bewertung über eine dauerhafte Zulassung des Masterstudiengangs Humanmedizin an der SFU vorliegen?

3.    Welche Daten liegen Ihrem Ressort bzw. der AQ hinsichtlich allfälliger Verbesserungen der Bedingungen am Masterstudiengang Humanmedizin an der SFU vor?

a.    Wenn ja, welche Daten liegen Ihrem Ressort bzw. der AQ dahingehend konkret vor?

4.    Welche Schlüsse zieht Ihr Ressort aus dieser Causa hinsichtlich der dringend notwendigen Ausweitung des Angebots an Medizinstudienplätzen an staatlichen Universitäten?

5.    Gab es in dieser Causa Gespräche bzw. Abstimmungen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?