16035/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.08.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verbandsklage gegen Banken in Sachen Zinsen

 

 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) veröffentlichte am 15. August 2023 folgende Presseaussendung:[1]

 

Konsumentenschutz-Ministerium gibt Verbandsklage gegen Banken in Auftrag

Rauch: Niedrigzinsen für Girokonten inakzeptabel - Banken profitieren massiv

 

Hohe Zinsen auf die Kontoüberziehung, 0 Prozent Zinsen auf ein Guthaben: Für die meisten Konsument:innen ist der Blick auf den Auszug ihres Gehaltskontos ein Ärgernis. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsument:innenschutz hat nun den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage gegen den Bankensektor beauftragt. Bereits im Juni hatte der VKI die Bank Austria als Marktführer:in stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt. “Dass Banken die Sollzinsen ständig nach oben schrauben, die Habenzinsen aber bei Null lassen, ist inakzeptabel. Hier werden Gewinne auf Kosten der Konsument:innen gemacht”, betont Minister Johannes Rauch. Er ist zuversichtlich, dass diese “unzulässigen Geschäftspraktiken” gerichtlich untersagt werden.

 

Fast alle Menschen in Österreich haben ein Girokonto für ihren täglichen Zahlungsverkehr. Gehaltsüberweisungen, Miete, Einkäufe - für all das wird das Konto benötigt. Die Banken verrechnen dort in der Regel hohe Sollzinsen. Bei der UniCredit Bank Austria AG sind es derzeit 12,5 Prozent. Für Guthaben auf Gehaltskonten verrechnet die UniCredit Bank Austria aber einen Zinssatz von 0 Prozent.

 

Eine Überprüfung des Vereins für Konsumenteninformation ergab, dass diese Geschäftspraxis die gesamte Bankenbranche betrifft. Bereits im Juni wurde deshalb die Bank Austria als Marktführerin stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt. Da die Bank nicht bereit war, eine freiwillige Unterlassungserklärung abzugeben, hat der VKI nun im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage eingebracht. Mit einer Entscheidung der ersten Instanz wird noch in diesem Jahr gerechnet.

 

Sollzinsen variabel und hoch, Habenzinsen fix und niedrig

Zinssätze sind von vielen Faktoren am globalen Finanzmarkt abhängig. Bei Krediten werden sie meist mit einem Aufschlag an die Konsument:innen weiterverrechnet. Bei Girokonten, umgangssprachlich als Gehaltskonten bezeichnet, agieren die Banken anders. Der Sollzinssatz ist variabel und steigt mit den Zinserhöhungen am Geldmarkt. Die Habenzinsen bleiben fix bei Null, auch wenn die Zinsen am Geldmarkt weiter steigen sollten.

 

Auf einer von der Arbeiterkammer geführten Vergleichswebseite für Girokonten lagen die Sollzinsen für Kontoüberziehungen im österreichischen Bankensektor zwischen 6,75 und 13,25 Prozent. Die Habenzinsen für Kontoguthaben liegen bei 0 oder 0,01 Prozent. “Es ist offensichtlich, dass diese Geschäftspraxis die gesamte österreichische Bankenbranche betrifft”, kritisiert Konsumentenschutz-Minister Johannes Rauch. “Ich habe den VKI daher beauftragt, dagegen juristisch vorzugehen.”

 

Nach Ansicht des Konsumentenschutz-Ministeriums waren Null-Zinsen für Guthaben auf dem Girokonto sachlich gerechtfertigt, solange die Zinssätze am Geldmarkt sehr niedrig oder sogar negativ waren. Doch nach den Zinssteigerungen der vergangenen Monate sparen die Banken jetzt erhebliche Kosten bei der Refinanzierung. Im Juni lag der 3-Monats-Euribor, zu dem sich Banken am Geldmarkt untereinander kurzfristig Geld leihen, bereits bei 3,48 Prozent.

 

Rauch: “Konsument:innen sind auf ein Girokonto angewiesen. Die Banken nützen diese Abhängigkeit mit ihrer Geschäftspolitik. Das ist eine gravierende Verletzung des Gleichbehandlungs- und Zweiseitigkeitsgebots und muss nach unserer juristischen Einschätzung jedenfalls unzulässig sein. Es kann nicht sein, dass nur die Banken vom Aufwärtstrend am Geldmarkt profitieren.”

 

Verzinsung von Sparkonten unter Beobachtung

Bislang hat das Ministerium nur gegen die fehlende Verzinsung von Guthaben auf Gehaltskonten rechtliche Maßnahmen ergriffen. Bei den Zinsen für Spareinlagen war die Situation bis zum Frühsommer 2023 ähnlich. Allerdings haben die Banken für diesen Bereich Änderungen angekündigt und teilweise auch bereits vorgenommen.

Das Ministerium wird die Situation bei Sparzinsen daher im September 2023 nochmals überprüfen und dann entscheiden, ob rechtliche Maßnahmen auch bei Sparzinsen ergriffen werden. “Wir werden die Geschäftspolitik der österreichischen Banken weiter beobachten und konsequent einschreiten, wenn wir Nachteile für die Konsument:innen sehen”, kündigt Rauch an.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde die Klage gegen die Uni Credit/Bank Austria bezüglich Soll- und Haben-Zinsen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingebracht?

2.    Wie lautet das genaue Klagebegehren des VKI gegen die Uni Credit/Bank Austria bezüglich Soll- und Haben-Zinsen?

3.    Welche Gespräche bezüglich Soll- und Haben-Zinsen hat das BMSGPK mit den Bankenvertretern in der Wirtschaftskammer Österreich bzw. der Uni Credit/Bank Austria geführt, um hier einen außergerichtlichen Weg einzuschlagen?

4.    Welche Gespräche bezüglich Soll- und Haben-Zinsen hat das BMSGPK mit dem Finanzministerium bzw. dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium betreffend der „Markt- und Wettbewerbspolitik“ der Banken in Österreich seit 2020 geführt?

5.    Bis wann rechnen Sie als Konsumentenschutzminister mit einer gerichtlichen Klärung der Causa „Soll- und Haben-Zinsen“ gegen die Uni Credit/Bank Austria?

6.    Wird dieses Gerichtsurteil bzw. ein allfälliger Vergleich dann auch gegenüber allen anderen Banken zur Anwendung gebracht?

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230815_OTS0025/konsumentenschutz-ministerium-gibt-verbandsklage-gegen-banken-in-auftrag