16022/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.08.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrensabläufe bei Ersuchen der Staatsanwaltschaften

Die Frage des Umgangs mit der Immunität von Abgeordneten wurde vom BMJ unlängst in einem neuen Erlass geregelt. Dieser präzisiert die Handhabung der Bestimmungen des Art 57 B‑VG. Um einen besseren Überblick über das Verfahren bei Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung durch die WKStA zu haben, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz die folgende

Anfrage

1.       Wie viele Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung wurden in den Jahren 2021 bis 2023 von der WKStA gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten)

2.       An welchem Tag des jeweiligen Monats wurden die Auslieferungsbegehren der WKStA im Jahr 2021 bis 2023 jeweils gezeichnet?

3.       An welchem Tag wurden die Auslieferungsbegehren der WKStA im Jahr 2021 bis 2023 jeweils versendet?

4.       An welchem Tag wurden die Auslieferungsbegehren der WKStA im Jahr 2021 bis 2023 laut Rückschein jeweils zugestellt?

5.       Wurden in den Jahren 2021 bis 2023 Weisungen in Zusammenhang mit Ersuchen der WKStA um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung erteilt?

6.       Welche Informationen liegen Ihnen zu Sachverhalten vor, in denen ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit von Abgeordneten von der WKStA auf Grund offenkundigen Nicht-Zusammenhangs verneint und daher kein Ersuchen um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung gestellt wurde?