1606/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Grüner Postenschacher II – Affäre um Grüne Bildungswerkstatt

 

 

Am 10. April 2020 endete die Bewerbungsfrist für Stelle als Vizepräsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die im Februar durch das Aufrücken von Vizepräsident Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Höchstgerichts frei geworden war.

 

In parlamentarischen Anfragen wurde bereits am 13. Februar 2020 hinterfragt, inwiefern die Informationen stimmen, dass die laut Zeitungsberichten von den Grünen gewünschte Univ.Prof. Dr. Verena Madner diesen Posten bekleiden werde[1], zumal Vizekanzler Werner Kogler bereits am 4. Jänner 2020 mit einer anstehenden Postenbesetzung am VfGH prahlte. Zu diesem Zeitpunkt war weder eine solche Stelle ausgeschrieben, noch konnte der Grünen-Parteichef Kenntnis oder gar Einblick in die laufenden Bewerbungen für den VfGH-Präsidenten haben (außer die zu diesem Zeitpunkt amtierende Regierung hätte ihr Amtsgeheimnis gebrochen).[2]

 

An der Gerüchtebörse steht der Name Verena Madner hoch im Kurs; Madner ist eine führende Expertin des Umweltrechts, war Vorsitzende des (nicht mehr existierenden) Umweltsenats und lehrt an der WU Öffentliches Recht, Umweltrecht sowie Public und Urban Governance. Den Grünen steht sie zumindest nicht fern, ist sie doch Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt, hieß es noch in der Presse vom 10. April 2020. Wie der Standard am 21. April 2020 berichtete, wird der Ministerrat am 22. April 2020 ihre Nominierung als Vizepräsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofs beschließen.

 

Hinsichtlich der Grünen Bildungswerkstatt ortet der Rechnungshof jedoch bei einer Verwendung der Akademieförderung, die nicht dem Gesetz entspricht und empfiehlt dem Bundeskanzleramt diesbezüglich eine Prüfung um gegebenenfalls missbräuchlich verwendete Mittel zurückzufordern.

 

Laut Rechnungshof habe die Grüne Bildungswerkstatt „in Projekte Dritter, wie etwa der Jungen Grünen, investiert - möglicherweise eine widerrechtliche Kooperation. Außerdem finanzierte die Bildungswerkstatt laut Bericht in sechs von 80 überprüften Fällen Veranstaltungen, "deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht innehatte.“

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1)    Inwiefern stimmen die Informationen, dass Univ.Prof. Dr. Verena Madner auf Wunsch der Grünen den Posten als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs bekleiden soll?

 

2)    Wie bewertet ihr Ressort die Vorwürfe des Rechnungshofs, dass die Grüne Bildungswerkstatt Fördermittel missbräuchlich verwendet habe?

 

3)    Hat Ihr Ressort die Vorwürfe, entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofes, geprüft?

 

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

c.    Wenn ja, in welchem Zusammenhang steht Univ.Prof. Dr. Verena Madner zu den Vorwürfen des Rechnungshofes?

d.    Wenn nein, warum?

 

4)    Werden Sie durch die Grüne Bildungswerkstatt missbräuchlich verwendete Mittel zurückfordern?

 

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum?

 

5)    Ist Ihnen bekannt ob Univ.Prof. Dr. Verena Madner, als Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt, von der widerrechtlichen Verwendung von Fördermitteln profitiert hat?

 

a.    Wenn ja, inwiefern? (zB. Aufwandsentschädigungen, bezahlte Vortragstätigkeiten, usw)

b.    Wenn ja, wann?

 

6)    Wie bewertet ihr Ressort die Vorwürfe des Rechnungshofs, dass die Grüne Bildungswerkstatt wiederrechtliche Kooperationen eingegangen sei?

 

 

7)    Ist Ihnen bekannt ob es sich bei der Veranstaltungsreihe „WU-NachhaltigkeitsKontroversen“ (Wirtschaftsuniversität Wien) zum Thema „Gut leben oder korrekt leben?!“ vom 4.November 2014, bei der Frau Univ.Prof. Dr. Verena Madner mitdiskutierte,  um eine von der Grünen Bildungswerkstatt mitfinanzierten Veranstaltung handelte?

 

a.    Wenn ja, inwiefern? (zB. Aufwandsentschädigungen, bezahlte Vortragstätigkeiten, usw)

b.    Wenn ja, wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen?

 

8)    Ist Ihnen bekannt ob Univ.Prof. Dr. Verena Madner, als Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt, an Veranstaltungen der Grünen Bildungswerkstatt "deren gesetzlich vorgeschriebene Federführung sie nicht innehatte“ teilnahm?

 

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, inwiefern? (zB. Aufwandsentschädigungen, bezahlte Vortragstätigkeiten, usw)

c.    Wenn ja, wann?

 

9)    Ist Ihnen bekannt ob Univ.Prof. Dr. Verena Madner, als Beirätin der Grünen Bildungswerkstatt, von der widerrechtlichen Kooperationen der Grünen Bildungswerkstatt profitiert hat?

 

a.    Wenn ja, inwiefern? (zB. Aufwandsentschädigungen, bezahlte Vortragstätigkeiten, usw)

b.    Wenn ja, wann?

 

10)     Können Sie - in Hinblick auf Art. 147 Abs. 4 und 5 B-VG - ausschließen, dass Frau Madner eine Angestellte oder sonstige Funktionärin einer politischen Partei ist, bzw. war?

 



[1] Siehe: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_00819/index.shtml und

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/J/J_00820/index.shtml

[2] https://www.derstandard.at/story/2000113929013/gruener-postenschacher

3 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/GBW-Parteienakademien.pdf