1602/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend „Einlagensicherung - wie sicher ist das Geld der SparerInnen“
Aufgeblähte Aktienkurse, Blasenbildungen auf dem Immobilienmarkt, anhaltende Niedrigzinsen und die Konzentration großer Kapitalmengen bei gleichzeitig stagnierenden oder sinkenden Reallöhnen sind der explosive Cocktail, der durch die Corona-Maßnahmen der österreichischen und anderer Regierungen zu enormen wirtschaftlichen Verwerfungen geführt hat. Während sich die ÖsterreicherInnen in der bislang größten Finanzkrise der Menschheitsgeschichte 2008/2009 unter einer SPÖ geführten Bundesregierung auf eine Sicherstellung ihrer Ersparnisse in „unbeschränkter Höhe“ verlassen konnten ist die derzeitige Situation eine andere. Seit 2019 sind die in der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung Austria GmbH sowie die Sparkassen Haftungs GmbH für die Absicherung von österreichischen Spareinlagen bis 100.000 Euro zuständig. Im Frühjahr 2019 belief sich die verfügbare Summe auf 670 Millionen Euro. Das bedeutet bei einer angenommenen Lebensersparnis von 75.000 Euro können mit diesem Betrag die Bewohner der Wohnhausanlage Alt Erlaa in Wien Liesing entschädigt werden. Pro Kopf gerechnet entfielen auf den größten der 23 Wiener Gemeindebezirke eine individuelle Entschädigung von unter 3.500 Euro. Gerade in unsicheren Zeiten ist es für die Politik notwendig, klare Signale auszusenden welches Sicherheitsnetz in welcher Dichte vorhanden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die für die Mittel für die Einlagensicherung österreichischer Ersparnisse mit Stichtag 1. April 2020 dotiert.
2. Gibt es konkrete Zusagen, bis zu welcher konkreten Summe ein allfälliger überschießender Bedarf durch die ÖNB oder aus anderen Möglichkeiten des Bundes in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise bedeckt wird?
3. Ist angedacht, eine uneingeschränkte Absicherung der Sparvermögen, wie sie unter der SPÖ-geführten Bundesregierung im Jahr 2008 umgesetzt wurde, zu beschließen?