16138/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.09.2023
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Erstellung eines „Rechtsextremismusberichts“ durch das DÖW
Am 3. August 2023 wurde offiziell bekanntgegeben, dass das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) vom Innenministerium den Auftrag zur Erstellung eines jährlichen „Rechtsextremismusberichts“ erhalten hat. Der erste Bericht soll den Zeitraum 2020 bis 2023 zum Gegenstand haben und ist vom DÖW bis zum 1. Oktober 2024 an das BMI und das BMJ zu liefern.
Das DÖW wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von Herbert Steiner, einem Mitglied der Kommunistischen Partei Österreichs, gegründet und lange Jahre geleitet. Die Einrichtung ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der durch eine Stiftung gleichen Namens gefördert wird.
Das DÖW ist kein Amt und keine Behörde. Seine Mitteilungen haben daher keinerlei offiziellen Charakter, sondern stellen die politische Agitation einer privaten Organisation dar. Diese im Wesentlichen linksextreme Agitation wird gegen viele Österreicher, unter anderem gegen die Burschenschaften, geführt. Vom DÖW wurde das „Handbuch des Rechtsextremismus“ herausgegeben, in dem viele bekannte Persönlichkeiten des Landes verunglimpft werden. Mittlerweile erfolgt die Denunziation von Patrioten online wie DÖW-Webseite unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ bzw. „Neues von ganz rechts“.
Wie „wissenschaftlich“ das DÖW ans Werk geht, kann man alleine an den Arbeitsmethoden seiner Mitarbeiter erkennen. Der Mitarbeiter Andreas Peham schmückte sich etwa bei seinem Pseudonym „Heribert Schiedel“ bisweilen mit einem falschen Doktortitel.
Aus einer Anfrage[1] an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung vom Februar 2012 ergab sich folgender Sachverhalt:
In der Öffentlichkeit trat Herr Andreas Peham über Jahre als Referent und Diskussionsteilnehmer unter der Bezeichnung Dr. Heribert Schiedel mit der Qualifikation eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in Erscheinung. Tatsächlich ist Herr Peham kein Akademiker, zudem wirkte er im Bereich der Universität Wien als Funktionär des Kommunistischen StudentInnenverbandes.
Diese Fakten waren den Behörden spätestens seit Oktober 2004 bekannt, als der mittlerweile verstorbene Botschafter a.D. Dr. Johann Josef Dengler, Mitglied der„ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten“, Strafanzeige gegen den DÖW-Mitarbeiter Andreas Peham erstattet hatte.
Ein weiterer wissenschaftlicher Mitarbeiter – diesmal mit echtem Doktortitel – ist Bernhard Weidinger, dessen Kontakte ins militante und gewaltbereite Antifa-Milieu bereits in der Anfrage 16087/J[2] umfassend beschrieben wurden. Bis zum heutigen Tag gab es keinerlei Distanzierung oder gar Rechtfertigung Weidingers dafür, dass er mit gewaltbereiten Linkstextremisten gemeinsame Sache machte. Selbstverständlich wurde eine solche Distanzierung von den Mainstream-Medien auch nicht eingefordert.
Wegweisendes Urteil zeigt die Arbeitsmethoden des DÖW auf
Im Jahr 1998 erging vom Oberlandesgericht in Wien ein wegweisendes Urteil, das nicht nur die Arbeitsmethoden, sondern auch die ideologische Ausrichtung des DÖW in einem völlig neuen Licht erscheinen lässt.
Ein kritischer Bericht über die Machenschaften und Aktivitäten des Dokumentationsarchivs führte zu einer Klage des damaligen DÖW-Leiters Wolfgang Neugebauer. Das Gericht stellte letztlich fest, dass folgende Werturteile gegenüber dem DÖW zulässig sind:
• Das DÖW ist eine Art Privat-Stasi.
• Das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation.
• Das DÖW ist eine polypenartige Tarninstitution.
• Das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich.
• Das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen.
• Das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors.
• Das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht.
• Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung.
• Das DÖW betreibt Geschichtsfälschung und -verdrehung.
• Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lügen, Fälschung und Denunziation.
Die Arbeitsmethoden und die politische Agenda, die dieser Privatverein seit Jahren betreibt, haben sich seit dem Urteil aus dem Jahr 1998 nicht verändert. Einzig die Gewichtung der Sponsoren veränderte sich im Laufe der Jahre. So erhöhte die Stadt Wien ihre Subventionen für den Privatverein Mitte der 2000er Jahre, während es in der Zeit der schwarz-blauen Regierung deutlich weniger Geld für die pseudowissenschaftliche Arbeit des Denunziantenvereins gab.
Auch heute noch pseudowissenschaftlich unterwegs
Am 21. Juni 2019 langte eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Widerbetätigung, Verhetzung und anderer Straftatbestände bei der Staatsanwaltschaft in Linz gegen das Magazin „Info-Direkt“ ein, wobei es sich bei dem Anzeiger um die Rechtsanwaltskanzlei Lansky im Auftrag des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands handelte.
In dieser Sachverhaltsdarstellung (Akt: 21 St 89/19y) nahmen die Anzeiger auf insgesamt 117 Textstellen aus den im Zeitraum von 2015 bis Anfang 2019 erschienenen 25 Ausgaben der Zeitschrift Info-Direkt wurden dabei inkriminiert. 86 der Vorwürfe waren augenscheinlich so abstrus, dass diese von der Oberstaatsanwaltschaft sofort verworfen wurden. 31 Textstellen lieferten mögliche „Anhaltspunkte“ für ein strafbares Verhalten - einer rechtlichen Prüfung hielten jedoch auch diese nicht stand. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Linz prüfte die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe und kam zu dem Schluss, dass[3]
Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.
Das Verfahren wurde eingestellt und dem DÖW einmal mehr von offizieller Gerichtsseite attestiert, dass es mit seiner Recherche nicht allzu weit her ist. Im gegenständlichen Verfahren wurden etwa auch Zitate aus dem Buch „Herr der Ringe“ oder aus dem Vorwort eines Buches des Militärstrategen Barnett als problematisch erachtet.[4]
Auch im Zuge der sogenannten „Liederbuchaffäre“ holte sich das DÖW bei Gericht eine blutige Nase. Ein beauftragter Sachverständiger arbeitete für das Dokumentationsarchiv. Das zuständige Gericht lehnte ihn mit folgender Begründung ab:[5]
Hier liegen [...] aus objektiver Sicht erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität vor.
Diese Beispiele zeigen deutlich auf, dass sich seit dem Jahr 1998 im Wesentlichen die Arbeitsmethode des DÖW nicht verändert hat. Es wird unter dem Deckmantel der Wissenschaft Agitation gegen politisch Andersdenkende betrieben, es werden gezielt Menschen mit anderen politischen Meinungen diffamiert und linke Mainstreammedien setzen die vermeintlichen „DÖW-Experten“ dazu ein, ihrer Propaganda gegen alles und jeden, der nicht auf der linken Seite zu finden ist, einen seriösen Anstrich zu verleihen. Dabei agieren sie jedoch dermaßen plump und ungeschickt, dass dieses Treiben für jeden, der es sehen möchte, auch sichtbar wird.
Jährlicher Rechtsextremismusbericht
Genauso stümperhaft wie die vermeintlich „wissenschaftliche“ Arbeit des DÖW scheint auch die Vergabe des Auftrags zur Erstellung eines „Rechtsextremismusberichts“ an das DÖW durch das Ministerium gelaufen zu sein. Es brauchte zwei Anläufe für die Ausschreibung. Offenbar war der schwarz-grünen Regierung nicht bekannt, dass der Verfassungsschutz beim BMI ressortiert, zumal die erste, später zurückgezogene Ausschreibung durch das Bundesministerium für Justiz erfolgt war,[6] ehe das BMI im wesentlichen wortident als Auftraggeber in Erscheinung trat.[7]
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Abbildung 1: Auftragsbekanntmachung[8]
Gefahr des Datenabflusses durch linksextreme Vernetzungen
Eine große Gefahr sieht der Anfragesteller in der Vernetzung des DÖW bzw. seiner Mitarbeiter ins linksextreme, teilweise militante und gewaltbereite Eck der Gesellschaft.
In der Ankündigungsmitteilung des DÖW beschreibt der wissenschaftliche Leiter der DÖW-Stiftung, Andreas Kranebitter, die künftigen Aufgabenstellungen folgendermaßen:[9]
Das DÖW betreibt als einzige wissenschaftliche Einrichtung Österreichs seit Jahrzehnten ein systematisches Monitoring des Rechtsextremismus in Österreich und verfügt daher sowohl über eine einzigartige Materialsammlung zu diesem Themenfeld, als auch über ausgewiesene Expertise. DÖW-Leiter Andreas Kranebitter: „Nicht zuletzt die Waffenfunde der letzten Monate und Jahre im rechtsextremen Milieu, aber auch der Aufmarsch der Identitären letztes Wochenende unterstreichen die Wichtigkeit, der Bedrohung von rechtsaußen (sic!) besonderes Augenmerk zu widmen.
Der künftig erwartete „Rechtsextremismusbericht“ soll laut Ausschreibung
einen umfassenden systematischen Überblick über Aktivitäten und Verknüpfungen in Österreich mit Blick auf Europa geben und Organisationen, Gruppierungen und Veranstaltungen abbilden – vergleichbar dem Verfassungsschutz- sowie Sicherheitsbericht - und dem Parlament zur Kenntnisnahme zugewiesen werden.“[10]
Wenn also das DÖW selbst von „systematischem Monitoring“ schreibt und die Ausschreibung einen Bericht über „Aktivität und Verknüpfung in Österreich mit Blick auf Europa“ verlangt, so steht zu befürchten, dass dem DÖW von Seiten des Ministeriums sensible Daten zu Verfügung gestellt werden müssen, da andernfalls ein solcher Bericht nicht in vollem Umfang erstellt werden kann. Diese Daten jedoch wiederum einem weit links stehenden Privatverein auszuhändigen, der durch das Beamtendienstrecht zu keinerlei besonderer Sorgfaltspflicht angehalten ist und gegen den mangels disziplinarrechtlicher Bestimmungen auch keine besonderen Sorgfaltsverpflichtungen rechtlich durchgesetzt werden können, ist nicht nur in höchstem Maße unprofessionell unverantwortlich, es scheint in diesem Falle auch eine rechtliche Diskrepanz mit dem Art. 89 DSGVO zu geben.
Die Datenschutzgrundverordnung zielt auf den Grundsatz der Datenminimierung und Pseudonymisierung ab. Daher wird es auch Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle sein - und die Freiheitliche Partei wird diese Kontrollfunktion mit aller Sorgfalt ausführen die rechtlichen Bestimmungen bzw. die Interessen des Datenschutzes genauestens zu überwachen. Es steht nämlich, auf Grund der oben angeführten Vernetzungen der Berichtersteller mit militanten und gewaltbereiten Gruppierungen die Gefahr im Raume, dass durch den Abfluss sensibler Daten einem gewaltbereiten linksextremen Mob Namen oder Adressen von Patrioten aus erster Hand zugespielt werden. Leider lässt die Vita der handelnden Personen im Dokumentationsarchiv solche Entwicklungen nicht nur befürchten, sondern geradezu erwarten.
Aus berechtigter Sorge um die physische und psychische Integrität stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Sind dem Innenministerium die Arbeitsmethoden des Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands bekannt?
a. Wenn ja, erfüllen diese Arbeitsmethoden die wissenschaftlichen Grundsätze wie inhaltliche Richtigkeit und Genauigkeit, Transparenz/Überprüfbarkeit, intellektuelle Redlichkeit, Wahl adäquater Methoden?
i. Wenn ja, wie wurden diese wissenschaftlichen Grundsätze bisher überprüft und wer hat sie überprüft?
ii. Wenn ja, welche wissenschaftliche Zertifizierung erfüllt das DÖW und durch wen wurde diese Zertifizierung durchgeführt?
b. Wenn nein, auf Grund welcher objektivierbaren Qualitätsanalyse wurde dem DÖW der Auftrag zur Erstellung des sogenannten Rechtsextremismusberichts“ erteilt?
2. Ist dem Innenministerium bekannt, dass verschiedene Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands belastbare und überprüfbare Berührungspunkte mit Linksextremisten haben?
a. Wie kommentiert das Innenministerium die linksextremen Aktivitäten von Andreas Peham alias (Dr.) Heribert Schiedel und Dr. Bernhard Weidinger?
3. Ist dem Innenministerium insbesondere bekannt, dass der DÖW-Mitarbeiter Andreas Peham alias (Dr.) Heribert Schiedel Funktionär des Kommunistischen StudentInnenverbands war?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, sieht das Innenministerium hier Diskrepanz zwischen der politischen Agitation des Herrn Andreas Peham alias (Dr.) Heribert Schiedel beim Kommunistischen StudentInnenverband und der geforderten wissenschaftlichen Nüchternheit bei der Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts?
4. Ist dem Innenministerium insbesondere bekannt, dass der DÖW-Mitarbeiter Dr. Bernhard Weidinger im Jahr 2015 in Freiburg einen Vortrag zum Thema
„Burschenschaften und völkischer Terror in Südtirol/Alto Adige“[11] hielt, der vom Referat für politische Bildung des linksextrem dominierten Studierendenrats der Uni Freiburg zusammen mit der über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus als besonders militant und extremistisch bekannten „Autonomen Antifa Freiburg“ organisiert wurde?
a. Wenn nein, ist dem Innenministerium bekannt, dass die mitorganisierende „Autonome Antifa Freiburg“, für die der DÖW- Mitarbeiter Bernhard Weidinger einen Vortrag hielt, vom deutschen Verfassungsschutz beobachtet wird?
5. Ist dem Innenministerium das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 4.Mai 1998 gegen das DÖW bekannt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, ist das Innenministerium der Ansicht, dass sich die Tätigkeiten des DÖW seit dem 4.Mai 1998 so verändert haben, dass die Werturteile
• das DÖW ist eine Art Privat-Stasi,
• das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation,
• das DÖW ist eine polypenartige Tarninstitution,
• das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich,
• DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen,
• das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors,
• das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht,
• das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung,
• das DÖW betreibt Geschichtsfälschung und -Verdrehung und
• das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lügen, Fälschung und Denunziation
heute keine Gültigkeit mehr haben?
i. Wenn ja, warum?
ii. Wenn nein, wie kommt das Innenministerium dazu, einem Privatverein, auf den die o.a. Werturteile zutreffen, mit der Erstellung eines sog. „Rechtsextremismusberichts“ zu beauftragen?
6. Ist dem Innenministerium bekannt, dass eine durch das DÖW im Jahr 2019 eingebrachte Sachverhaltsdarstellung gegen das Monatsmagazin „Info-Direkt“ von den zuständigen Sachbearbeitern inhaltlich komplett „zerlegt“ wurde?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie soll ein privater Verein, dessen Mitarbeiter derart beschämend schlechte Arbeit leisten und nicht dazu in der Lage sind, eine inhaltlich richtige Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, einen sogenannten „Rechtsextremismusbericht“ erstellen, der dann inhaltlich belastbar ist?
c. Wer wird für allfällige Rechtsauseinandersetzungen haften, wenn - wie zu erwarten - der Inhalt des vom DÖW erstellten sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ ein Fall für die österreichischen Gerichte wird?
7. Ist dem Innenministerium bekannt, dass im Zuge der sogenannten „Liederbuchaffäre“ ein Sachverständiger, der auch beim DÖW arbeitete vom Gericht wegen des Anscheins der Befangenheit abgelehnt wurde?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wie möchte der Auftraggeber des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ garantieren, dass die zukünftigen Ersteller dieses Berichts nicht auch den Anschein der Befangenheit erwecken bzw. tatsächlich befangen sind und wie soll durch befangene Mitarbeiter ein inhaltlich neutraler Bericht erstellt werden?
8. Warum wurde die erste Ausschreibung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ widerrufen?
9. Waren Formfehler dafür verantwortlich?
a. Wenn ja, welche Formfehler waren dies?
b. Wenn nein, welche Gründe waren sonst für den Widerruf verantwortlich?
10. Welches Budget ist für den sogenannten „Rechtsextremismusbericht“ vorgesehen?
11. Wie viele Vollzeitäquivalente sind für die Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ vorgesehen?
12. Wie viele Arbeitsstunden sind für die Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ vorgesehen?
13. Gab es bei der Ausschreibung für die Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ auch andere Bewerber außer dem DÖW?
a. Wenn ja, wer waren diese?
b. Wenn ja, welche Faktoren waren ausschlaggebend, dem DÖW den Zuschlag zu erteilen?
14. Warum wird der sogenannte „Rechtsextremismusbericht“ nicht im eigenen Ressort angefertigt? Verfügt das BMI nicht über die notwendige Expertise?
15. Ist damit zu rechnen, dass künftige Extremismusberichte ebenfalls an Ressortfremde ausgelagert werden?
16. Wann ist mit der Erstellung eines Linksextremismusberichts zu rechnen?
17. Werden dem Dokumentationsarchiv Unterlagen und Dokumente für die Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ von Seiten des Ministeriums zu Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn ja, werden auch klassifizierte Dokumente an das DÖW geliefert?
i. Wenn ja, wer wird die Klassifizierung vornehmen?
ii. Wenn ja, um welche Klassifizierungsstufen wird es sich dabei handeln?
iii. Wenn ja, wer wird Zugang zu den klassifizierten Dokumenten haben?
iv. Wenn ja, wie werden die Mitarbeiter des DÖW im Umgang mit den klassifizierten Dokumenten geschult?
c. Wenn ja, wie wird von Seiten des Ministeriums sichergestellt, dass alle Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden?
d. Wenn ja, wie wird vom Ministerium sichergestellt, dass nicht über Mitarbeiter des DÖW sensible personenbezogene Daten an die gewaltbereite, militante Linksextremismusszene in Österreich und Europa gelangen?
e. Wenn ja, wer haftet von Seiten des Ministeriums dafür, wenn sensible personenbezogene Daten an die gewaltbereite, militante Linksextremismusszene in Österreich und Europa gelangen?
f. Wenn nein, wie soll das DÖW ohne externe Unterlagen und Dokumente, mit seinen bislang bekannten Mitarbeitern und ohne externe wissenschaftliche Expertise „einen umfassenden systematischen Überblick über Aktivitäten und Verknüpfungen in Österreich mit Blick auf Europa geben und Organisationen, Gruppierungen und Veranstaltungen abbilden - vergleichbar dem Verfassungsschutz- sowie Sicherheitsbericht“ erstellen, obwohl vom Rechtsvertreter des DÖW, Mag. Michael Pilz, in der Beantwortung einer Aufforderung zur Löschung personenbezogener Daten beauskunftet wurde, dass ein Gutteil der physischen Sammlungen analog erfolgt und bei Zeitschriftensammlung keinerlei personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden?
g. Welche Regelungen gelten für Mitarbeiter, die aus dem DÖW wieder ausscheiden und/oder parallel für andere Institutionen oder Vereine tätig sind, wenn sie Zugang zu sensiblen Unterlagen und Dokumenten aus dem Innenministerium für die Erstellung des „Rechtsextremismusberichts“ hatten? Gibt es hier ein Sicherheitskonzept, Verschwiegenheitsklauseln oder ähnliches?
[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXIV/J/10699/fname_244162.pdf
[2] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVll/J/16087 /imfname_1582167.pdf
https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/alldoc/31096adb22091beec1258567004d8380!0penDocumen
t#
[4] https://www.info-direkt.eu/2020/12/15/staatsanwaltschaft-zerlegt-expertise-von-doew-mauthausen-
komitee/
[5] https://heimatkurier.at/systemversagen/oevp-beauftragt-privat-stasi-mit-rechtsextremismusbericht/
[6] https://bmi.vergabeportal.at/Detail/128927
[7] https://bmi.vergabeportal.at/Detail/128927
[8] https://bmi.vergabeportal.at/Detail/128927#tab4
[9] https://www.ots.at/presseaussendung/QTS 20230803 OTS0070/rechtsextremismusbericht-doew-erhaelt- zuschlag
[10] https://bmi.vergabeportal.at/Detail/128927#tabl
[11] https://www.stura.uni-freiburg.de/termine/15-02-11