16110/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.09.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres 

betreffend Warum bilaterale Polizeieinsätze wie "Operation Fox"?

 

Seit ein paar Jahren werden seitens des Innenministeriums immer mehr Exekutivbeamt:innen in andere Länder, meistens Nachbarländer wie Ungarn, auf Basis bilateraler Kooperationen für Grenzmanagement entsandt. Diese Kooperationen werden vertieft, so kam es letztlich zur sogenannten "Operation Fox". Aus der Beantwortung zur NEOS-Anfrage 13073/J ergab sich, dass für diese Zwecke 2022 mehrere Millionen ausgegeben wurden. Allein in Ungarn fielen im Jahr 2022 Personalkosten von 4,78 Millionen Euro an.1

Diese bilateralen polizeilichen Einsätze in Ungarn sind in vielerlei Hinsicht problematisch. Erstens wurde Ungarn bereits mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund seines Umgangs mit Flüchtlingen verurteilt - zuletzt im Februar 2023, wegen des Todes eines syrischen Asylsuchenden, der in einem Fluss an der ungarisch-serbischen Grenze ertrunken ist. Der EGMR stellte fest, dass die ungarischen Behörden es verabsäumt haben, sein Recht auf Leben zu schützen (Alhowais vs. Ungarn). Ende 2020 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die ungarische Praxis von Pushbacks, Verstöße gegen das in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Folterverbot, rechtswidrig ist (Rechtssache C‑821/19). Das ungarische Asylrecht verstoße gegen EU-Recht und die ungarische Regierung erschwere die Beantragung von Asyl auf unzulässige Weise.Aus diesen Gründen läuft aktuell auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn.3 

Zweitens stellen sich in Hinblick auf die hohen Kosten dieser Einsätze, die schlussendlich von den Steuerzahler:innen getragen werden, die Fragen des migrations- und sicherheitspolitischen Mehrwert solcher Einsätze. Es zeigt sich nämlich immer deutlicher, dass Ungarn kein verlässlicher Partner ist. Beispielsweise ließ Ungarn im Ende Mai 2023 über 800 inhaftierte Schlepper frei - mit der Anordnung, diese müssten Ungarn innerhalb von 72 Stunden verlassen4 - und verursachte somit ein beachtliches sicherheitspolitisches Risiko für Österreich und für die gesamte Europäische Union. 

Anstatt österreichische Exekutivbeamt:innen und kostbare Ressourcen auf Basis bilateraler Vereinbarungen nach Ungarn zu schicken, wäre es angezeigt, Kooperationen mit diesem multipel rechtsbrechenden Staat zu unterlassen und vielmehr die Ressourcen für ein europäisches Grenzmanagement einzusetzen, insbesondere im Rahmen von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Nur eine verstärkte Kooperation auf EU-Ebene ermöglicht ein Grenzmanagement nach bestehenden einheitlichen, rechtsstaatlichen Standards, deren Einhaltung vonseiten der österreichischen Beamt:innen einzuhalten und einzumahnen sind. So können die gemeinsamen Außengrenzen zugleich wirksam kontrolliert und gleichzeitig die Menschenwürde von Asylwerber:innen und Migrant:innen gewahrt werden. 

Schlussendlich ergab sich bereits aus der Anfragebeantwortung zu 13073/J, dass bilaterale Grenzeinsätze unter Beteiligung österreichischer Exekutivbeamt:innen noch an weiteren Grenzen erfolgen, beispielsweise an der ungarisch-serbischen oder an der serbisch-nordmazedonischen Grenze.5 Diese sind ebenfalls mit hohen Kosten verbunden, weshalb Angaben zu weiteren Einsätzen außerhalb Österreichs ebenfalls von Interesse sind. 

 

  1. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/13073?selectedStage=105; https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/14124?selectedStage=100
  2. https://www.unhcr.org/dach/at/61101-sorge-uber-ungarns-entscheidung-zugang-zu-asyl-weiterhin-einzuschranken.html
  3. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_5801
  4. https://www.diepresse.com/6291173/schlepper-freilassungen-ungarn-fordert-von-eu-finanzielle-unterstuetzung
  5. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/12736

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. "Operation Fox": Laut Innenministerium ist eine Erhöhung auf 35 Polizeibedienstete im Rahmen der "Operation Fox" geplant. Welche Qualifikationen/Fähigkeiten und Ausbildungen wurden für Beamt:innen der "Operation Fox" gefordert?
    1. Wie wurde nach geeigneten Bediensteten gesucht?
    2. Wie wurden geeignete Bedienstete ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens bestanden haben)?
  1. Wie viele Polizeibedienstete sind mit Stichtag Zeitpunkt der Anfragebeantwortung im Rahmen der "Operation Fox" im Einsatz? 
    1. Wurde die Anzahl an österreichischen Polizeibeamt:innen in Ungarn trotz der Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn erhöht? 
  1. Sind oder waren die im Rahmen der "Operation Fox" tätigen Beamt:innen bereits in Disziplinarverfahren bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren verwickelt?
    1. Wenn ja, wie viele?
    2. Wenn ja, wegen welcher Vorwürfe? Wie ist das weitere Vorgehen?
  1. Was sind die Aufgaben der "Operation Fox" (mit der Bitte um eine taxative Auflistung der Aufgaben)?
    1. Wie lautet dazu der genaue Arbeitsauftrag an österreichische Exekutivbedienstete?
    2. Welche Befugnisse haben österreichische Exekutivbedienstete auf ungarischem Staatsgebiet?
    3. Gibt es im Rahmen der Verlängerung der "Operation Fox" neue Aufgaben? 
  1. Wie lange wird die "Operation Fox" aufgrund ihrer Verlängerung insgesamt andauern? 
  2. Welche Befugnisse haben österreichische Exekutivbedienstete im Rahmen der "Operation Fox"? 
    1. Sind im Rahmen der Verlängerung der "Operation Fox" weitreichendere Befugnisse für österreichische Polizeibedienstete vorgesehen? 

                                          i.    Wenn ja, inwiefern? 

    1. Gibt es ein Agreement zwischen dem BMI und der Ungarischen Nationalen Polizei über die gemeinsamen Patrouillen?

                                          i.    Wenn ja, welchen Inhalts?

                                        ii.    Falls ja:

1.    Ist darin der Zweck „Purpose“ festgehalten? Wenn ja, was ist diesbezüglich festgehalten?

2.    Ist darin festgehalten, welche Befugnisse die österreichischen Polizisten haben?

a.    Wenn ja, welche?

3.    Ist darin festgehalten, dass österreichische Polizist:innen Schusswaffen tragen und verwenden dürfen?

a.    Falls ja, erfolgt dies in Ausübung von Hoheitsgewalt?

b.    Falls nein, zu welchem Zweck werden Waffen getragen?

c.    Falls ja, wieso haben Sie festgehalten [in 13697/AB zu 14124/J], dass die österreichischen Polizist:innen keine Hoheitsgewalt ausüben?

  1. Gibt es eine Weisung (Erlass) für Exekutivbeamt:innen, die im Rahmen der "Operation Fox" tätig sind?
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    2. Gibt es sonstige Anordnungen, spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an Exekutivbedienstete, die im Rahmen der "Operation Fox" tätig sind?
    3. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen? 
  1. Im Rahmen der "Operation Fox" wurden nach Angaben des Innenministeriums bisher rund 100 Einsätze durchgeführt und 58 Schlepper festgenommen. Wo erfolgten die Einsätze und die Festnahmen jeweils? 
    1. Wie viele der 58 Schlepper wurden von österreichischen Exekutivbeamt:innen festgenommen?
    2. Wie viele der 58 Schlepper wurden von ungarischen Exekutivbeamt:innen festgenommen?
    3. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Festnahmen beteiligt sind bzw. in irgendeiner Form mitwirken und die Anzahl an Festnahmen quantifizierbar ist, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu führt oder Daten dazu hat? 
  1. Welche Rolle spielen österreichische Exekutivbeamt:innen im Rahmen einer Festnahme auf ungarischem Staatsgebiet, wenn sie keine Befehls- und Zwangsgewalt ausüben?
    1. Inwiefern ist die Anzahl an festgenommenen Schleppern dem Innenministerium zuzurechnen, wenn sie keine Befehls- und Zwangsgewalt auf ungarischem Staatsgebiet ausüben?
  1. Wie kam es dazu, dass Ungarn über 800 inhaftierte Schlepper freiließ? 
    1. Gab es im Vorhinein diesbezügliche Gespräche zwischen Vertreter:innen Ungarns und Vertreter:innen Österreichs? 

                                          i.    Wenn ja, wann und wessen Inhalts? 

    1. Gab es im Nachhinein diesbezügliche Gespräche zwischen Vertreter:innen Ungarns und Vertreter:innen Österreichs? 

                                          i.    Wenn ja, wann und wessen Inhalts? 

  1. Wie evaluieren Sie angesichts der Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die polizeiliche Kooperation in den Bereichen Asyl und Migration mit Ungarn? 
  2. Wie evaluieren Sie angesichts der Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die "Operation Fox"? 
  3. Werden Sie bzw. Ihr Ressort trotz der Freilassung zahlreicher Schlepper durch Ungarn die "Operation Fox" sowie weitere Polizeieinsätze in Ungarn fortführen? 
    1. Wenn ja, aus welchen Gründen? 
    2. Wenn ja, was haben Sie dafür von den Vertreter:innen Ungarns konkret gefordert und was wurde vereinbart? 
    3. Wenn ja, was wird seitens Ungarns hierfür gewährt? 

                                          i.    Übernimmt Ungarn die Kosten der Einsätze, wenn es sich nicht an die Vereinbarungen hält? 

    1. Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen wurden Sie die Kooperation beenden und was wurde diesbezüglich mit Ungarn vereinbart? 
  1. Im Rahmen der "Operation Fox" wurden nach Angaben des Innenministeriums 620 geschleppte Menschen in Ungarn angehalten. Welche Daten stehen dem Innenministerium zu diesen Personen zur Verfügung? 
    1. Wie viele der 620 Personen wurden von österreichischen Exekutivbeamt:innen angehalten?
    2. Wie viele der 620 Personen wurden von ungarischen Exekutivbeamt:innen angehalten?
  1. Um Menschen welcher Staatsangehörigkeit handelte es sich? Bitte um Auflistung. 
    1. Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach mündig/unmündig. 
    2. Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Familien? 

                                          i.    Wenn ja, wie viele? 

    1. Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit, psychische oder körperliche Behinderung usw.). 
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Wie wurde mit diesen Menschen in der Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren? 
    1. Wie viele der 620 Personen haben um Asyl angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder "Asylum" aus? 
    2. Wie viele der 620 Personen wurden ohne Asylverfahren (da es diese in Ungarn nicht gibt) in ein anderes Land rückgeführt? 
    3. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Laut 13697/AB wurden Personen nach Kontrollen/Anhaltung „zur weiteren Amtshandlung an die ungarischen Behörden übergeben“: Wie werden diese Personen an ungarische Behörden ohne Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person dabei wehrt)? 
    1. Welche weiteren Amtshandlungen werden von den ungarischen Behörden ausgeübt?
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach Kontrollen/Anhaltungen an ungarische Behörden weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen Personen in der Folge passiert? 
    3. Nehmen Sie - angesichts der Tatsache, dass Ungarn im Umgang mit Asylsuchenden und Migrant:innen täglich Rechtsbruch begeht - in Kauf, dass österreichische Exekutivbeamt:innen dadurch im Falle einer etwaigen rechtswidrigen Amtshandlung durch ungarische Bedienstete, diese rechtswidrige Amtshandlung einleiten? 
  1. Wie stellt das Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während der "Operation Fox" stets eingehalten werden? 
  2. Wie stellen Sie sicher, dass es zu keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
  3. Wird die Einhaltung von menschen- und völkerrechtlichen Standards von ungarischen Behörden aktiv eingefordert (z.B. bei der "Übergabe (von Personen) zur weiteren Amtshandlung")? 
  4. Zu den Fragen 8 bis 17, sollten Ihnen bzw. Ihrem Ressort keine näheren Angaben oder Daten zur Verfügung stehen: Wie können Sie bzw. Ihr Ressort dann sachlich und faktenbasiert evaluieren, dass die "Operation Fox" einen sicherheits- oder migrationspolitischen Mehrwert hat?  
  5. Erfolgte bereits eine Evaluierung der "Operation Fox"? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, anhand welcher Kriterien? 
    3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein: Aufgrund welcher Daten- und Sachlage haben Sie bzw. Ihr Ressort dann entschieden, die "Operation Fox" zu verlängern und noch mehr Personalressourcen darin zu investieren? 
  1. Was waren mit Stichtag Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die gesamten Kosten der "Operation Fox"? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenstelle. 
  2. Welche Kosten sind für die "Operation Fox" in den Jahren 2023 und 2024 jeweils noch vorgesehen bzw. budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenstelle. 
  3. Laut Innenministerium erfolgt im Rahmen der "Operation Fox": „Ein Menschenrechtsmonitoring strukturiert und standardmäßig anlässlich der regelmäßigen Evaluierung der Einsätze mit Vertretern des Bundesministeriums für Inneres, der Landespolizeidirektion Burgenland sowie der ungarischen Polizei.“ Welche Vertreter:innen sind am Menschenrechtsmonitoring beteiligt? 
    1. Wie erfolgt dieses Menschenrechtsmonitoring konkret? 

                                          i.    Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den Einsätze präsent? 

                                        ii.    Wie wird die Unabhängigkeit des Menschenrechtsmonitorings sichergestellt? 

    1. Gibt es für das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur? 
    2. Welche Ergebnisse brachte das Menschenrechtsmonitoring bisher? 

                                          i.    Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen verzeichnet? 

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

                                        ii.    Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

  1. Gab es bereits Beschwerden gegen Bedienstete der "Operation Fox" (sowohl formlose Beschwerden als auch Maßnahmenbeschwerden)?
    1. Wenn ja, weshalb kam es zu diesen Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den Beschwerden führten, und wie wurde vonseiten der Behörde darauf reagiert?
    2. Wie viele Beschwerdeführer:innen gibt es aktuell gegen die "Operation Fox"?
    3. Ist Ihnen bekannt, ob bzw. wie viele Maßnahmenbeschwerden aufgrund der "Operation Fox" beim LVwG Burgenland - welches gem. §3 VwGVG örtlich zuständig ist - eingingen?
  1. Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe gegen Bedienstete der "Operation Fox" bzw. gibt es gegen Bedienstete, die bei mutmaßlichen Misshandlungen (z.B. durch ungarische Behörden) anwesend waren, Vorwürfe?
    1. Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe genau?
    2. Wenn ja, wie werden solche Vorwürfe aufgearbeitet (sowohl juristisch als auch strukturell in der "Operation Fox")?
  1. Wie handelt ein:e österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen der "Operation Fox" Zeug:in von (einer) Menschenrechtsverletzung(en) wird? 
    1. Wurden rechtswidrige Praktiken beobachtet?

                                          i.    Wenn ja, wann, welche und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?

                                        ii.    Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres Ressorts durch wen und an wen?

                                       iii.    Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden die Vorwürfe untersucht?

  1.  Wenn ja, was ist die Konsequenz einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
    1.  für die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung? 
    2.  für die "Operation Fox" bzw. deren Fortsetzung? 
  1. Weitere bilateralen Einsätze der österreichischen Polizei in Ungarn: Welche weiteren Einsätze österreichischer Exekutivbeamt:innen erfolgen zusätzlich zur "Operation Fox" in Ungarn? Bitte um Angaben seit Anfang 2023. 
  2. Wie viele Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils wann an und wo nach Ungarn entsandt? Bitte um Angaben seit Anfang 2023.
  3. Mit welchen Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat und Kostenstelle für 2023)?
    1. Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?
    2. Welche Kosten werden im Rahmen dieser Einsätze 2023 noch anfallen bzw. sind budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenstelle. 
  1. Wie läuft der Prozess der Auswahl der Polizist:innen ab?
    1. Welche Qualifikationen müssen Polizist:innen nachweisen?
    2. Wie wurde nach geeigneten Bediensteten gesucht?
    3. Wie wurden geeignete Bedienstete ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens bestanden haben)?
  1. Sind oder waren die im Rahmen dieser Einsätze tätigen Beamt:innen bereits in Disziplinarverfahren bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren verwickelt?
    1. Wenn ja, wie viele?
  1. Was unterscheidet andere Einsätze in Ungarn konkret von der "Operation Fox"? Bitte um detaillierte Angaben. 
  2. Gibt es eine Weisung (Erlass) für Exekutivbeamt:innen, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig sind?
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    2. Gibt es sonstige Anordnungen, spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an Exekutivbedienstete, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig sind?
    3. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen? 
  1. Wie viele Menschen wurden jeweils wo in Ungarn von österreichischen Exekutivbeamt:innen kontrolliert bzw. angehalten? Bitte um Angaben seit Anfang 2023.
    1.  Welche Daten stehen dem Innenministerium zu diesen Personen zur Verfügung? 

                                          i.    Um Menschen welcher Staatsangehörigkeit handelte es sich? Bitte um Auflistung. 

                                        ii.    Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach mündig/unmündig. 

                                       iii.    Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Familien? 

1.    Wenn ja, wie viele? 

    1. Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit, psychische oder körperliche Behinderung usw.). 
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen/Kontrollen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Wie wird mit diesen Menschen in der Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren? 
    1. Wie viele Personen haben um Asyl angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder "Asylum" aus? 
    2. Wie viele Personen wurden ohne Asylverfahren (da es diese in Ungarn nicht gibt) in ein anderes Land rückgeführt? 
    3. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen/Kontrollen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Wie viele Personen wurden nach Kontrollen/Anhaltung von österreichischen Exekutivbediensteten zur weiteren Amtshandlung an die ungarischen Behörden übergeben?
  2. Wie werden diese Personen an ungarische Behörden ohne Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person wehrt)? 
    1. Welche weiteren Amtshandlungen werden von den ungarischen Behörden ausgeübt?
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach Kontrollen/Anhaltungen an ungarische Behörden weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen Personen in der Folge passiert? 
    3. Nehmen Sie - angesichts der Tatsache, dass Ungarn im Umgang mit Asylsuchenden und Migranten täglich Rechtsbruch begeht - in Kauf, dass österreichische Exekutivbeamt:innen dadurch im Falle einer etwiagen rechtswidrigen Amtshandlung durch ungarische Bedienstete, diese rechtswidrige Amtshandlung einleiten? 
  1. Wie stellt das Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während dieser Einsätze stets eingehalten werden? 
    1. Wie stellen Sie sicher, dass es zu keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
    2. Wird die Einhaltung von menschen- und völkerrechtlichen Standards von ungarischen Behörden aktiv eingefordert (z.B. bei der "Übergabe (von Personen) zur weiteren Amtshandlung")? 
  1. Zu den Fragen 35 bis 40: Sollten Sie bzw. Ihr Ressort keine näheren Daten zur Verfügung stehen: Wie können Sie bzw. Ihr Ressort dann sachlich und faktenbasiert evaluieren, dass die Polizeieinsätze in Ungarn einen sicherheits- oder migrationspolitischen Mehrwert hat?  
  2. Erfolgte bereits eine Evaluierung der Polizeieinsätze auf ungarischem Staatsgebiet? 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, anhand welcher Kriterien? 
    3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein: Aufgrund welcher Daten- und Sachlage treffen Sie bzw. Ihr Ressort dann Entscheidungen, diese Einsätze fortzuführen bzw. Personalressourcen darin zu investieren? 
  1. Erfolgt im Rahmen der anderen Einsätze in Ungarn ebenfalls „ein Menschenrechtsmonitoring strukturiert und standardmäßig anlässlich der regelmäßigen Evaluierung der Einsätze"? 
    1. Wenn ja, welche Vertreter:innen sind am Menschenrechtsmonitoring beteiligt? 
    2. Wie erfolgt dieses Menschenrechtsmonitoring konkret?

                                          i.    Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den Einsätze präsent? 

                                        ii.    Wie wird die Unabhängigkeit des Menschenrechtsmonitorings sichergestellt? 

    1. Gibt es für das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur? 
    2. Welche Ergebnisse brachte das Menschenrechtsmonitoring bisher? 

                                          i.    Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen verzeichnet? 

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

                                        ii.    Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

  1. Gab es bereits Beschwerden gegen österreichische Bedienstete, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig sind bzw. waren (sowohl formlose Beschwerden als auch Maßnahmenbeschwerden)?
    1. Wenn ja, weshalb kam es zu diesen Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den Beschwerden führten, und wie wurde von Seiten der Behörde darauf reagiert?
    2. Wie viele Beschwerdeführer:innen gibt es aktuell österreichische Bedienstete, die auf ungarischem Staatsgebiet tätig sind bzw. waren ?
  1. Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe gegen österreichische Bedienstete, die bei mutmaßlichen Misshandlungen (z.B. durch ungarische Behörden) anwesend waren, Vorwürfe?
    1. Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe genau?
    2. Wenn ja, wie werden solche Vorwürfe aufgearbeitet?
  1. Wie handelt ein:e österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen eines Einsatzes auf ungarischem Staatsgebiet Zeug:in von (einer) Menschenrechtsverletzung(en) wird? 
    1. Wurden rechtswidrige Praktiken beobachtet?

                                          i.    Wenn ja, wann, welche und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?

                                        ii.    Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres Ressorts durch wen und an wen?

                                       iii.    Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden die Vorwürfe untersucht?

  1.  Wenn ja, was ist die Konsequenz einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
    1.  für die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung? 
    2.  für die Einsätze auf ungarischem Staatsgebiet bzw. deren Fortsetzung? 
  1. Weitere bilaterale Einsätze der österreichischen Polizei an ausländischen Grenzen: Welche weiteren Einsätze österreichischer Exekutivbeamt:innen erfolgen in welchen Ländern jeweils? Bitte um Angaben seit Anfang 2023, nach Land bzw. Grenze. 
    1. Welche davon sind aktuell laufend? 
  1. Wie viele Polizeibeamt:innen welcher Einheiten und welcher LPD wurden im Rahmen welcher Einsätze jeweils wann an und wo in welche Länder entsandt? Bitte um Angaben seit Anfang 2023.
  2. Mit welchen Personalressourcen und Kosten waren diese Einsätze insgesamt verbunden (Bitte um Aufstellung pro Monat, Kostenstelle und Land bzw. Grenze für 2023)?
    1. Wie erfolgt die Belohnung bzw. wie viel Mehrkosten fallen aufgrund des Einsatzes pro Tag pro Person bzw. pro Einsatz an?
    2. Welche Kosten werden im Rahmen dieser Einsätze 2023 noch anfallen bzw. sind budgetiert? Bitte um Aufschlüsselung nach Kostenstelle und Land bzw. Grenze. 
  1. Wie läuft der Prozess der Auswahl der Polizist:innen ab?
    1. Welche Qualifikationen müssen Polizist:innen nachweisen?
    2. Wie wurde nach geeigneten Bediensteten gesucht?
    3. Wie wurden geeignete Bedienstete ausgewählt (bitte um genaue Erklärung des Auswahlverfahrens und wie viele Personen die unterschiedlichen Stufen des Auswahlverfahrens bestanden haben)?
  1. Sind oder waren die im Rahmen dieser Einsätze tätigen Beamt:innen bereits in Disziplinarverfahren bzw. in ein laufendes Disziplinarverfahren verwickelt?
    1. Wenn ja, wie viele?
  1. Gibt es eine Weisung (Erlass) für Exekutivbeamt:innen, die auf ausländischen Staatsgebiet tätig sind? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze. 
    1. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
    2. Gibt es sonstige Anordnungen, spezielle Dienstbefehle, Dienstanweisungen, Aufträge an Exekutivbedienstete, die auf einem anderen Staatsgebiet tätig sind?
    3. Handelt es sich dabei um interne Anweisungen bzw. welchen rechtlichen Charakter haben diese Vereinbarungen? 
  1. Wie viele Menschen wurden jeweils auf welchem anderen Staatsgebiet von österreichischen Exekutivbeamt:innen kontrolliert bzw. angehalten? Bitte um Angaben seit Anfang 2023 und nach Land bzw. Grenze. 
    1.  Welche Daten stehen dem Innenministerium zu diesen Personen zur Verfügung? 

                                          i.    Um Menschen welcher Staatsangehörigkeit handelte es sich? Bitte um Auflistung. 

                                        ii.    Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Minderjährige? Bitte um Auflistung nach mündig/unmündig. 

                                       iii.    Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch Familien? 

1.    Wenn ja, wie viele? 

    1. Befanden sich unter den angehaltenen Personen auch vulnerable Menschen? Bitte um Auflistung (z.B.: Krankheit, psychische oder körperliche Behinderung usw.). 
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Wie wird mit diesen Menschen in der Folge der Kontrolle/Anhaltung verfahren? 
    1. Wie viele Personen haben um Asyl angesucht bzw. sprachen das Wort "Asyl" oder "Asylum" aus? 
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen an Anhaltungen von Menschen beteiligt sind bzw. daran in irgendeiner Form mitwirken und zu diesen Personen seitens Ihres Ressorts keine Aufzeichnungen geführt oder Daten gesammelt werden? 
  1. Wie viele Personen wurden nach Kontrollen/Anhaltung von österreichischen Exekutivbediensteten zur weiteren Amtshandlung an die jeweiligen ausländischen Behörden übergeben? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze. 
  2. Wie werden diese Personen an ausländische Behörden ohne Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt übergeben (z.B. wenn sich eine Person wehrt)? 
    1. Welche weiteren Amtshandlungen werden von den jeweiligen ausländischen Behörden ausgeübt?
    2. Sollten dem Innenministerium keine Angaben zur Verfügung stehen: Wie können Sie erklären, dass österreichische Exekutivbeamt:innen Menschen nach Kontrollen/Anhaltungen an ausländischen Behörden weitergeben, ohne, dass Sie bzw. Ihr Ressort Aufzeichnungen dazu führt, Daten dazu hat oder in Kenntnis davon ist, was mit diesen Personen in der Folge passiert? 
  1. Wie stellt das Innenministerium sicher, dass Grund- und Menschenrechte während dieser Einsätze stets eingehalten werden? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
    1. Wie stellen Sie sicher, dass es zu keiner Beteiligung an Pushbacks kommt?
    2. Wird die Einhaltung von menschen- und völkerrechtlichen Standards von den ausländischen Behörden aktiv eingefordert (z.B. bei der "Übergabe (von Personen) zur weiteren Amtshandlung")? 
  1. Zu den Fragen 55 bis 58: Sollten Sie bzw. Ihr Ressort keine näheren Daten zur Verfügung stehen: Wie können Sie bzw. Ihr Ressort dann sachlich und faktenbasiert evaluieren, dass die Polizeieinsätze im Ausland einen sicherheits- oder migrationspolitischen Mehrwert hat?  
  2. Erfolgten bereits Evaluierungen der Polizeieinsätze auf ausländischem Staatsgebiet? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze. 
    1. Wenn ja, wann? 
    2. Wenn ja, anhand welcher Kriterien? 
    3. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
    4. Wenn nein: Aufgrund welcher Daten- und Sachlage treffen Sie bzw. Ihr Ressort dann Entscheidungen, diese Einsätze fortzuführen bzw. Personalressourcen darin zu investieren? 
  1. Erfolgt im Rahmen der anderen Einsätze im Ausland ebenfalls „ein Menschenrechtsmonitoring strukturiert und standardmäßig anlässlich der regelmäßigen Evaluierung der Einsätze"? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
    1. Wenn ja, welche Vertreter:innen sind am Menschenrechtsmonitoring beteiligt? 
    2. Wie erfolgt dieses Menschenrechtsmonitoring konkret?

                                          i.    Sind z.B. Menschenrechtsbeobachter:innen bei den Einsätze präsent? 

                                        ii.    Wie wird die Unabhängigkeit des Menschenrechtsmonitorings sichergestellt? 

    1. Gibt es für das Menschenrechtsmonitoring eine permanente Struktur? 
    2. Welche Ergebnisse brachte das Menschenrechtsmonitoring bisher? 

                                          i.    Wurden Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen verzeichnet? 

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

                                        ii.    Wurden Menschenrechtsverletzungen verzeichnet?

1.    Wenn ja, in wie vielen Fällen und wie wurde in der Folge verfahren? 

  1. Gab es bereits Beschwerden gegen österreichische Bedienstete, die auf ausländischem Staatsgebiet tätig sind bzw. waren (sowohl formlose Beschwerden als auch Maßnahmenbeschwerden)? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
    1. Wenn ja, weshalb kam es zu diesen Beschwerden, wann fanden die Maßnahmen statt, welche zu den Beschwerden führten, und wie wurde von Seiten der Behörde darauf reagiert?
    2. Wie viele Beschwerdeführer:innen gibt es aktuell österreichische Bedienstete, die auf ausländischem Staatsgebiet tätig sind bzw. waren ?
  1. Gibt es (Misshandlungs-)Vorwürfe gegen österreichische Bedienstete, die bei mutmaßlichen Misshandlungen (z.B. durch ausländische Behörden) anwesend waren, Vorwürfe? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
    1. Wenn ja, wie lauten die Vorwürfe genau?
    2. Wenn ja, wie werden solche Vorwürfe aufgearbeitet?
  1. Wie handelt ein:e österreichische:r Polizist:in, wenn er/sie im Rahmen eines Einsatzes auf ausländischem Staatsgebiet Zeug:in von (einer) Menschenrechtsverletzung(en) wird? Bitte um Angaben nach Land bzw. Grenze.
    1. Wurden rechtswidrige Praktiken beobachtet?

                                          i.    Wenn ja, wann, welche und wie gingen die österreichischen Beamt:innen dagegen vor?

                                        ii.    Wenn ja, wie erfolgte die Berichterstattung innerhalb Ihres Ressorts durch wen und an wen?

                                       iii.    Wenn ja, wie wird in der Folge verfahren bzw. wie werden die Vorwürfe untersucht?

  1.  Wenn ja, was ist die Konsequenz einer Feststellung einer Menschenrechtsverletzung
    1.  für die Betroffenen der Menschenrechtsverletzung? 
    2.  für die Einsätze auf ausländischem Staatsgebiet bzw. deren Fortsetzung?