16040/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.08.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Begleitpersonen bei Kuraufenthalten

 

           

Aus den Richtlinien der Österreichischen Gesundheitskasse betreffend Gewährung von Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (§ 155 ASVG) und Maßnahmen der Krankheitsverhütung  (§ 156 ASVG) kann folgendes entnommen werden:[1]

 

Begleitperson

 

§ 18 (1) Ist zur Durchführung einer Maßnahme gemäß § 155 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG die Hilfe, Unterstützung oder Aufsicht durch eine Begleitperson notwendig, werden für die Begleitperson bei einem Aufenthalt in einer eigenen Einrichtung oder in einer Vertragseinrichtung die Unterbringungskosten übernommen. Die Notwendigkeit einer Begleitperson ist der Österreichischen Gesundheitskasse rechtzeitig vor Antritt der Maßnahme unter Beantragung der Kostenübernahme bekanntzugeben und von der Österreichischen Gesundheitskasse vorab festzustellen.

 

(2) Für eine von der Österreichischen Gesundheitskasse bewilligte Begleitperson ist für diese keine Zuzahlung (§ 155 Abs. 3 ASVG) zu leisten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Rehabilitations- und Kuraufenthalte wurden insgesamt in den Jahren seit 2020, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre inklusive erstes Halbjahr 2023 (Jänner-Juni), bewilligt?

2.    Wie viele Begleitpersonen haben die jeweiligen Reha- und Kurpatienten begleitet?

3.    Wie viele Begleitpersonen haben einen diesbezüglichen Antrag gestellt bzw. für wie viele Begleitpersonen wurde dieser Antrag gestellt seit 2020, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre inklusive erstes Halbjahr 2023?

4.    Bei wie vielen Begleitpersonen wurde dieser Antrag abgelehnt seit 2020, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre inklusive erstes Halbjahr 2023?

5.    Welche Gründe gab es für die Ablehnung seit 2020, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre inklusive erstes Halbjahr 2023?

6.    Für wie viele Begleitpersonen seit 2020, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre inklusive erstes Halbjahr 2023, wurden die Kosten für eine Begleitperson übernommen?

7.    Wie viele Begleitpersonen waren österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Staatsbürger, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte?

8.    Bei welchen Rehabilitationseinrichtungen und Kureinrichtungen fanden die „begleiteten Reha- und Kuraufenthalte“ statt?



[1] https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.763149&version=1640780767