1603/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Drobits und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Impfschadensgesetz Fälle 2017 - 2019 - Elektronischer Impfpass und Entwicklung eines

Corona Impfstoffes"

Tatsächliche oder auch behauptete Gesundheitsschäden durch bestimmte Impfstoffe sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Das Impfschadensgesetz sieht einen Anspruch auf Leistungen für Personen vor, die eine Gesundheitsschädigung durch eine in Österreich erfolgte Pockenschutzimpfung oder eine im jeweiligen Mutter-Kind-Pass genannte Impfung oder durch eine mit Verordnung des/der Gesundheitsministers/in empfohlene Impfung erlitten haben.

Viele österreichische Wissenschaftler und Mediziner, besonders Schulärzte und Vertreter von Gesundheitseinrichtungen (z. B. Österreichische Krebshilfe) verlangten im letzten Jahr die rasche österreichweite Einführung des elektronischen Impfpasses (elektronisches Impfregister). Weiters gefordert wurde eine generelle Impfpflicht für alle Impfungen, die im Rahmen des Kinderimpfprogramms für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten angeboten werden, und zwar ohne Kosten für die betroffenen Kinder/Eltern.

Eine vom Ressort erarbeitete Ministerialvorlage zur Einführung eines elektronischen Impfregisters wurde zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch wurden im Rahmen des Begutachtungsverfahrens auch Mängel und Defizite im Entwurf aufgezeigt. So hat u. a. der Datenschutzrat datenschutzrechtliche Bedenken formuliert sowie Ergänzungen und Klarstellungen eingefordert. Bundesminister Anschober teilte dazu mit, diese Bedenken in den Gesetzesentwurf einzuarbeiten. Eine Regierungsvorlage wurde für die erste Jahreshälfte 2020 angekündigt.

Im vergangenen Jahr wurde im Zusammenhang von steigenden Masernerkrankungen auch eine generelle Impfpflicht diskutiert, die u. a. gegen Masern in mehr als 9 EU-Mitgliedsländern bereits vorgeschrieben ist. Anlass für diese Debatte war die europaweite Zunahme von Masernerkrankungen. Aktuell besteht in Österreich keine Impfpflicht; auch nicht gegen Masern/Mumps/Röteln/HPV. Gesundheitsökonomen und Fachleute sowie die große Mehrheit der niedergelassenen Ärzte wie auch der Fachärzte (z. B. Virologen), betonen immer wieder die ökonomische Sinnhaftigkeit wie auch die sachliche Notwendigkeit von nationalen Impfprogrammen - im Interesse der gesundheitlichen Vorsorge. Es geht um die öffentliche Gesundheit d. h. die Gesundheit aller Menschen in diesem Land und den Schutz vor Infektionskrankheiten. Impfungen gehören zu den effektivsten Maßnahmen überhaupt, um Krankheiten vorzubeugen. International gesehen ist die Durchimpfungsrate in Österreich generell, besonders gegen Masern, bedauerlicherweise sehr niedrig. Im Gegensatz zu Deutschland verfügt Österreich auch noch nicht über ein „Masernschutzgesetz". Experten (z. B. Influenzaforscher) wie auch Politiker haben im letzten Jahr bei der deutschen Debatte „Impfpflicht Ja oder Nein" allerdings sehr klar argumentiert. „Die Freiheit des Individuums endet dort, wo die Freiheit bzw. die Gesundheit anderer gefährdet wird“. Zudem hat der Deutsche Ärztetag bereits 2006 formuliert, dass die Rechte von Familien mit Kindern untrennbar auch mit Pflichten verbunden sind. Das Ergebnis war das „Masernschutzgesetz".


Ähnlich könnte die Diskussion bei der Anwendung eines Corona-Impfstoff verlaufen. Nach langen Diskussionen scheint zwar nun endlich in Politik und Wissenschaft eine große Einigkeit über die Gefährlichkeit der Erkrankung mit COVID-19 bestehen. Dieser Virus ist übertragbar (infektiös) und gefährdet andere Menschen. Ein wirksamer Impfstoff und (lebensrettende) Medikamente zur Behandlung dieser Lungenkrankheit sind daher unbedingt notwendig, um die Bevölkerung immunisieren (Schutzimpfungen) bzw. behandeln zu können. „ Die Epidemie wird nicht verschwinden, bevor wir einen Impfstoff haben!" (Bundeskanzlerin Angela Merkel). „Bis ein wirksames Medikament oder eine Schutzimpfung gefunden sein wird, werde das Virus den Alltag der Bevölkerung begleiten" (Bundeskanzler Sebastian Kurz). Wir müssen also damit rechnen, dass eine Rückkehr zur Normalität nur mit einem wirksamen Impfstoff gegen das Virus COVID-19 erfolgen kann. An Impfstoffen und Medikamenten zur Bekämpfung dieser Lungenkrankheit wird daher international mit großem Aufwand an Forschungseinrichtungen, Universitäten sowie in Biotechnologie- und Pharmafirmen geforscht. Diese Forschungsaktivitäten gibt es auch in Österreich. Microsoftgründer Bill Gates hat nun die die G 20 Staaten aufgefordert, mehr Geld für die Entwicklung eines Impfstoffes bereit zu stellen.

Zu erwarten ist, dass sich nach der Entwicklung eines Impfstoffes wieder eine Debatte um die Impfpflicht JA/NEIN europaweit - und somit auch in Österreich - wiederholt. Im Grunde genommen eine nebensächliche Frage, denn wenn ein wirksamer Impfstoff bzw. wirksame Medikamente gegen das „Corona-Virus" und die damit verbundene gefährliche letale Lungenerkrankung gefunden werden, geht es vor allem auch um die Frage des weltweiten kostenfreien und diskriminierungsfreien Zugangs für die gesamte Weltbevölkerung. Niemand darf aus Kostengründen davon ausgeschlossen werden und Patente dürfen dies nicht verhindern. Und wir müssen uns jetzt bereits auf die nächste Pandemie bereits vorbereiten. Sie wird kommen!

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.     Wie viele Erstanträge nach dem Impfschadensgesetz wurden in den Jahren 2017 - 2019 eingebracht? (bitte nach Jahren und Bundesländern sowie nach Impfstoff aufgliedern)

2.    Wie viele Erstanträge bzw. Beschwerden wurden in den Jahren 2017 - 2019 nach dem Allgemeinen Verfahrensgesetz (AVG) erledigt? (bitte nach Jahren und Bundesländern sowie nach Impfstoffen aufgliedern)

3.        Wie viele Verfahren wurden in diesen Jahren beim Bundesverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof geführt? (bitte nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)

4.   Wie viele dieser Verfahren wurden mit Urteil rechtskräftig entschieden? Welche Impfstoffe betrafen diese Verfahren und Urteile? (bitte nach Jahren, Bundesländern und Impfstoffen aufgliedern)

5.   Wie viele dieser Verfahren wurden 2017 - 2019 insgesamt für die Kläger positiv entschieden und welche Entschädigungsbeträge wurden jeweils zugesprochen bzw. ausbezahlt? (bitte um Aufschlüsselung der Beträge auf Bundesländer, Jahre und betroffenen Impfstoffen)

6.    Welche Kritikpunkte des Datenschutzrates wurden bereits in die Regierungsvorlage zur Einführung eines elektronischen Impfpasses eingearbeitet?

7.    Wann wird es eine Regierungsvorlage zur Einführung des elektronischen Impfpasses geben und wann soll diese im Nationalrat beschlossen werden? Wann soll mit den Pilotprojekten begonnen werden? Wann soll in Folge der elektronische Impfpass flächendeckend eingeführt sein?

8.      Warum wurde in der ursprünglichen Ministerialvorlage das „Impfschadensgesetz" nicht berücksichtigt? Ist dieses nun in den neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet?


9.      Es gibt jährlich von Patienten oder deren Angehörigen behauptete wie auch tatsächlich nachweisbare „Impfschäden". Diese wurden aber durch die vorliegende Ministerialvorlage nicht erfasst und damit auch keine Rechtsgrundlage für die Führung einer „Impfschadensdatenbank" geschaffen. Warum nicht, was waren die Gründe dafür?

10.       Es gibt derzeit bereits eine „Impfschadensdatenbank", aber aus Expertensicht keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in dieser Datenbank. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden derzeit diese Gesundheitsdaten von Gesundheitsbehörden und dem Ressort sowie von Dritten für diese Datenbank verarbeitet?

11.    Warum wurde in der ursprünglichen Ministerialvorlage keine Rechtsgrundlage für die Erfassung der jeweiligen finanziellen Entschädigungsleistungen vorgesehen? Wird dies für die zukünftige Regierungsvorlage korrigiert bzw. ergänzt werden?

12.   Warum war im ursprünglichen Entwurf kein internationaler Datenaustausch über nachgewiesene Impfschäden bzw. ein internationaler Datenabgleich der dabei verwendeten und damit ursächlichen Impfstoffe vorgesehen? Wird dies für die zukünftige Regierungsvorlage korrigiert bzw. ergänzt werden?

13.     Wie stehen sie zur generellen Impfpflicht für alle Impfungen, die im Rahmen des nationalen Kinderimpfprogramms angeboten werden? Soll dabei eine „Opt-Out Möglichkeit" weiterhin vorgesehen werden.

14.   Werden sie für eine generelle Impfpflicht eintreten oder halten sie eine „Optionalität" in Österreich für weiterhin gerechtfertigt? Wenn ja, warum?

15.  Wann werden sie 2020 den neuen „Nationalen Impfplan" zum Thema Impfen präsentieren?

16.     Welche Maßnahmen planen Sie aktuell zur Steigerung der Impfbereitschaft und damit zur Erhöhung der Durchimpfungsrate in der österreichischen Bevölkerung? Wird es wieder eine breit angelegte nationale Aufklärungskampagne zum Thema „Impfen" geben?

17.   Wird sich Österreich an der internationalen „Impfstoff-Allianz CEPI" oder anderen internationalen Forschungsprojekten beteiligen? Wenn ja, welche Geldsumme wird dafür jeweils zur Verfügung gestellt?

18.    Welche Maßnahmen werden Sie der Bundesregierung vorschlagen, um den Forschungsstandort Österreich im Bereich Medizintechnik sowie im Biotechnologie- und Pharmabereich zu stärken?

19.    Welche Geldsummen wurden und werden von Österreich 2020 zur Erforschung des Corona Erregers zur Verfügung gestellt? Wieviel werden es in Zukunft sein?

20.    Welche Geldsummen werden 2020 zur Entwicklung von Impfstoffen und zur Entwicklung von Medikamenten für die Behandlung von an Covid-19 erkrankten Personen zur Verfügung gestellt (bitte um Aufschlüsselung auf die Empfänger und den jeweiligen Förderungszweck)?

21.    Wer sind jeweils die Empfänger (z. B. Forschungseinrichtungen, Biotechnologieunternehmen, Pharmafirmen) dieser Geldsummen und Förderungen?

22.    Wann rechnen sie mit einem wirksamen Impfstoff, um dieser Infektion vorzubeugen und mit weltweit einsetzbaren Medikamenten für die Behandlung von am Corona Virus (SARS-CoV-2) erkrankten Personen?

23.      Welche Maßnahmen werden sie bzw. die österreichische Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern der österreichischen Sozialpartnern ergreifen, um industrielle Kapazitäten zur Herstellung von Antikörpertests, Medikamenten und Impfstoffen am Standort Österreich zu etablieren?


24.    Welche Maßnahmen werden Sie der Bundesregierung vorschlagen, um die Übernahmen von österreichischen Unternehmen aus dem Bereich des Medizintechniksektors sowie dem Biotechnologie- und Pharmabereich durch Unternehmen aus Drittstaaten (z. B. USA, China, Indonesien) zu verhindern?

25.     Welche Maßnahmen werden Sie der Bundesregierung vorschlagen, damit Österreich - die Österreichische Wirtschaft und Bevölkerung - bei der zu erwartenden nächsten Epidemie/Pandemie besser gerüstet ist?