16054/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.08.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Herbert

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließungen von Polizeiinspektionen zur Nachtzeit in Wien

 

 

Wie die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Online-Ausgabe vom 29.08.2023[1] und die Wiener Bezirkszeitung „Mein Bezirk“ in ihrer Online-Ausgabe vom 30.08.2023[2] berichten, sollen ab 01.10.2023 in der Zeit von 19.00 – 07.00 Uhr in Wien nur mehr 29 Dienststellen statt bisher 81 Polizeiinspektionen für die Bevölkerung offen sein. Als Grund dieser Maßnahme wird in den Medien der prekäre Personalstand der Polizei in Wien und die Einsparung von Überstunden angeführt.

 

Dies bedeutet nicht nur eine dramatische Reduktion des Sicherheitsgebotes der LPD Wien an die Bevölkerung, sondern zeigt auch ein dramatisches Scheitern der Sicherheitspolitik in der Bundeshauptstadt auf.

 

Zudem wurde diese kolportierte Maßnahme entgegen den gesetzlichen Vorgaben nicht mit der zuständigen Personalvertretung akkordiert bzw. gab es dazu keine offizielle Einbindung des zuständigen Personalvertretungsorgans (Fachausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens bei der Landespolizeidirektion Wien)

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Was sind die Gründe für diese kolportierte Schließung von Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien?

2.    Warum kann diese drastische Maßnahme zum Nachteil der Sicherheit der Wiener Bevölkerung nicht verhindert werden?

3.    Durch wen wurde diese Schließung von Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien angeordnet bzw. wer ist dafür politisch verantwortlich?

4.    Welche Polizeidienststellen sind konkret von der Schließung zur Nachtzeit in Wien betroffen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Polizeiinspektionen?

5.    Wie viele Überstunden sollen mit dieser kolportierten Schließung von Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien eingespart werden, aufgeschlüsselt auf die einzelnen polizeilichen Bereiche?

6.    Ist es richtig, dass jene Polizistinnen und Polizisten, die auf den geschlossenen Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien dann dort nicht mehr benötigt werden, bei Bedarf den Personalunterstand auf anderen Polizeiinspektionen ausgleichen sollen?

a.    Wenn ja, in welchem Ausmaß und für welche Bereiche?

b.    Wenn nein, wie werden diese Polizistinnen und Polizisten dann dienstlich verwendet?

7.    Sind mit der Schließung von Polizeidienststellen zur Nachtzeit auch weitere sicherheitspolizeiliche Maßnahmen in Wien, wie beispielsweise die Reduzierung von Überwachungs- und Streifenbereichen, Kürzung der personellen Außendienstpräsenzzeiten, personelle Einschränkungen im Streifendienst oder dergl. geplant?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier konkret vorgesehen, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Punkte und Bereiche?

8.    Ist vorgesehen, die kolportierte Schließung von Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien zeitlich zu begrenzen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder rückgängig zu machen?

a.    Wenn ja, wann sollen die Polizeidienststellen zur Nachtzeit in Wien wieder durchgehend geöffnet werden?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Warum wurde das zuständige Organ der Personalvertretung (Fachausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens bei der Landespolizeidirektion Wien) nicht eingebunden, obwohl es gesetzlich erforderlich gewesen wäre?



[1] https://kurier.at/chronik/wien/inspektor-gibts-kan-wiener-polizei-nachts-nur-noch-im- notbetrieb/402573416

[2] https://www.meinbezirk.at/wien/c-lokales/wiener-polizei-soll-nachts-nur-im-notbetrieb-arbeiten_a6234831