Eingelangt am 08.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Schleppende
Ermittlungen rund um den FPÖ-Kryptoskandal
Am 12.8.2019 meldete die Fenja GmbH Insolvenz an, woraufhin
dutzende Anleger:innen insgesamt 3,7 Millionen Euro verloren. Grund war, dass
die Fenja GmbH laut Finanzmarktaufsicht (FMA) rechtswidrige Fondsgeschäfte
betrieb - mit dem Resultat eines Totalausfalls. Mitgesellschafter und
mutmaßlich faktischer Geschäftsführer war W.K..
Über die Fenja GmbH mit Sitz in Graz wurden rechtswidrig
Anteile des "Fenja Cryptocurrency Fund" betrieben - dies auch schon
zuvor an der Fenja Funds Multi Strategy Ltd mit Sitz auf St. Vincent, die von
der FMA als Briefkastenfirma qualifiziert wird. So ergab eine
Stichprobenprüfung der FMA, dass die Fenja GmbH unzulässig
Fondsanteile an Privatpersonen vertrieben hat. Man beteuerte allerdings stets,
dass zwischen der Fenja GmbH und der Fenja Funds Multi Strategy keine
Verbindung bestehen würde. Thomas J., Direktor der CAIAC International Ltd
(die Gesellschaft, die die Fenja Fund Multi Strategy Ltd betrieb) gab an, dass
W.K. "zur Vertuschung eines Tradingverlustes begonnen habe, die
Brokerstatements zu fälschen und (...) sodann die gefälschten
Brokerstatements der CIAAC International Ltd als Basis für die Fondsbuchhaltung
zugesandt" habe. Trotz der Verluste wurden Zahlung von insgesamt
539.678,52 Euro von der Fenja Fund Multi Stragegy Ltd an die Fenja GmbH
geleistet. Als Leistungsgrund gab der damalige Geschäftsführer der
Fenja GmbH Johann N. an: "Für gar keine Leistung. Wir haben die
Gelder in die Fenja bekommen, weil Herr W.K. als Fondsdirektor das so
entschieden hat, weil er sein Geld hier in der Heimat haben wollte (...) Er hat
dies dann direkt umgeleitet, damit er das für sich nehmen kann (...) Ich
habe hinterher die Rechnungen geschrieben."
Laut Strafakt geht auch die Staatsanwaltschaft davon
aus, dass nicht im Sinne der Investor:innen angelegt, sondern das Geld für
private Zwecke verwendet wurde. Obwohl der Hauptbeschuldigte bereits zugegeben
hat, falsche Angaben über die Performance des Unternehmens gemacht zu
haben, wurde das Verfahren eingestellt, weil die StA Graz "nicht an Daten
aus der Karibik" - mangels Rechtshilfeabkommens - gekommen ist. Per
Schreiben hat die OStA Graz nun die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens
angeordnet, insbesondere weil gegen zwei weitere Gesellschafter das Verfahren
nie eingestellt wurde. Fraglich ist, was in den fünf Jahren an
Ermittlungstätigkeiten geschah und wie es zu so einem in Inhalt und Dauer
absurden Verfahren kommen konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Gab es Anzeigen nach §80ff StPO
zu dieser Causa?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, von wem wurden diese
eingebracht?
- Wenn ja, wie wurden diese
behandelt?
i. Wer führte wann die Anfangsverdachtsprüfung
durch?
- Wurde in dieser Causa eine
Anfangsverdachtsprüfung bzw. die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens von Amtswegen durchgeführt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche Behörde
genau?
- Wenn ja, wie erlangte die
Behörde Kenntnis von dieser Causa?
- Auf Basis welcher Beweise mündete
die Anfangsverdachtsprüfung wann im Ermittlungsverfahren?
- Wann genau begann das
Ermittlungsverfahren? Bitte um genau chronologische Auflistung, wann
welche Behörde mit welchen Ermittlungen befasst war.
- Wegen welcher konkreten Delikte wurde
in welchem Zeitraum gegen welche Person(en) ermittelt?
- Aus welchem Grund ergab sich die
Zuständigkeit der StA Graz?
- Wer war in diese Entscheidung wann
eingebunden und bezog welche Position? Bitte um Beschreibung des Entscheidungsprozesses.
- Warum wurde die StA Graz in der Causa
FPÖ-Finanzskandal als befangen erachtet, aber in dieser Causa nicht?
- Wurde eine Zuständigkeit der
WKStA, insb. im Hinblick auf § 20a Abs 1 Z4
("Ponzi"-Schema), diskutiert?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- War in diesem Fall in irgendeiner Art
und Weise die Generalprokuratur involviert?
- Wenn ja, wann inwiefern?
- Wurde in dieser Causa eine Trennung
nach § 27 StPO durchgeführt oder wird gegen alle Beschuldigten
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vorgegangen?
- Wenn ja, wann kam es zur Trennung des
Verfahrens?
- Wenn ja, warum kam es zur Trennung
des Verfahrens?
- Wie viele Verfahrensstränge
beinhaltet das gesamte Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Auflistung)
- Gab es Dienstbesprechungen zu diesem
Verfahren?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, wer war anwesend?
- Wenn ja, wurden diese
Dienstbesprechungen protokolliert?
- Gegen wie viele Personen wird in
dieser Causa aktuell ermittelt?
- Wegen welcher Delikte wird gegen wen
ermittelt?
- Welche konkreten
Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt gesetzt?
- Wie viele Einvernahmen wurden
durchgeführt?
- Wie viele Hausdurchsuchungen?
- Wie viele Kontoöffnungen?
- Wurde der umfangreiche Bericht inkl.
der 43 Beilagen, der eine Vielzahl von Ermittlungsergebnissen der FMA
zeigt, zum Akt genommen?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Ist es richtig, dass trotz
Teilgeständnis des Hauptverdächtigten und Anzeige der FMA das
Verfahren eingestellt wurde?
- Warum wurde das Verfahren
eingestellt?
- Gab es in diesem Zusammenhang
Weisungen der Oberbehörde?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn ja, wann?
iii. Wenn ja, von wem?
- Wie ist dies iZm dem Grundsatz
"ne bis in idem" zu sehen?
- Warum wurde das Verfahren gegen den
Hauptverdächtigen eingestellt, aber gegen zwei weitere Gesellschafter
nicht?
- Gegen welche zwei weiteren
Gesellschafter wird noch ermittelt?
i. M. K. G?
ii. B. M.?
iii. J.N.?
- Welche konkreten Maßnahmen
wurden wann gesetzt, um Informationen aus St. Vincent zu erhalten?
- Gibt es Bestrebungen, ein
Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit St.Vincent und die Grenadinen
abzuschließen?
- Wenn ja, welche wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Ordnungsnummern hat das
Verfahren?
- Welche AZ hat das Verfahren?
- Sind bereits Ermittlungen zu einzelnen
Verfahrenssträngen abgeschlossen?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- In welcher dieser
Verfahrensstränge wiederum kam es wann zu einer Veröffentlichung
der Einstellungsbegründung gemäß § 35 a StAG?
- Warum kam es zu einer
Einstellungsbegründung?
- Wer hat sich wann gegen die
Veröffentlichung ausgesprochen?
- In welchen Verfahrenssträngen kam
es nicht zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
- Warum nicht?
- Wer hat sich wann gegen die
Veröffentlichung ausgesprochen?
- Wer entschied jeweils wann gegen die
Veröffentlichung?
- In welchen Verfahrenssträngen kam
es wann zu einer Anordnung bzw. Weisung vom BMJ oder welcher OStA an die
untergebene StA, die Einstellungsbegründung zu veröffentlichen?
- Gab es Weisungen im o.g.
FPÖ-Kryptoskandal:
- von Seiten des BMJ?
i. Falls ja, welche?
- von Seiten der OStA Graz?
i. Falls ja, welche?
- Falls es Fälle von Weisungen
nach § 29a StAG gab, wurden diese dem Parlament berichtet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde vonseiten der Polizei Beweise an
eine der im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften herangetragen?
- Falls ja, wann welche von welcher
Einheit an welche StA?
- Wurden vonseiten der Polizei
Ermittlungshandlungen angeregt, vorschlagen etc. gegenüber welcher im
Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften?
- Falls ja, wann welche von welcher
Einheit an welche StA?
- Wie viele Personen werden nun als
Beschuldigte geführt?
- Wann ist mit dem Ende der Ermittlungen
bzw. Erhebung der Anklage zu rechnen?
- Was sind die Ursachen für die
Dauer des Ermittlungsverfahrens?
- Konnten von Seiten des BMJ Kontakte
abseits des Amtswegs zwischen Vertreter:innen der StA Klagenfurt und
Amtsträger:innen der Stadt Graz, des Landes Steiermark und/oder
Beschuldigten iZm diesem Fall festgestellt werden?
- Wenn ja, welche?
- Wenn ja, was sind die Konsequenzen?
- Gab es Anzeigen iZm der
Verfahrensführung gegen Staatsanwält:innen, Polizist:innen etc.
in dieser Causa?
- Wenn ja, wann durch wen gegen wegen?
- Wenn ja, mit welchem Inhalt?
- Wenn ja, wie wurde genau mit diesen
Anzeigen verfahren?
i. Gibt es aktuell dazu ein Ermittlungsverfahren?
1.
Wenn ja, gegen wen?
2.
Wenn ja, aufgrund welcher
Delikte?
- Seit wann ist Ihnen die Causa bekannt?
- Von wem wurden Sie darüber
informiert?
- Welche Handlungen setzten Sie wann in
der Folge?