16093/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.09.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Veröffentlichung von Anzeige-Statistiken wegen Hate Crime“

Die fehlende Transparenz des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Entwicklung von Anzeigen wegen Hasskriminalität war schon Thema mehrerer parlamentarischer Anfragen. So gab der Bundesminister beispielsweise in seiner Antwort vom 16. Juni 2023 an, dass Zahlen zu Hassverbrechen im Jahr 2022 (!) „erst nach Abschluss der Qualitätskontrollen bzw. nach Vollständigkeit sämtlicher Datensätze zur Verfügung gestellt werden“ können (14347/AB). Dass entsprechende Daten in früheren Anfragen sowohl vom derzeitigen Bundesminister als auch von seinem Vorgänger stets zeitnah und korrekt zur Verfügung gestellt werden konnten, blieb dabei unbeantwortet.

Umso erstaunlicher ist es nun, dass der Bundesminister in seiner Antwort auf eine andere Anfrage vom 22. August 2023 durchaus in der Lage war, spezifische Daten zu Anzeigen wegen Vandalismus gegen die LGBTIQ Community datumsgenau zu veröffentlichen:

„Zur Frage 6: Wie viele Vandalismusakte o.ä. in Zusammenhang mit Symbolen der LGBTIQ-Community (z.B. zerstörte Fahnenmasten an Gemeindeämtern, beschmierte Regenbogen-Schutzwege, versenkte Regenbogen-Bänke etc.) wurden zwischen Mai und Juli 2023 zur Anzeige gebracht? Bitte um konkrete Auflistung nach Tatbestand und Bundesland.“

 

Quelle: 14921/AB

Sollte sich zwischen Juni und August 2023 nichts an den technischen Voraussetzungen zur Auswertung von Anzeigen wegen gruppenspezifischen Straftaten geändert haben, liegt der Verdacht nahe, dass in früheren Antworten dem Parlament Daten vorenthalten wurden, die durch das Bundesministerium für Inneres anscheinend ohne Probleme ausgewertet werden können und damit gegen das parlamentarische Interpellationsrecht verstoßen wurde.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.      Gab es zwischen den Anfragebeantwortungen 14347/AB und 14921/AB relevante Veränderungen hinsichtlich der Auswertbarkeit von Anzeigestatistiken zur gruppenspezifischen bzw. vorurteilsmotivierten Straftaten?

a.     Wenn ja, welche?

2.      Warum waren Sie in der Anfragebeantwortung 14921/AB in der Lage, eine tagesaktuelle statistische Auswertung von Anzeigen aufgrund spezifischer Delikte vorzulegen, obwohl Sie dies in der Anfragebeantwortung 14347/AB verweigert haben?

3.      Würden Sie vor diesem Hintergrund Ihre Anfragebeantwortung 14347/AB als nicht vollständig das parlamentarische Interpellationsrecht erfüllend bewerten?