16130/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Generäle im Innenministerium

 

Im Rahmen einer Organisationsreform des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr diverse organisatorische Neuaufstellungen vorgenommen, so auch die Gruppe der Bundespolizeidirektion. Michael Takacs ist mittlerweile seit Juli 2022 als Bundespolizeidirektor im BMI beschäftigt, wo er mit Stand 1. Jänner 2023 Gruppenleiter von 288 Beschäftigten ist. Er selbst ist Beamter in der Verwendungsgruppe E1, ohne je die dafür eigentlich vorgesehene Grundausbildung oder ein juristisches Studium absolviert zu haben. NEOS übten bereits bei Takacs Bestellung Kritik an der vermutlich parteipolitisch motivierten Postenbesetzung, wo doch vor allem in solch hohen Ämtern in Ministerien eine objektive Postenvergabe essentiell wäre - Ziel sollte sein, die besten, qualifiziertesten Köpfe zu finden. 

Hinsichtlich der Organisationsreform verdeutlichen sich zudem weitere mangelhafte Zustände innerhalb des Innenministeriums: Denn eine NEOS-Anfrage ergab, dass die Reform, die Strukturen innerhalb des aufgebauschten Verwaltungsapparates effizienter und schlanker gestalten sollte, eigentlich für Personalzuwachs sorgt. Während also bei Polizist:innen auf der Straße händeringend nach Personal gesucht wird, nimmt die Organisationsreform zusätzliche Personalressourcen in Anspruch. Unbesetzte Referatsleitungen, Postenschacher, zu viele Verwaltungsbeamt:innen und zu wenige Polizist:innen im Außeneinsatz - all das sind die gegenwärtigen Zustände im Innenministerium. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Laut § 145a Abs 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes wäre entsprechend Takacs Position die Bezeichnung als "Bundespolizeidirektor", nicht aber als "General" berechtigt. Ist seitens Ihres Ressorts vorgesehen, dass Takacs die Bezeichnung "General" künftig nicht mehr verwendet? 
    1. Wenn ja, ab wann? 
    2. Wenn nein, wieso verstoßen Sie gegen geltendes Beamtendienstrecht? 
  1. Nach Ihrer Antwort in 14884/AB ist Michael Takacs "ungeachtet dessen zum Verwenden der Distinktion General berechtigt". Auf welcher juristischen Begründung basiert diese Behauptung? 
  2. Inwiefern kann Michael Takacs zur Verwendung der Bezeichnung General berechtigt sein, wenn das Gesetz in seinen Erläuterungen explizit von der Anwendung der Bezeichnung des Bundespolizeidirektors anstelle der des Generals spricht? 
  3. Gab es Ihrerseits irgendwelche Reaktionen auf die Beamtendienstrechtsnovelle? Haben Sie Michael Takacs von der Beamtendienstrechtsnovelle und der damit einhergehenden Änderung seiner Verwendungsbezeichnung informiert?
  4. Wie viele Personen innerhalb von Ihrem Ressort führen eine der in § 145 a Abs 1 vorgesehenen Verwendungsbezeichnungen? 
  5. Welche Grundvoraussetzungen (Ausbildung, Studium, Fähigkeiten, Kenntnisse) sind für Beamt:innen der Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12 vorgesehen? 
  6. Falls ein rechtswissenschaftliches Studium zu den Voraussetzungen zählt: Wie viele der zum Stichtag 1.6.2023 29 Beamt:innen der Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12 haben kein solches Studium abgeschlossen? Wie viele haben keine Grundausbildung abgeschlossen? 
  7. Wie viele der zum Stichtag 1.6.2023 29 Beamt:innen der Verwendungsgruppe E1 in den Funktionsgruppen 9-12  haben weder eine Grundausbildung noch ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen? 
  8. Wie rechtfertigen Sie, Personen ohne die notwendigen Qualifikationen in solch hohen Positionen innerhalb Ihres Ministeriums zu beschäftigen? 
  9. Zum Zeitpunkt der Beantwortung von 13553/AB waren 9 von 14 der Referatsleitungen in der Gruppe der Bundespolizei unbesetzt. Hat sich diese Zahl zwischenzeitig geändert? Wie lautet der aktuelle Stand? 
  10. Wie viele der 9 von 14 der Referatsleitungen in der Gruppe der Bundespolizei wurden besetzt? 
    1. Gab es in jedem Fall eine Ausschreibung? 
    2. Wie viele Personen haben sich für die Leitungsfunktionen jeweils beworben? 
    3. Wie viele Frauen haben sich für die Leitungsfunktionen jeweils beworben?
    4. Zu welchen Ergebnissen führten die jeweiligen Auswahlverfahren? 

                                          i.    Wie viele Leitungsfunktionen wurden mit Frauen besetzt?

                                        ii.    Wenn die Leitungsfunktionen nicht mit Frauen besetzt wurden: Inwiefern waren diese weniger qualifiziert? 

    1. Wurden Referatsleitungen interimistisch besetzt? 
    2. Wie viele Referatsleitungen wurden mit Personen besetzt, die zuvor interimistisch mit dieser Funktion betraut waren?
    3. Wie viele Referatsleitungen wurden mit internen Personen besetzt?
  1. Wurde in jenen Fällen, in denen eine Besetzung der Referatsleitungen noch ausständig ist, bereits eine Interessentensuche eingeleitet? 
    1. Wenn ja, wann jeweils? 
    2. Wenn nein, wurde die Bewertung durch das BMKÖS bereits abgeschlossen? 

                                          i.    Wenn ja, woran scheitert eine Interessentensuche?

                                        ii.    Wenn nein, gibt es diesbezüglich einen Austausch mit den zuständigen Stellen? 

1.    Welche Einwände hat das BMKÖS Ihnen bezüglich noch nicht genehmigter Arbeitsplatzbewertungen mitgeteilt? 

  1. Wie lange blieben die Referatsleitungen insgesamt unbesetzt? Bitte um Angabe in Monaten, nach Referatsleitungen. 
  2. Wie planen Sie, künftig zu vermeiden, dass leitende Positionen innerhalb Ihres Ressorts für einen so langen Zeitraum unbesetzt bleiben? 
  3. 13553/AB ergab, dass sich der Personalstand innerhalb Ihres Ministeriums nach der Organisationsreform erhöht hat. Inwiefern ist es zielführend, durch eine Organisationsreform mehr Personalaufwand zu erzeugen, wenn der Personalmangel im Bereich der Polizist:innen weiterhin eklatant ist? 
  4. Seit vergangenem Jahr ist Christian Stella als Kabinettschef in Ihrem Ministerium tätig, der seit Februar 2021 Leiter der Flugpolizei war. Stella übernahm die Stelle als Kabinettschef im Oktober 2022, die Abteilungsleitung der Flugpolizei wurde laut Website des BMI erst mit 1. Mai 2023 vorübergehend neu besetzt - schließlich bindet Christian Stella immer noch diesen Posten, um nach seinem Job im Kabinett wieder an die Spitze der Flugpolizei zurückzukehren. Wieso hat die interimistische Besetzung so lange gedauert? 
  5. Die damalige Mitwerberin um den Posten der Leitung der Flugpolizei, Bettina Bogner, beschwerte sich nach dem erfolgten Bewerbungsverfahren bei der Bundesgleichbehandlungskommission - und bekam Recht. Wieso sitzt Christian Stella immer noch auf einer Position, die ihm nicht zusteht? 
  6. Für die Leitung des Geschäftsbereichs B einer LPD ist entweder ein A1-Aufstiegskurs oder ein Studium der Rechtswissenschaft zwingende Voraussetzung. Wann genau wurden diese alternativen Voraussetzungen als solche eingeführt (bitte um genaue Angabe des Datums)? 
  7. Wann erhielt Christian Stella die Position als Leiter des Geschäftsbereichs B in der LPD Burgenland? 
  8. Erfüllte Christian Stella zum damaligen Zeitpunkt alle gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen? 
    1. Falls bereits ein A1-Aufstiegskurs oder ein Studium der Rechtswissenschaft zwingende Voraussetzung war: Hatte Stella zu diesem Zeitpunkt eine der beiden Ausbildungen?
    2. Wo arbeitete Christian Stella vor seiner Leitung des Geschäftsbereichs B der LPD Burgenland? 
  1. Wie viele Posten innerhalb Ihres Ministeriums sind aktuell bloß interimistisch besetzt? 
    1. Wie viele davon sind Leitungspositionen? 
  1. Wie wollen Sie die Zahl an lediglich interimistisch besetzten Posten künftig vermindern?