16139/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, DI Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kosten der Negativsteuer
Das Steuer- und Sozialversicherungssystem kennt viele Vorteile für Menschen, die wenig ins Verdienen bringen. So hat der Gesetzgeber eine Teilzeitfalle aufgebaut: Wer mehr arbeitet, verliert so viele steuerliche Goodies, dass sich die Mehrarbeit wenig bis gar nicht auszahlt. Ein Element der Teilzeitfalle ist die Negativsteuer. Es werden kaum ganzjährig beschäftigte Vollzeit-Arbeitskräfte in den Genuss der Negativsteuer kommen.
Die Negativsteuer ist eine Gutschrift, die Personen erhalten, deren Jahreseinkommen so gering ist, dass ihnen Sozialversicherungsbeiträge, Kammerbeiträge, Wohnbauförderungsbeiträge sowie Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge teilweise oder ganz rückerstattet werden (vgl. § 33 Abs. 8 EStG). Rückerstattungen im Rahmen der Negativsteuer gibt es für Einkommens- und Pensionsbezieher.
Grundsätzlich entsteht die Negativsteuer, wenn die gemäß § 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) berechnete Einkommensteuer nach Abzug der Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 2 EStG unter null fällt. Zu den Absetzbeträgen, die die Einkommensteuer unter null bringen können, gehören der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag, Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Pendlereuro, wobei der Familienbonus Plus zuerst abgezogen wird und nicht direkt zu einem Wert unter null führen kann.
Aktuell ist nirgendwo ersichtlich, wie viele Personen in Österreich von der Negativsteuer profitieren und wie hoch die Kosten dafür sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende