Eingelangt am 06.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Helmut
Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Radikale Inhalte in orthodoxen
Kirchen
Seit Jahren geht die Bundesregierung gegen den
politischen Islam in Österreich vor. Es wird darauf geachtet, dass unter
dem Deckmantel der Religion keine Hassprediger Intoleranz predigen oder
Gläubige zu rechtwidrigen Akten aufrufen oder verhetzen. So wurden
Moscheen nach Bekanntwerden von dort stattfindenden salafistischen Predigten
oder Krieg spielendenden Kindern überprüft. Im Jahr 2018 wurden dann
sieben Moscheen aufgrund von rechtswidrigen Verhalten geschlossen, Imame
verloren ihren Aufenthaltstitel. Maßnahmen
basieren auf Prüfungen durch das Kultusamt und das Innenministerium im
Zusammenhang mit dem Vereinsgesetz. Die Begründung durch die
Bundesregierung war das Vorgehen gegen "Parallelgesellschaften und
Radikalisierungstendenzen." Durch den Besuch einer Moschee etwa sei die
"Radikalisierung begünstigt" worden.
Derzeit unterstützt
die Orthodoxe Kirche Russlands den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. So
hat sich der russische Patriarch Kirill geweigert, die Tötung von
ukrainischen Zivilist:innen zu verurteilen oder Kriegsverbrechen anzuprangern. In den sozialen Medien tauchen immer wieder Videos auf, in denen
russisch-orthodoxe Priester zu Gewalttaten gegen Ukrainer:innen, selbst gegen
ukrainische Kindern, aufrufen oder diese gutheißen. Allerdings ist diese Position umstritten, in Russland wie
auch im Ausland haben orthodoxe Priester den russischen Krieg, Menschen- und
Kriegsrechtsverletzungen verurteilt, andere die den Krieg unterstützende
Position der offiziellen Russisch-Orthodoxen Kirche mitgetragen. Es ist
anzunehmen, dass sich dieses Schisma auch in den verschiedenen in
Österreich aktiven orthodoxen Kirchen widerspiegelt.
Teilnahme an orthodoxen
Gottesdiensten, in denen Menschen- und Völkerrechtsverletzungen
heruntergespielt oder unterstützt werden, sind ebenso wie salafistische
Hasspredigten dazu angetan, politische Radikalisierung zu begünstigen.
Auch in derartigen Fällen würden die von Priestern gesendeten
Botschaften der Grundeinstellung österreichischer Zivilisation
widersprechen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Gibt es seit Beginn des russischen Angriffs
auf die Ukraine im Februar des Vorjahres Ermittlungen vonseiten des
Innenministeriums gegenüber orthodoxen Kirchen in Österreich in
Hinsicht auf verhetzende oder rechtswidrige Positionen im Zusammenhang mit
dem völkerrechtswidrigen Krieg in der Ukraine, Menschenrechtsverletzungen
oder Kriegsverbrechen?
- Gibt es hierzu einen Austausch auf
EU-Ebene?
- Gibt es Hinweise auf Hasspredigten oder die
Unterstützung von rechtswidrigem Verhalten?
- Gab es Hinweise oder Anzeigen betreffend
rechtswidriger oder den Krieg oder russische Kriegsverbrechen betreffende
Aussagen in orthodoxen Kirchen?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden in
Reaktion darauf gesetzt?
- Gibt es Hinweise auf bzw. Ermittlungen gegen
einzelne Verantwortliche von orthodoxen Kirchen in Österreich?
- Steht eine oder mehrere orthodoxen Kirchen
derzeit unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden oder der DSN?
- Wenn ja, welche, seit wann und weshalb?
- Als Reaktion auf den Terroranschlag am 2.
November 2020 in Wien wurden ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches
eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zur Auflösung von
extremistischen Vereinen vorsieht. Inwieweit wäre politische
Propaganda im von Österreich verurteilten Angriffskrieg Russlands in
diesem Maßnahmenpaket abgedeckt?
- Welche rechtlichen Standards wurden im Fall
der geschlossenen Moscheen zur Bewertung von inakzeptablen Positionen
herangezogen?
- Sind dieselben Tatbestände auch auf
orthodoxe Kirchen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
anzuwenden?
- Wenn nein, bitte um Erläuterung der
rechtlich relevanten Tatbestände in der Causa um die
Schließung von Moscheen und gegenüber orthodoxen
Kirchen.
- Als Begründung für die
Schließung von Moscheen wurde die fehlende positive
Grundeinstellung zum österreichischen Staat und der Gesellschaft
angeführt. Wäre diese auch bei der Befürwortung eines
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und/oder von Verletzungen des
humanitären Völkerrechts gegeben?
- Im Falle der Schließung der Moscheen
hat der damalige Innenminister – nun Bundeskanzler – Karl
Nehammer in einer Anfragebeantwortung (4718/AB) verbotenen politischen
Islam derart definiert, dass sich Moscheen oder Imame nicht nur um
religiöse Belange in Österreich lebender Muslime kümmern,
sondern weiterführend durch politische Bildung, sozialen
Fürsorge und Ausgestaltung des kulturellen Lebens für Muslime in
Österreich das Ziel verfolgen, ein Gegenmodell zur bestehenden
Mehrheitsgesellschaft in Österreich zu schaffen. Wäre diese
Definition auch für orthodoxe Kirchen oder Prediger, die die
Einhaltung von Völkerrecht oder Menschenrecht in Frage stellen,
anwendbar?
- Wie viele Menschen arbeiten mittels einer
Aufenthaltserlaubnis für die verschiedenen orthodoxen Kirchen in
Österreich?
- Welche
(Zuverlässigkeits-)Überprüfungen der Antragssteller:innen
werden bei derartigen Aufenthaltserlaubniserteilungen
durchgeführt?
- Mit welcher Form von Aufenthaltserlaubnis
sind aus dem Ausland entsandte Priester der orthodoxen Kirchen in
Österreich tätig?
- Handelt es sich um dieselbe Form von
Aufenthaltserlaubnis wie die der ausgewiesenen islamischen Imame?
- Wenn nein, bitte um Erläuterung des
Unterschiedes.
- Wurden einzelne Verantwortliche von
orthodoxen Kirchen in Österreich seit Beginn des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine aus Österreich ausgewiesen?
- Wenn ja, wie viele und aus welchen
Gründen jeweils?
- Welche Maßnahmen setzt(e) Ihr Ressort
seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, um
sicherzustellen, dass orthodoxen Kirchen in Österreich keine
verhetzende oder rechtswidrige Positionen im diesem Zusammenhang bzw.
Hasspredigten verbreiten?
- Wann jeweils?
- Welche Maßnahmen sind noch
geplant?
- Gibt es hierzu einen Austausch auf
EU-Ebene?
- Sollte es Ihrerseits keine Maßnahmen
geben: warum nicht?