16101/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.09.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Schleppende Ermittlungen rund um den FPÖ-Kryptoskandal

 

Am 12.8.2019 meldete die Fenja GmbH Insolvenz an, woraufhin dutzende Anleger:innen insgesamt 3,7 Millionen Euro verloren. Grund war, dass die Fenja GmbH laut Finanzmarktaufsicht (FMA) rechtswidrige Fondsgeschäfte betrieb - mit dem Resultat eines Totalausfalls. Mitgesellschafter und mutmaßlich faktischer Geschäftsführer war W.K..

Über die Fenja GmbH mit Sitz in Graz wurden rechtswidrig Anteile des "Fenja Cryptocurrency Fund" betrieben - dies auch schon zuvor an der Fenja Funds Multi Strategy Ltd mit Sitz auf St. Vincent, die von der FMA als Briefkastenfirma qualifiziert wird. So ergab eine Stichprobenprüfung der FMA, dass die Fenja GmbH unzulässig Fondsanteile an Privatpersonen vertrieben hat. Man beteuerte allerdings stets, dass zwischen der Fenja GmbH und der Fenja Funds Multi Strategy keine Verbindung bestehen würde. Thomas J., Direktor der CAIAC International Ltd (die Gesellschaft, die die Fenja Fund Multi Strategy Ltd betrieb) gab an, dass W.K. "zur Vertuschung eines Tradingverlustes begonnen habe, die Brokerstatements zu fälschen und (...) sodann die gefälschten Brokerstatements der CIAAC International Ltd als Basis für die Fondsbuchhaltung zugesandt" habe. Trotz der Verluste wurden Zahlung von insgesamt 539.678,52 Euro von der Fenja Fund Multi Stragegy Ltd an die Fenja GmbH geleistet. Als Leistungsgrund gab der damalige Geschäftsführer der Fenja GmbH Johann N. an: "Für gar keine Leistung. Wir haben die Gelder in die Fenja bekommen, weil Herr W.K. als Fondsdirektor das so entschieden hat, weil er sein Geld hier in der Heimat haben wollte (...) Er hat dies dann direkt umgeleitet, damit er das für sich nehmen kann (...) Ich habe hinterher die Rechnungen geschrieben."

Laut Strafakt geht auch die Staatsanwaltschaft davon aus, dass nicht im Sinne der Investor:innen angelegt, sondern das Geld für private Zwecke verwendet wurde. Obwohl der Hauptbeschuldigte bereits zugegeben hat, falsche Angaben über die Performance des Unternehmens gemacht zu haben, wurde das Verfahren eingestellt, weil die StA Graz "nicht an Daten aus der Karibik" - mangels Rechtshilfeabkommens - gekommen ist. Per Schreiben hat die OStA Graz nun die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens angeordnet, insbesondere weil gegen zwei weitere Gesellschafter das Verfahren nie eingestellt wurde. Fraglich ist, was in den fünf Jahren an Ermittlungstätigkeiten geschah und wie es zu so einem in Inhalt und Dauer absurden Verfahren kommen konnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Gab es Anzeigen nach §80ff StPO zu dieser Causa?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wann?
    3. Wenn ja, von wem wurden diese eingebracht? 
    4. Wenn ja, wie wurden diese behandelt? 

                                          i.    Wer führte wann die Anfangsverdachtsprüfung durch? 

  1. Wurde in dieser Causa eine Anfangsverdachtsprüfung bzw. die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von Amtswegen durchgeführt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche Behörde genau?  
    3. Wenn ja, wie erlangte die Behörde Kenntnis von dieser Causa? 
  1. Auf Basis welcher Beweise mündete die Anfangsverdachtsprüfung wann im Ermittlungsverfahren? 
  2. Wann genau begann das Ermittlungsverfahren? Bitte um genau chronologische Auflistung, wann welche Behörde mit welchen Ermittlungen befasst war.
  3. Wegen welcher konkreten Delikte wurde in welchem Zeitraum gegen welche Person(en) ermittelt? 
  4. Aus welchem Grund ergab sich die Zuständigkeit der StA Graz? 
    1. Wer war in diese Entscheidung wann eingebunden und bezog welche Position? Bitte um Beschreibung des Entscheidungsprozesses.
  1. Warum wurde die StA Graz in der Causa FPÖ-Finanzskandal als befangen erachtet, aber in dieser Causa nicht?
  2. Wurde eine Zuständigkeit der WKStA, insb. im Hinblick auf § 20a Abs 1 Z4 ("Ponzi"-Schema), diskutiert?  
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. War in diesem Fall in irgendeiner Art und Weise die Generalprokuratur involviert?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
  1. Wurde in dieser Causa eine Trennung nach § 27 StPO durchgeführt oder wird gegen alle Beschuldigten im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens vorgegangen? 
    1. Wenn ja, wann kam es zur Trennung des Verfahrens?
    2. Wenn ja, warum kam es zur Trennung des Verfahrens? 
  1. Wie viele Verfahrensstränge beinhaltet das gesamte Ermittlungsverfahren? (Bitte um genaue Auflistung)
  2. Gab es Dienstbesprechungen zu diesem Verfahren?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, wie viele?
    3. Wenn ja, wer war anwesend?
    4. Wenn ja, wurden diese Dienstbesprechungen protokolliert?
  1. Gegen wie viele Personen wird in dieser Causa aktuell ermittelt?
  2. Wegen welcher Delikte wird gegen wen ermittelt?
  3. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen wurden bis jetzt gesetzt?
    1. Wie viele Einvernahmen wurden durchgeführt?
    2. Wie viele Hausdurchsuchungen?
    3. Wie viele Kontoöffnungen?
    4. Wurde der umfangreiche Bericht inkl. der 43 Beilagen, der eine Vielzahl von Ermittlungsergebnissen der FMA zeigt, zum Akt genommen?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Ist es richtig, dass trotz Teilgeständnis des Hauptverdächtigten und Anzeige der FMA das Verfahren eingestellt wurde?
    1. Warum wurde das Verfahren eingestellt?
    2. Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen der Oberbehörde?

                                          i.    Wenn ja, welche?

                                        ii.    Wenn ja, wann?

                                       iii.    Wenn ja, von wem?

    1. Wie ist dies iZm dem Grundsatz "ne bis in idem" zu sehen?
  1. Warum wurde das Verfahren gegen den Hauptverdächtigen eingestellt, aber gegen zwei weitere Gesellschafter nicht?
    1. Gegen welche zwei weiteren Gesellschafter wird noch ermittelt?

                                          i.    M. K. G?

                                        ii.    B. M.?

                                       iii.    J.N.?

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden wann gesetzt, um Informationen aus St. Vincent zu erhalten?
  2. Gibt es Bestrebungen, ein Rechtshilfeabkommen in Strafsachen mit St.Vincent und die Grenadinen abzuschließen?
    1. Wenn ja, welche wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie viele Ordnungsnummern hat das Verfahren?
  2. Welche AZ hat das Verfahren?
  3. Sind bereits Ermittlungen zu einzelnen Verfahrenssträngen abgeschlossen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
  1. In welcher dieser Verfahrensstränge wiederum kam es wann zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung gemäß § 35 a StAG?
    1. Warum kam es zu einer Einstellungsbegründung?
    2. Wer hat sich wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
  1. In welchen Verfahrenssträngen kam es nicht zu einer Veröffentlichung der Einstellungsbegründung?
    1. Warum nicht?
    2. Wer hat sich wann gegen die Veröffentlichung ausgesprochen?
    3. Wer entschied jeweils wann gegen die Veröffentlichung?
  1. In welchen Verfahrenssträngen kam es wann zu einer Anordnung bzw. Weisung vom BMJ oder welcher OStA an die untergebene StA, die Einstellungsbegründung zu veröffentlichen?
  2. Gab es Weisungen im o.g. FPÖ-Kryptoskandal:
    1. von Seiten des BMJ?

                                          i.    Falls ja, welche?

    1. von Seiten der OStA Graz?

                                          i.    Falls ja, welche?

  1. Falls es Fälle von Weisungen nach § 29a StAG gab, wurden diese dem Parlament berichtet?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurde vonseiten der Polizei Beweise an eine der im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften herangetragen?
    1. Falls ja, wann welche von welcher Einheit an welche StA?
  1. Wurden vonseiten der Polizei Ermittlungshandlungen angeregt, vorschlagen etc. gegenüber welcher im Verfahren involvierten Staatsanwaltschaften?
    1. Falls ja, wann welche von welcher Einheit an welche StA?
  1. Wie viele Personen werden nun als Beschuldigte geführt? 
  2. Wann ist mit dem Ende der Ermittlungen bzw. Erhebung der Anklage zu rechnen?
  3. Was sind die Ursachen für die Dauer des Ermittlungsverfahrens?
  4. Konnten von Seiten des BMJ Kontakte abseits des Amtswegs zwischen Vertreter:innen der StA Klagenfurt und Amtsträger:innen der Stadt Graz, des Landes Steiermark und/oder Beschuldigten iZm diesem Fall festgestellt werden?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn ja, was sind die Konsequenzen?
  1. Gab es Anzeigen iZm der Verfahrensführung gegen Staatsanwält:innen, Polizist:innen etc. in dieser Causa?
    1. Wenn ja, wann durch wen gegen wegen?
    2. Wenn ja, mit welchem Inhalt? 
    3. Wenn ja, wie wurde genau mit diesen Anzeigen verfahren?

                                          i.    Gibt es aktuell dazu ein Ermittlungsverfahren?

1.    Wenn ja, gegen wen?

2.    Wenn ja, aufgrund welcher Delikte? 

  1. Seit wann ist Ihnen die Causa bekannt?
    1. Von wem wurden Sie darüber informiert?
    2. Welche Handlungen setzten Sie wann in der Folge?