16107/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Langzeitermittlungen gegen den Bürgermeister der Stadt Bludenz
Gut Ding will Weile haben. Schon die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den damaligen Bürgermeister Mandy Katzenmayer dümpelten Monate vor sich hin, bis der Fall schließlich an die OStA in Innsbruck überstellt wurde. Der Fall wurde von der OStA Innsbruck mit der Begründung übernommen, man wolle ''jeglichen Anschein von Voreingenommenheit vermeiden". (1) Die Ermittlungen dauerten damals anderthalb Jahre.
Im März 2022 erfolgte laut medialer Berichterstattung eine Anzeige gegen Katzenmayers Nachfolger, Bürgermeister Simon Tschann, u.a. wegen Amtsmissbrauchs. (2) Wie die BH Bludenz den Vorarlberger Nachrichten mitteilte, habe die Behörde bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der Stadt Bludenz Verfahrensfehler im Bezug auf eine „unzureichende Aktenführung respektive einer mangelnden Verschriftlichung von Handlungsschritten" passiert seien. Es geht dabei um ein Bauprojekt des Bauunternehmens Jägerbau in der Fohrenburgstraße mit mehreren Wohnblöcken, deren Anwalt Dr. Adolf Concin als langjähriger Landtagsabgeordneter und Bezirksparteiobmann (3) ein sehr enges Naheverhältnis zu Bürgermeister Tschanns Bludenzer ÖVP hat.
Im Zuge des Bauverfahrens soll der Bürgermeister als Baubehörde trotz negativer Stellungnahme des Amtssachverständigen die Baugenehmigung erteilt und seitens der Stadt als Grundeigentümerin der angrenzenden Straße eine Abstandsnachsicht erteilt haben. Die geplanten Wohnblocks, so die Kritik, wiesen eine wesentlich höhere Baudichte auf (Baunutzungszahl BNZ um den Wert 80) als ortsübliche Gebäude (BNZ um 50). (4)
Im Mai 2022 wurde dann bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch tatsächlich Ermittlungen aufgenommen hat. (5) Im kleinen Bundesland Vorarlberg, wo praktisch jeder jeden kennt, besteht beim nunmehrigen Bürgermeister von Bludenz, im Unterschied zu seinem Vorgänger, anscheinend das Problem nicht, dass "ein Anschein von Voreingenommenheit" bei der StA Feldkirch vorliegen könnte.
Nun herrscht seit mehr als einem Jahr Funkstille. (6) Natürlich kann man derartige Verfahren auch so sehr in die Länge ziehen, bis die umstrittene Baulichkeit fertiggestellt und nichts mehr zu ändern ist. Das wäre dann allerdings ein Beitrag dazu, dem Unrecht zum Durchbruch zu verhelfen. Man kann solche Verfahren auch so lange in der Schublade liegen lassen, bis die nächste Wahl im März 2025 überstanden ist.
In der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage (12424/J vom 23.09.2022) hieß es:
"Nach den zum Stichtag 10. Oktober 2022 vorliegenden Informationen führt die Staatsanwaltschaft Feldkirch aufgrund einer im Zusammenhang mit dem Anfragesachverhalt im Februar 2022 erstatteten Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen eine natürliche Person wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB. In diesem Verfahren wurden bislang keine Weisungen an die Staatsanwaltschaft Feldkirch erteilt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen."
"Es wird um Verständnis ersucht, dass eine weitergehende Beantwortung der sich auf ein nicht-öffentliches, überdies noch im Stadium offener Ermittlungen befindliches Verfahren (§ 12 StPO) beziehenden Fragen aufgrund der Grenzen des parlamentarischen Interpellationsrechts, der verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes sowie im Hinblick auf die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Akteneinsicht nicht möglich ist."
Dem Erstanfragesteller wurde der Umstand zur Kenntnis gebracht, dass der Beschuldigte von der StA Feldkirch nach über einem Jahr in der gegenständlichen Sache noch immer nicht einvernommen worden sei.
Quellen:
(1)
https://www.vn.at/vorarlberg/2016/02/17/bludenzer-akt-nun-in-innsbruck-2.vn
(2) https://www.vol.at/bludenzer-buergermeister-wegen-amtsmissbrauchangezeigt/7348652
(3) https://www.volkspartei.at/index.php/die-volkspartei/bezirke am 19.09.2022
(4) https://www.neue.at/allgemein/2021107/31/weiter-streit-um-bau-im-bludenzervillenviertel.neue
(5) https://vorarlberg.orf.at/stories/3158001/
(6) https://vorarlberg.orf.at/stories/3177909/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende