Eingelangt am 13.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Warum bilaterale
Polizeieinsätze wie "Operation Fox"?
Seit ein paar Jahren werden seitens des Innenministeriums
immer mehr Exekutivbeamt:innen in andere Länder, meistens
Nachbarländer wie Ungarn, auf Basis bilateraler
Kooperationen für Grenzmanagement entsandt. Diese Kooperationen
werden vertieft, so kam es letztlich zur sogenannten "Operation Fox".
Aus der Beantwortung zur NEOS-Anfrage 13073/J ergab sich, dass für diese
Zwecke 2022 mehrere Millionen ausgegeben wurden. Allein in Ungarn fielen
im Jahr 2022 Personalkosten von 4,78 Millionen Euro an.1
Diese bilateralen polizeilichen Einsätze in Ungarn
sind in vielerlei Hinsicht problematisch. Erstens wurde Ungarn bereits mehrmals
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund
seines Umgangs mit Flüchtlingen verurteilt - zuletzt im Februar 2023,
wegen des Todes eines syrischen Asylsuchenden, der in einem Fluss an der
ungarisch-serbischen Grenze ertrunken ist. Der EGMR stellte fest, dass die
ungarischen Behörden es verabsäumt haben, sein Recht auf Leben zu
schützen (Alhowais vs. Ungarn). Ende 2020 stellte der
Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die ungarische Praxis von
Pushbacks, Verstöße gegen das in Artikel 3 der Europäischen
Menschenrechtskonvention verankerten Folterverbot, rechtswidrig ist
(Rechtssache C‑821/19). Das ungarische Asylrecht verstoße gegen
EU-Recht und die ungarische Regierung erschwere die Beantragung von Asyl auf
unzulässige Weise.2 Aus diesen Gründen läuft
aktuell auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn.3
Zweitens stellen sich in Hinblick auf die hohen Kosten
dieser Einsätze, die schlussendlich von den Steuerzahler:innen
getragen werden, die Fragen des migrations- und sicherheitspolitischen Mehrwert
solcher Einsätze. Es zeigt sich nämlich immer deutlicher, dass Ungarn
kein verlässlicher Partner ist. Beispielsweise ließ Ungarn im Ende
Mai 2023 über 800 inhaftierte Schlepper frei - mit der Anordnung, diese müssten
Ungarn innerhalb von 72 Stunden verlassen4 - und verursachte somit
ein beachtliches sicherheitspolitisches Risiko für Österreich und
für die gesamte Europäische Union.
Anstatt österreichische Exekutivbeamt:innen und
kostbare Ressourcen auf Basis bilateraler Vereinbarungen nach Ungarn zu
schicken, wäre es angezeigt, Kooperationen mit diesem multipel
rechtsbrechenden Staat zu unterlassen und vielmehr die Ressourcen für ein
europäisches Grenzmanagement einzusetzen, insbesondere im Rahmen von
Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache. Nur eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene
ermöglicht ein Grenzmanagement nach bestehenden einheitlichen,
rechtsstaatlichen Standards, deren Einhaltung vonseiten der
österreichischen Beamt:innen einzuhalten und einzumahnen sind. So können
die gemeinsamen Außengrenzen zugleich wirksam kontrolliert und
gleichzeitig die Menschenwürde von Asylwerber:innen und Migrant:innen
gewahrt werden.
Schlussendlich ergab sich bereits aus der
Anfragebeantwortung zu 13073/J, dass bilaterale Grenzeinsätze unter
Beteiligung österreichischer Exekutivbeamt:innen noch an weiteren Grenzen
erfolgen, beispielsweise an der ungarisch-serbischen oder an
der serbisch-nordmazedonischen Grenze.5 Diese sind ebenfalls
mit hohen Kosten verbunden, weshalb Angaben zu weiteren Einsätzen
außerhalb Österreichs ebenfalls von Interesse sind.
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13073?selectedStage=105;
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14124?selectedStage=100
- https://www.unhcr.org/dach/at/61101-sorge-uber-ungarns-entscheidung-zugang-zu-asyl-weiterhin-einzuschranken.html
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5801
- https://www.diepresse.com/6291173/schlepper-freilassungen-ungarn-fordert-von-eu-finanzielle-unterstuetzung
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12736
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- "Operation Fox": Laut
Innenministerium ist eine Erhöhung auf 35 Polizeibedienstete im
Rahmen der "Operation Fox" geplant. Welche
Qualifikationen/Fähigkeiten und Ausbildungen wurden für
Beamt:innen der "Operation Fox" gefordert?
- Wie wurde nach geeigneten
Bediensteten gesucht?
- Wie wurden geeignete Bedienstete
ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und
wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens
bestanden haben)?
- Wie viele Polizeibedienstete sind mit
Stichtag Zeitpunkt der Anfragebeantwortung im Rahmen der "Operation
Fox" im Einsatz?
- Wurde die Anzahl an
österreichischen Polizeibeamt:innen in Ungarn trotz der
Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn erhöht?
- Sind oder waren die im Rahmen der
"Operation Fox" tätigen Beamt:innen bereits in
Disziplinarverfahren bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren
verwickelt?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, wegen welcher Vorwürfe?
Wie ist das weitere Vorgehen?
- Was sind die Aufgaben der
"Operation Fox" (mit der Bitte um eine taxative Auflistung der
Aufgaben)?
- Wie lautet dazu der genaue
Arbeitsauftrag an österreichische Exekutivbedienstete?
- Welche Befugnisse haben
österreichische Exekutivbedienstete auf ungarischem Staatsgebiet?
- Gibt es im Rahmen der
Verlängerung der "Operation Fox" neue Aufgaben?
- Wie lange wird die "Operation
Fox" aufgrund ihrer Verlängerung insgesamt andauern?
- Welche Befugnisse haben
österreichische Exekutivbedienstete im Rahmen der "Operation
Fox"?
- Sind im Rahmen der Verlängerung
der "Operation Fox" weitreichendere Befugnisse für
österreichische Polizeibedienstete vorgesehen?
i. Wenn ja, inwiefern?
- Gibt es ein Agreement zwischen dem
BMI und der Ungarischen Nationalen Polizei über die gemeinsamen
Patrouillen?
i. Wenn ja, welchen Inhalts?
ii. Falls ja:
1.
Ist darin der Zweck
„Purpose“ festgehalten? Wenn ja, was ist diesbezüglich
festgehalten?
2.
Ist darin festgehalten, welche Befugnisse
die österreichischen Polizisten haben?
a.
Wenn ja, welche?
3.
Ist darin festgehalten, dass
österreichische Polizist:innen Schusswaffen tragen und verwenden
dürfen?
a.
Falls ja, erfolgt dies in Ausübung
von Hoheitsgewalt?
b.
Falls nein, zu welchem Zweck werden
Waffen getragen?
c.
Falls ja, wieso haben Sie festgehalten
[in 13697/AB zu 14124/J], dass die österreichischen Polizist:innen keine
Hoheitsgewalt ausüben?
- Gibt es eine Weisung (Erlass) für
Exekutivbeamt:innen, die im Rahmen der "Operation Fox"
tätig sind?
- Wenn ja, mit welchem Inhalt?
- Gibt es sonstige Anordnungen,
spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an
Exekutivbedienstete, die im Rahmen der "Operation Fox"
tätig sind?
- Handelt es sich dabei um interne
Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese
Vereinbarungen?
- Im Rahmen der "Operation
Fox" wurden nach Angaben des Innenministeriums bisher rund 100
Einsätze durchgeführt und 58 Schlepper festgenommen. Wo
erfolgten die Einsätze und die Festnahmen jeweils?
- Wie viele der 58 Schlepper wurden von
österreichischen Exekutivbeamt:innen festgenommen?
- Wie viele der 58 Schlepper wurden
von ungarischen Exekutivbeamt:innen festgenommen?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Festnahmen beteiligt
sind bzw. in irgendeiner Form mitwirken und die Anzahl an
Festnahmen quantifizierbar ist, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort
Aufzeichnungen dazu führt oder Daten dazu hat?
- Welche Rolle spielen
österreichische Exekutivbeamt:innen im Rahmen einer Festnahme auf
ungarischem Staatsgebiet, wenn sie keine Befehls- und Zwangsgewalt
ausüben?
- Inwiefern ist die Anzahl an
festgenommenen Schleppern dem Innenministerium zuzurechnen, wenn sie
keine Befehls- und Zwangsgewalt auf ungarischem Staatsgebiet
ausüben?
- Wie kam es dazu, dass Ungarn über
800 inhaftierte Schlepper freiließ?
- Gab es im Vorhinein
diesbezügliche Gespräche zwischen Vertreter:innen Ungarns
und Vertreter:innen Österreichs?
i. Wenn ja, wann und wessen Inhalts?
- Gab es im Nachhinein
diesbezügliche Gespräche zwischen Vertreter:innen Ungarns
und Vertreter:innen Österreichs?
i. Wenn ja, wann und wessen Inhalts?
- Wie evaluieren Sie angesichts der
Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die polizeiliche Kooperation
in den Bereichen Asyl und Migration mit Ungarn?
- Wie evaluieren Sie angesichts der
Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die "Operation
Fox"?
- Werden Sie bzw. Ihr Ressort trotz der
Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die "Operation Fox" sowie
weitere Polizeieinsätze in Ungarn fortführen?
- Wenn ja, aus welchen
Gründen?
- Wenn ja, was haben Sie dafür von
den Vertreter:innen Ungarns konkret gefordert und was wurde
vereinbart?
- Wenn ja, was wird seitens Ungarns
hierfür gewährt?
i. Übernimmt Ungarn die Kosten der Einsätze, wenn es
sich nicht an die Vereinbarungen hält?
- Wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen wurden Sie die Kooperation beenden und was wurde
diesbezüglich mit Ungarn vereinbart?
- Im Rahmen der "Operation
Fox" wurden nach Angaben des Innenministeriums 620 geschleppte
Menschen in Ungarn angehalten. Welche Daten stehen dem Innenministerium zu
diesen Personen zur Verfügung?
- Wie viele der 620 Personen wurden von
österreichischen Exekutivbeamt:innen angehalten?
- Wie viele der 620 Personen wurden
von ungarischen Exekutivbeamt:innen angehalten?
- Um Menschen welcher
Staatsangehörigkeit handelte es sich? Bitte um Auflistung.
- Befanden sich unter den angehaltenen
Personen auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach
mündig/unmündig.
- Befanden sich unter den angehaltenen
Personen auch Familien?
i. Wenn ja, wie viele?
- Befanden sich unter den angehaltenen
Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit,
psychische oder körperliche Behinderung usw.).
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von
Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und
zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen
geführt oder Daten gesammelt werden?
- Wie wurde mit diesen Menschen in der
Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren?
- Wie viele der 620 Personen haben um
Asyl angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder
"Asylum" aus?
- Wie viele der 620 Personen wurden ohne
Asylverfahren (da es diese in Ungarn nicht gibt) in ein anderes Land
rückgeführt?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von
Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und
zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen
geführt oder Daten gesammelt werden?
- Laut 13697/AB wurden Personen nach
Kontrollen/Anhaltung „zur weiteren Amtshandlung an die ungarischen
Behörden übergeben“: Wie werden diese Personen an
ungarische Behörden ohne Ausübung von Befehls- und
Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person dabei
wehrt)?
- Welche weiteren Amtshandlungen
werden von den ungarischen Behörden ausgeübt?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach
Kontrollen/Anhaltungen an ungarische Behörden
weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu
führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen
Personen in der Folge passiert?
- Nehmen Sie - angesichts der Tatsache,
dass Ungarn im Umgang mit Asylsuchenden und Migrant:innen täglich
Rechtsbruch begeht - in Kauf, dass österreichische
Exekutivbeamt:innen dadurch im Falle einer etwaigen rechtswidrigen
Amtshandlung durch ungarische Bedienstete,
diese rechtswidrige Amtshandlung einleiten?
- Wie stellt das
Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während
der "Operation Fox" stets eingehalten werden?
- Wie stellen Sie sicher, dass es zu
keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
- Wird die Einhaltung von menschen- und
völkerrechtlichen Standards von ungarischen Behörden aktiv
eingefordert (z.B. bei der "Übergabe (von Personen) zur
weiteren Amtshandlung")?
- Zu den Fragen 8 bis 17, sollten Ihnen
bzw. Ihrem Ressort keine näheren Angaben oder Daten zur
Verfügung stehen: Wie können Sie bzw. Ihr Ressort dann
sachlich und faktenbasiert evaluieren, dass die "Operation Fox"
einen sicherheits- oder migrationspolitischen Mehrwert hat?
- Erfolgte bereits eine Evaluierung der
"Operation Fox"?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, anhand welcher
Kriterien?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein: Aufgrund welcher Daten-
und Sachlage haben Sie bzw. Ihr Ressort dann entschieden, die
"Operation Fox" zu verlängern und noch
mehr Personalressourcen darin zu investieren?
- Was waren mit Stichtag
Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die gesamten Kosten der
"Operation Fox"? Bitte um Aufschlüsselung nach
Kostenstelle.
- Welche Kosten sind für die
"Operation Fox" in den Jahren 2023 und 2024 jeweils noch
vorgesehen bzw. budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach
Kostenstelle.
- Laut Innenministerium erfolgt im
Rahmen der "Operation Fox": „Ein
Menschenrechtsmonitoring strukturiert und standardmäßig
anlässlich der regelmäßigen Evaluierung der Einsätze mit
Vertretern des Bundesministeriums für Inneres, der
Landespolizeidirektion Burgenland sowie der ungarischen Polizei.“
Welche Vertreter:innen sind am Menschenrechtsmonitoring beteiligt?
- Wie erfolgt dieses
Menschenrechtsmonitoring konkret?
i. Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den
Einsätze präsent?
ii. Wie wird die Unabhängigkeit des
Menschenrechtsmonitorings sichergestellt?
- Gibt es für
das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur?
- Welche Ergebnisse brachte das
Menschenrechtsmonitoring bisher?
i. Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen
verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
ii. Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
- Gab es bereits Beschwerden gegen
Bedienstete der "Operation Fox" (sowohl formlose Beschwerden als
auch Maßnahmenbeschwerden)?
- Wenn ja, weshalb kam es zu diesen
Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den
Beschwerden führten, und wie wurde vonseiten der Behörde darauf
reagiert?
- Wie viele Beschwerdeführer:innen
gibt es aktuell gegen die "Operation Fox"?
- Ist Ihnen bekannt, ob bzw. wie viele
Maßnahmenbeschwerden aufgrund der "Operation Fox" beim
LVwG Burgenland - welches gem. §3 VwGVG örtlich zuständig
ist - eingingen?
- Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe
gegen Bedienstete der "Operation Fox" bzw. gibt es gegen
Bedienstete, die bei mutmaßlichen Misshandlungen (z.B. durch
ungarische Behörden) anwesend waren, Vorwürfe?
- Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe
genau?
- Wenn ja, wie werden solche
Vorwürfe aufgearbeitet (sowohl juristisch als auch strukturell in
der "Operation Fox")?
- Wie handelt ein:e
österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen der
"Operation Fox" Zeug:in von (einer) Menschenrechtsverletzung(en)
wird?
- Wurden rechtswidrige Praktiken
beobachtet?
i. Wenn ja, wann, welche und wie gingen die
österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
ii. Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres
Ressorts durch wen und an wen?
iii. Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden
die Vorwürfe untersucht?
- Wenn ja, was ist die Konsequenz
einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
- für
die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung?
- für die "Operation
Fox" bzw. deren Fortsetzung?
- Weitere bilateralen Einsätze
der österreichischen Polizei in Ungarn: Welche weiteren
Einsätze österreichischer Exekutivbeamt:innen erfolgen
zusätzlich zur "Operation Fox" in Ungarn? Bitte um Angaben
seit Anfang 2023.
- Wie viele Polizeibeamt:innen welcher
Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils
wann an und wo nach Ungarn entsandt? Bitte um Angaben seit Anfang 2023.
- Mit welchen Personalressourcen und
Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung
pro Monat und Kostenstelle für 2023)?
- Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie
viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro
Einsatz an?
- Welche Kosten werden im Rahmen dieser
Einsätze 2023 noch anfallen bzw.
sind budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach
Kostenstelle.
- Wie läuft der Prozess der Auswahl
der Polizist:innen ab?
- Welche Qualifikationen müssen
Polizist:innen nachweisen?
- Wie wurde nach geeigneten
Bediensteten gesucht?
- Wie wurden geeignete Bedienstete
ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und
wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens
bestanden haben)?
- Sind oder waren die im Rahmen dieser
Einsätze tätigen Beamt:innen bereits in Disziplinarverfahren
bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren verwickelt?
- Wenn ja, wie viele?
- Was unterscheidet andere Einsätze
in Ungarn konkret von der "Operation Fox"? Bitte um detaillierte
Angaben.
- Gibt es eine Weisung (Erlass) für
Exekutivbeamt:innen, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig sind?
- Wenn ja, mit welchem Inhalt?
- Gibt es sonstige Anordnungen,
spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an
Exekutivbedienstete, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig
sind?
- Handelt es sich dabei um interne
Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese
Vereinbarungen?
- Wie viele Menschen wurden jeweils wo
in Ungarn von österreichischen Exekutivbeamt:innen kontrolliert bzw.
angehalten? Bitte um Angaben seit Anfang 2023.
- Welche Daten stehen dem
Innenministerium zu diesen Personen zur Verfügung?
i. Um Menschen welcher Staatsangehörigkeit handelte es
sich? Bitte um Auflistung.
ii. Befanden sich unter den angehaltenen Personen
auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach
mündig/unmündig.
iii. Befanden sich unter den angehaltenen Personen
auch Familien?
1.
Wenn ja, wie viele?
- Befanden sich unter den angehaltenen
Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit,
psychische oder körperliche Behinderung usw.).
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen
an Anhaltungen/Kontrollen von Menschen beteiligt sind bzw.
daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres
Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt
werden?
- Wie wird mit diesen Menschen in der
Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren?
- Wie viele Personen haben um Asyl
angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder "Asylum"
aus?
- Wie viele Personen wurden ohne
Asylverfahren (da es diese in Ungarn nicht gibt) in ein anderes Land
rückgeführt?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen
an Anhaltungen/Kontrollen von Menschen beteiligt sind bzw. daran
in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres
Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt
werden?
- Wie viele Personen wurden nach
Kontrollen/Anhaltung von österreichischen Exekutivbediensteten zur
weiteren Amtshandlung an die ungarischen Behörden übergeben?
- Wie werden diese Personen an
ungarische Behörden ohne Ausübung von Befehls- und
Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person wehrt)?
- Welche weiteren Amtshandlungen
werden von den ungarischen Behörden ausgeübt?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach
Kontrollen/Anhaltungen an ungarische Behörden
weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu
führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen
Personen in der Folge passiert?
- Nehmen Sie - angesichts der Tatsache,
dass Ungarn im Umgang mit Asylsuchenden und Migranten täglich
Rechtsbruch begeht - in Kauf, dass österreichische Exekutivbeamt:innen
dadurch im Falle einer etwiagen rechtswidrigen Amtshandlung durch
ungarische Bedienstete, diese rechtswidrige Amtshandlung
einleiten?
- Wie stellt das
Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während
dieser Einsätze stets eingehalten werden?
- Wie stellen Sie sicher, dass es zu
keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
- Wird die Einhaltung von menschen- und
völkerrechtlichen Standards von ungarischen Behörden aktiv
eingefordert (z.B. bei der "Übergabe (von Personen) zur
weiteren Amtshandlung")?
- Zu den Fragen 35 bis 40: Sollten Sie
bzw. Ihr Ressort keine näheren Daten zur Verfügung stehen: Wie
können Sie bzw. Ihr Ressort dann sachlich und faktenbasiert
evaluieren, dass die Polizeieinsätze in Ungarn einen sicherheits-
oder migrationspolitischen Mehrwert hat?
- Erfolgte bereits eine Evaluierung der
Polizeieinsätze auf ungarischem Staatsgebiet?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, anhand welcher
Kriterien?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein: Aufgrund welcher Daten-
und Sachlage treffen Sie bzw. Ihr Ressort dann Entscheidungen, diese
Einsätze fortzuführen bzw. Personalressourcen darin
zu investieren?
- Erfolgt im Rahmen der anderen
Einsätze in Ungarn ebenfalls „ein Menschenrechtsmonitoring
strukturiert und standardmäßig anlässlich der regelmäßigen
Evaluierung der Einsätze"?
- Wenn ja, welche Vertreter:innen sind
am Menschenrechtsmonitoring beteiligt?
- Wie erfolgt dieses
Menschenrechtsmonitoring konkret?
i. Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den
Einsätze präsent?
ii. Wie wird die Unabhängigkeit des
Menschenrechtsmonitorings sichergestellt?
- Gibt es für
das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur?
- Welche Ergebnisse brachte das
Menschenrechtsmonitoring bisher?
i. Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen
verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
ii. Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
- Gab es bereits Beschwerden gegen
österreichische Bedienstete, die auf ungarischem Staatsgebiet
tätig sind bzw. waren (sowohl formlose Beschwerden als auch
Maßnahmenbeschwerden)?
- Wenn ja, weshalb kam es zu diesen
Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den
Beschwerden führten, und wie wurde von Seiten der Behörde
darauf reagiert?
- Wie viele Beschwerdeführer:innen
gibt es aktuell österreichische Bedienstete, die auf ungarischem
Staatsgebiet tätig sind bzw. waren ?
- Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe
gegen österreichische Bedienstete, die bei mutmaßlichen
Misshandlungen (z.B. durch ungarische Behörden) anwesend waren,
Vorwürfe?
- Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe
genau?
- Wenn ja, wie werden solche
Vorwürfe aufgearbeitet?
- Wie handelt ein:e
österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen eines Einsatzes
auf ungarischem Staatsgebiet Zeug:in von (einer)
Menschenrechtsverletzung(en) wird?
- Wurden rechtswidrige Praktiken
beobachtet?
i. Wenn ja, wann, welche und wie gingen die
österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
ii. Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres
Ressorts durch wen und an wen?
iii. Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden
die Vorwürfe untersucht?
- Wenn ja, was ist die Konsequenz
einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
- für
die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung?
- für die Einsätze auf
ungarischem Staatsgebiet bzw. deren Fortsetzung?
- Weitere bilaterale Einsätze
der österreichischen Polizei an ausländischen Grenzen: Welche
weiteren Einsätze österreichischer Exekutivbeamt:innen erfolgen
in welchen Ländern jeweils? Bitte um Angaben seit Anfang
2023, nach Land bzw. Grenze.
- Welche davon sind aktuell
laufend?
- Wie viele Polizeibeamt:innen welcher
Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils
wann an und wo in welche Länder entsandt? Bitte um Angaben seit
Anfang 2023.
- Mit welchen Personalressourcen und
Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung
pro Monat, Kostenstelle und Land bzw. Grenze für 2023)?
- Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie
viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro
Einsatz an?
- Welche Kosten werden im Rahmen dieser
Einsätze 2023 noch anfallen bzw.
sind budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach
Kostenstelle und Land bzw. Grenze.
- Wie läuft der Prozess der Auswahl
der Polizist:innen ab?
- Welche Qualifikationen müssen
Polizist:innen nachweisen?
- Wie wurde nach geeigneten
Bediensteten gesucht?
- Wie wurden geeignete Bedienstete
ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und
wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens
bestanden haben)?
- Sind oder waren die im Rahmen dieser
Einsätze tätigen Beamt:innen bereits in Disziplinarverfahren
bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren verwickelt?
- Wenn ja, wie viele?
- Gibt es eine Weisung (Erlass) für
Exekutivbeamt:innen, die auf ausländischen Staatsgebiet tätig
sind? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wenn ja, mit welchem Inhalt?
- Gibt es sonstige Anordnungen,
spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an
Exekutivbedienstete, die auf einem anderen Staatsgebiet tätig
sind?
- Handelt es sich dabei um interne
Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese
Vereinbarungen?
- Wie viele Menschen wurden jeweils auf
welchem anderen Staatsgebiet von österreichischen Exekutivbeamt:innen
kontrolliert bzw. angehalten? Bitte um Angaben seit Anfang 2023 und nach
Land bzw. Grenze.
- Welche Daten stehen dem
Innenministerium zu diesen Personen zur Verfügung?
i. Um Menschen welcher Staatsangehörigkeit handelte es
sich? Bitte um Auflistung.
ii. Befanden sich unter den angehaltenen Personen
auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach
mündig/unmündig.
iii. Befanden sich unter den angehaltenen Personen
auch Familien?
1.
Wenn ja, wie viele?
- Befanden sich unter den angehaltenen
Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit,
psychische oder körperliche Behinderung usw.).
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von
Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und
zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen
geführt oder Daten gesammelt werden?
- Wie wird mit diesen Menschen in der
Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren?
- Wie viele Personen haben um Asyl
angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder "Asylum"
aus?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von
Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und
zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen
geführt oder Daten gesammelt werden?
- Wie viele Personen wurden nach
Kontrollen/Anhaltung von österreichischen Exekutivbediensteten zur
weiteren Amtshandlung an die jeweiligen ausländischen Behörden
übergeben? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wie werden diese Personen an
ausländische Behörden ohne Ausübung von Befehls-
und Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person wehrt)?
- Welche weiteren Amtshandlungen
werden von den jeweiligen ausländischen Behörden
ausgeübt?
- Sollten dem Innenministerium keine
Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären,
dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach
Kontrollen/Anhaltungen an ausländischen Behörden
weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu
führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen
Personen in der Folge passiert?
- Wie stellt das
Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während
dieser Einsätze stets eingehalten werden? Bitte um Angaben nach Land
bzw. Grenze.
- Wie stellen Sie sicher, dass es zu
keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
- Wird die Einhaltung von menschen- und
völkerrechtlichen Standards von den
ausländischen Behörden aktiv eingefordert (z.B. bei der "Übergabe
(von Personen) zur weiteren Amtshandlung")?
- Zu den Fragen 55 bis 58: Sollten Sie
bzw. Ihr Ressort keine näheren Daten zur Verfügung stehen: Wie
können Sie bzw. Ihr Ressort dann sachlich und faktenbasiert
evaluieren, dass die Polizeieinsätze im Ausland einen sicherheits-
oder migrationspolitischen Mehrwert hat?
- Erfolgten bereits Evaluierungen der
Polizeieinsätze auf ausländischem Staatsgebiet? Bitte um Angaben
nach Land bzw. Grenze.
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, anhand welcher
Kriterien?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Wenn nein: Aufgrund welcher Daten-
und Sachlage treffen Sie bzw. Ihr Ressort dann Entscheidungen, diese
Einsätze fortzuführen bzw. Personalressourcen darin
zu investieren?
- Erfolgt im Rahmen der anderen
Einsätze im Ausland ebenfalls „ein Menschenrechtsmonitoring
strukturiert und standardmäßig anlässlich der
regelmäßigen Evaluierung der Einsätze"? Bitte
um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wenn ja, welche Vertreter:innen sind
am Menschenrechtsmonitoring beteiligt?
- Wie erfolgt dieses Menschenrechtsmonitoring
konkret?
i. Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den
Einsätze präsent?
ii. Wie wird die Unabhängigkeit des
Menschenrechtsmonitorings sichergestellt?
- Gibt es für
das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur?
- Welche Ergebnisse brachte das
Menschenrechtsmonitoring bisher?
i. Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen
verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
ii. Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?
1.
Wenn ja, in wie vielen Fällen und
wie wurde in der Folge verfahren?
- Gab es bereits Beschwerden gegen
österreichische Bedienstete, die auf ausländischem Staatsgebiet
tätig sind bzw. waren (sowohl formlose Beschwerden als auch
Maßnahmenbeschwerden)? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wenn ja, weshalb kam es zu diesen
Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den
Beschwerden führten, und wie wurde von Seiten der Behörde
darauf reagiert?
- Wie viele Beschwerdeführer:innen
gibt es aktuell österreichische Bedienstete, die auf
ausländischem Staatsgebiet tätig sind bzw. waren ?
- Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe
gegen österreichische Bedienstete, die bei mutmaßlichen
Misshandlungen (z.B. durch ausländische Behörden) anwesend
waren, Vorwürfe? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe
genau?
- Wenn ja, wie werden solche
Vorwürfe aufgearbeitet?
- Wie handelt ein:e
österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen eines Einsatzes
auf ausländischem Staatsgebiet Zeug:in von (einer)
Menschenrechtsverletzung(en) wird? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
- Wurden rechtswidrige Praktiken
beobachtet?
i. Wenn ja, wann, welche und wie gingen die
österreichischen Beamt:innen dagegen vor?
ii. Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres
Ressorts durch wen und an wen?
iii. Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden
die Vorwürfe untersucht?
- Wenn ja, was ist die Konsequenz
einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
- für
die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung?
- für die Einsätze auf ausländischem
Staatsgebiet bzw. deren Fortsetzung?