16029/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.08.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Verlängerung des Bundesheer-Assistenzeinsatzes zur Botschafts-bewachung
Seit dem Jahr 1956 wird das Österreichische Bundesheer immer wieder zu Assistenzleistungen innerhalb des Bundesgebiets herangezogen.
Gemäß Wehrgesetz in der geltenden Fassung obliegen dem Bundesheer nach Paragraf 2 Absatz 1 die Aufgaben:
a.) militärische Landesverteidigung,
b.) auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,
c.) Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und
d.) Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz).
Das Österreichische Bundesheer wurde über die letzten Jahre vielfach zu Assistenzleistungen für unterschiedliche Ministerien herangezogen. Der Verlust an beruflicher Attraktivität bei Berufs- und Milizsoldaten wie auch bei Grundwehrdienern schien dabei eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Gleichwohl wurde die eigentliche Grundaufgabe des Bundesheeres – die militärische Landesverteidigung – über die verkürzte bzw. ausgebliebene Ausbildung weiter vernachlässigt. Der Einsatz abseits der militärischen Kernaufgaben hat den personellen Zugang von Grundwehrdienern in den Berufs- und Milizstand über Jahre geschwächt und die Fähigkeit zur militärischen Landesverteidigung weiter herabgesetzt.
Vor diesem Hintergrund und dem noch laufenden Assistenzeinsatz „Migration“ steht die Entscheidung, den militärischen Assistenzeinsatz zur Botschaftsbewachung weiter zu verlängern bzw. einzustellen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage