Eingelangt am 14.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Generäle im
Innenministerium
Im Rahmen einer Organisationsreform des
Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr diverse organisatorische
Neuaufstellungen vorgenommen, so auch die Gruppe der Bundespolizeidirektion.
Michael Takacs ist mittlerweile seit Juli 2022 als Bundespolizeidirektor im BMI
beschäftigt, wo er mit Stand 1. Jänner 2023 Gruppenleiter von 288
Beschäftigten ist. Er selbst ist Beamter in der Verwendungsgruppe E1, ohne
je die dafür eigentlich vorgesehene Grundausbildung oder ein juristisches
Studium absolviert zu haben. NEOS übten bereits bei Takacs Bestellung
Kritik an der vermutlich parteipolitisch motivierten Postenbesetzung, wo doch
vor allem in solch hohen Ämtern in Ministerien eine objektive
Postenvergabe essentiell wäre - Ziel sollte sein, die besten,
qualifiziertesten Köpfe zu finden.
Hinsichtlich der Organisationsreform
verdeutlichen sich zudem weitere mangelhafte Zustände innerhalb des
Innenministeriums: Denn eine NEOS-Anfrage ergab, dass die Reform, die
Strukturen innerhalb des aufgebauschten Verwaltungsapparates effizienter und
schlanker gestalten sollte, eigentlich für Personalzuwachs sorgt.
Während also bei Polizist:innen auf der Straße händeringend
nach Personal gesucht wird, nimmt die Organisationsreform zusätzliche
Personalressourcen in Anspruch. Unbesetzte Referatsleitungen, Postenschacher,
zu viele Verwaltungsbeamt:innen und zu wenige Polizist:innen im
Außeneinsatz - all das sind die gegenwärtigen Zustände im
Innenministerium.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Laut § 145a Abs 6 des
Beamten-Dienstrechtsgesetzes wäre entsprechend Takacs Position die
Bezeichnung als "Bundespolizeidirektor", nicht aber als
"General" berechtigt. Ist seitens Ihres Ressorts vorgesehen,
dass Takacs die Bezeichnung "General" künftig nicht mehr
verwendet?
- Wenn ja, ab wann?
- Wenn nein, wieso verstoßen Sie gegen
geltendes Beamtendienstrecht?
- Nach Ihrer Antwort in 14884/AB ist Michael
Takacs "ungeachtet dessen zum Verwenden der Distinktion General
berechtigt". Auf welcher juristischen Begründung basiert diese
Behauptung?
- Inwiefern kann Michael Takacs zur Verwendung
der Bezeichnung General berechtigt sein, wenn das Gesetz in seinen
Erläuterungen explizit von der Anwendung der Bezeichnung des
Bundespolizeidirektors anstelle der des Generals spricht?
- Gab es Ihrerseits irgendwelche Reaktionen
auf die Beamtendienstrechtsnovelle? Haben Sie Michael Takacs von der
Beamtendienstrechtsnovelle und der damit einhergehenden Änderung
seiner Verwendungsbezeichnung informiert?
- Wie viele Personen innerhalb von Ihrem
Ressort führen eine der in § 145 a Abs 1 vorgesehenen
Verwendungsbezeichnungen?
- Welche Grundvoraussetzungen (Ausbildung,
Studium, Fähigkeiten, Kenntnisse) sind für Beamt:innen der
Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12 vorgesehen?
- Falls ein rechtswissenschaftliches Studium
zu den Voraussetzungen zählt: Wie viele der zum Stichtag 1.6.2023 29
Beamt:innen der Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12 haben
kein solches Studium abgeschlossen? Wie viele haben keine Grundausbildung
abgeschlossen?
- Wie viele der zum Stichtag 1.6.2023 29
Beamt:innen der Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12
haben weder eine Grundausbildung noch ein rechtswissenschaftliches Studium
abgeschlossen?
- Wie rechtfertigen Sie, Personen ohne die
notwendigen Qualifikationen in solch hohen Positionen innerhalb Ihres
Ministeriums zu beschäftigen?
- Zum Zeitpunkt der Beantwortung von 13553/AB
waren 9 von 14 der Referatsleitungen in der Gruppe der Bundespolizei
unbesetzt. Hat sich diese Zahl zwischenzeitig geändert? Wie lautet
der aktuelle Stand?
- Wie viele der 9 von 14 der Referatsleitungen
in der Gruppe der Bundespolizei wurden besetzt?
- Gab es in jedem Fall eine Ausschreibung?
- Wie viele Personen haben sich für die
Leitungsfunktionen jeweils beworben?
- Wie viele Frauen haben sich für die
Leitungsfunktionen jeweils beworben?
- Zu welchen Ergebnissen führten die
jeweiligen Auswahlverfahren?
i. Wie viele Leitungsfunktionen wurden mit Frauen besetzt?
ii. Wenn die Leitungsfunktionen nicht mit Frauen besetzt wurden: Inwiefern
waren diese weniger qualifiziert?
- Wurden Referatsleitungen interimistisch
besetzt?
- Wie viele Referatsleitungen wurden mit
Personen besetzt, die zuvor interimistisch mit dieser Funktion betraut
waren?
- Wie viele Referatsleitungen wurden mit
internen Personen besetzt?
- Wurde in jenen Fällen, in denen eine
Besetzung der Referatsleitungen noch ausständig ist, bereits eine
Interessentensuche eingeleitet?
- Wenn ja, wann jeweils?
- Wenn nein, wurde die Bewertung durch das
BMKÖS bereits abgeschlossen?
i. Wenn ja, woran scheitert eine Interessentensuche?
ii. Wenn nein, gibt es diesbezüglich einen Austausch mit den
zuständigen Stellen?
1. Welche Einwände hat das BMKÖS Ihnen bezüglich noch nicht
genehmigter Arbeitsplatzbewertungen mitgeteilt?
- Wie lange blieben die Referatsleitungen
insgesamt unbesetzt? Bitte um Angabe in Monaten, nach
Referatsleitungen.
- Wie planen Sie, künftig zu vermeiden,
dass leitende Positionen innerhalb Ihres Ressorts für einen so langen
Zeitraum unbesetzt bleiben?
- 13553/AB ergab, dass sich der Personalstand
innerhalb Ihres Ministeriums nach der Organisationsreform erhöht hat.
Inwiefern ist es zielführend, durch eine Organisationsreform mehr
Personalaufwand zu erzeugen, wenn der Personalmangel im Bereich der
Polizist:innen weiterhin eklatant ist?
- Seit vergangenem Jahr ist Christian Stella
als Kabinettschef in Ihrem Ministerium tätig, der seit Februar 2021
Leiter der Flugpolizei war. Stella übernahm die Stelle als
Kabinettschef im Oktober 2022, die Abteilungsleitung der Flugpolizei wurde
laut Website des BMI erst mit 1. Mai 2023 vorübergehend neu besetzt -
schließlich bindet Christian Stella immer noch diesen Posten, um
nach seinem Job im Kabinett wieder an die Spitze der Flugpolizei
zurückzukehren. Wieso hat die interimistische Besetzung so lange
gedauert?
- Die damalige Mitwerberin um den Posten der
Leitung der Flugpolizei, Bettina Bogner, beschwerte sich nach dem
erfolgten Bewerbungsverfahren bei der Bundesgleichbehandlungskommission -
und bekam Recht. Wieso sitzt Christian Stella immer noch auf einer
Position, die ihm nicht zusteht?
- Für die Leitung des
Geschäftsbereichs B einer LPD ist entweder ein A1-Aufstiegskurs oder
ein Studium der Rechtswissenschaft zwingende Voraussetzung. Wann genau
wurden diese alternativen Voraussetzungen als solche eingeführt
(bitte um genaue Angabe des Datums)?
- Wann erhielt Christian Stella die Position
als Leiter des Geschäftsbereichs B in der LPD Burgenland?
- Erfüllte Christian Stella zum damaligen
Zeitpunkt alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen?
- Falls bereits ein A1-Aufstiegskurs oder ein
Studium der Rechtswissenschaft zwingende Voraussetzung war: Hatte Stella
zu diesem Zeitpunkt eine der beiden Ausbildungen?
- Wo arbeitete Christian Stella vor seiner
Leitung des Geschäftsbereichs B der LPD Burgenland?
- Wie viele Posten innerhalb Ihres
Ministeriums sind aktuell bloß interimistisch besetzt?
- Wie viele davon sind
Leitungspositionen?
- Wie wollen Sie die Zahl an lediglich interimistisch
besetzten Posten künftig vermindern?