16037/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.08.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Gutscheine und Bonuspunkte im Insolvenzverfahren „Gerry Weber“
Der ORF Wien berichtete am 24. Juli 2023:[1]
Gerry-Weber-Pleite: Abverkauf gestartet
Die insolvente deutsche Bekleidungskette Gerry Weber strebt in Österreich keine Fortführung des Geschäfts an und startet ab sofort einen Abverkauf. Gutscheine und Bonuspunkte können allerdings nicht mehr eingelöst werden.
Es gibt Preisnachlässe von 50 Prozent, teilte die Insolvenzverwalterin Ulla Reisch am Montag per Aussendung mit. Einzelne Filialen sollen bereits in den kommenden Tagen schließen. Die Gutscheine und Punkte „können nach eigener wirtschaftlicher Prüfung als Insolvenzforderung beim Handelsgericht Wien angemeldet werden, wobei jedenfalls eine Pauschalgebühr von 25 Euro zu zahlen ist und die Quotenaussichten derzeit noch nicht abschätzbar sind“, heißt es in dem Schreiben.
Die Gläubigerschützerinnen und -schützer vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) hatten die Gutscheine mit etwa 500.000 Euro bewertet. Eine Quotenausschüttung erreicht üblicherweise höchstens 20 Prozent.
20 Standorte in Österreich
Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der deutschen Gerry Weber International AG. Die deutsche Muttergesellschaft strauchelte schon länger und befindet sich ebenfalls in einem Insolvenzverfahren.
Die Gerry Weber International AG hatte im April beim Essener Amtsgericht die Einleitung eines Sanierungsverfahrens nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) beantragt. Insgesamt 122 der derzeit noch 171 eigenen Stores und Outlets sollen bis Ende September im Zuge der Sanierungsbemühungen aufgegeben werden, gab das Unternehmen Ende Juni bekannt.
Von der österreichischen Insolvenz seien 25 Gläubiger mit Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von 2,6 Mio. Euro betroffen, hieß es am vergangenen Freitag vom AKV. Die Bekleidungskette ist in Österreich mit 20 Standorten vertreten, mehr als hundert Beschäftigte verlieren ihre Jobs.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie bewerten Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister den insolvenzrechtlichen Umgang mit Gutscheinen und Bonuspunkten im Insolvenzverfahren „Gerry Weber“?
2. Warum ist es aus Sicht des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) nicht möglich, parallel zum „Ausverkauf“ auch die Gutscheine und Bonuspunkte einzulösen?
3. Wurde in der Vergangenheit durch das BMSGPK bereits einmal der Verein für Konsumentenschutz (VKI) hinsichtlich der Frage der Einlösung von Gutscheinen und Bonuspunkten in Insolvenzverfahren gegen Handelsbetriebe und Dienstleistungsunternehmen eingeschaltet?
a. Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang gegen welche(s) Unternehmen?
b. Wenn nein, warum nicht?
4. Werden Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister den Fall „Gerry Weber“ zum Anlass nehmen, eine rechtliche Klärung herbeizuführen?
5. Werden Sie darüber hinaus als zuständiger Konsumentenschutzminister mit der für Insolvenzrecht ressortzuständigen Justizministerin Kontakt aufnehmen, um den Fall „Gerry Weber“ zum Anlass zu nehmen, eine Novellierung des Insolvenzrechts anzudenken bzw. zu initiieren?