16135/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die
Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 der Anfrage 14246/J (Belohnungen im
Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ der Polizei in Tirol)
vom 24.02.2023
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens
des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt
bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller
Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Im BMI-Erlass zur Belohnung und leistungsorientierten Vergütung – Erweiterung vom 23. Juni 2022, GZ 2022-0.449.780 wird die Entscheidung, welchem Bediensteten die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung gebührt, dem/der unmittelbaren Vorgesetzten übertragen.
Im Durchführungserlass des BMI - LPD zu Belohnungen und leistungsorientierte Vergütungen - LOV vom 06.09.2022, GZ 2022-0.622.109, wird für die Landespolizeidirektionen festgelegt, dass bei Vergabe von Belohnungen und leistungsorientierten Vergütungen eine entsprechend transparente und nachvollziehbare Dokumentation über die Anzahl und Höhe sowie der betroffenen Verwendungsgruppen zu führen ist.
Nachdem bei der Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 die u a. Fragen nicht beantwortet wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Wie hoch war das vom BMI der LPD Tirol zugewiesene Gesamtbudget zur Bedeckung der leistungsorientierten Vergütung für das Jahr 2022?
2.
In der
Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten
Belohnungsarten sowie Vergütungen zusammengefasst. Eine in der
Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin
geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne
unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem
Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
In welcher Höhe wurden von der LPD Tirol den einzelnen
Organisationseinheiten Budgets zur Bedeckung der leistungsorientierten
Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen bzw. falls keine Zuweisung
erfolgte, wie verteilte sich die Summe (aufgegliedert
auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA,
sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
3. In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten Belohnungsarten sowie Vergütungen zusammengefasst. Die für Tirol gestellte Frage wurde nicht beantwortet.
Wie hoch war die von der LPD Tirol für das Jahr
2022 ausbezahlte Gesamtsumme für leistungsorientierte Vergütungen?
4. In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten Belohnungsarten sowie Vergütungen zusammengefasst. Eine in der Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie hoch waren für das Jahr 2022, die von den
einzelnen Organisationseinheiten der LPD Tirol ausbezahlten Summen für
leistungsorientierte Vergütungen (aufgegliedert
auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA,
sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
5. In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Anzahl aller Empfänger verschiedenster Belohnungen sowie Vergütungen genannt. Eine in der Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung der leistungsorientierten Vergütungen wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie vielen Bediensteten der LPD Tirol wurden für
das Jahr 2022 Zuwendungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem
zuerkannt (aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt,
LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
6. In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Frage mit dem Hinweis auf die behauptet notwendige, retrospektive manuelle Auswertung, welche unverhältnismäßig sei, nicht beantwortet. Die in der Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD Tirol wurden für das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem Zuwendungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?
7.
In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom
24.04.2023) wurde diese Frage ignoriert bzw. nicht beantwortet und sachlich
geradezu unverständlich, in Zusammenhang mit Frage 8 gebracht.
Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten der LPD Tirol im Jahr 2022 die
Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung gebührt, wie erlassgemäß
vorgesehen, durch die jeweils unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein,
warum nicht?
8. In der Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Frage mit „Ja, soweit mir bekannt, wurde die Personalvertretung eingebunden!“ beantwortet. Es dürfte bei der LPD ohne erheblichem Verwaltungsaufwand zu eruieren sein, ob diese einfache Frage mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann.
Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung im Jahr 2022 die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD Tirol zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?