16142/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Sanktionen gegen iranische Staatsangehörige und Einrichtungen

 

Österreich ist seit Jahrzehnten bevorzugtes Operationsgebiet ausländischer Geheimdienste, einer der Hauptakteure ist die Islamische Republik Iran (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2173966-Oesterreich-laut-Verfassungsschutz-Spionage-Paradies.html). 

Auch im Verfassungsschutzbericht 2022 wird dies festgehalten:

Für den österreichischen Verfassungsschutz sind vor allem Staaten wie die Russische Föderation oder der Iran sowie türkische und chinesische Geheim- und Nachrichtendienste von Relevanz. Die Intensität der Operationen ist heutzutage gleichbleibend hoch. HUMINT, verdeckte Einflussnahmen, Desinformation, Wirtschaftsspionage sowie das Durchführen von Cyberangriffen zählen zu den methodischen Vorgehensweisen der Dienste. Auch der Einsatz von sogenannten „Illegalen“ ist ein weiterhin gängiges Mittel.

[…]

Der Iran und China werden ihre geopolitischen Machtansprüche und vor allem ihre Kontrolle über die Diaspora in Österreich weiterführen. Der Iran ist aufgrund der Unruhen und Proteste im eigenen Land verstärkt bemüht, die im Ausland lebenden Dissidentinnen und Dissidenten sowie Regimekritikerinnen und Regimekritiker aufzuklären" (https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2022_bf_12052023.pdf)

Iran unterstützt auch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine. In diesem Angriffskrieg werden auch militärische Drohnen Irans, welche mit österreichischen Motoren ausgestattet sind, eingesetzt. Als Reaktion darauf wurden von Seiten der EU mehrere Personen und Organisationen aus dem Iran in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0269-20230728).

Neben dieser Liste gibt es noch weitere Sanktionslisten der EU, wie z.B. jene im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011D0235-20230626). Auf dieser sind derzeit 226 Personen sowie 37 Organisationen bzw. Einrichtungen, denen die Einreise bzw. Durchreise durch die Mitgliedstaaten verboten wird sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der für schwerwie­gende Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlichen Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, sowie sämt­liche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den genannten Personen verbundenen Personen und Organisationen gehören oder in deren Besitz oder Eigentum stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden.

Daneben gibt es noch eine weitere EU-Sanktionsliste bezüglich restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße , die u.a. Reisebeschränkungen und Einfrieren von Vermögenswerten vorsieht für, die für in diesen Listen aufgeführten Personen und Organisationen vorsieht (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02020D1999-20230720&qid=1694082771266). Auf dieser ist bis dato nur eine iranische Einrichtung, nämlich das Qarchak-Gefängnis, gelistet.

Die Vereinigten Staaten haben im Gegensatz mehr als 760 iranische Entitäten und Organisationen und mehr als 370 iranische Personen sanktioniert (https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/)

Österreich muss entschieden auf der Seite der iranischen Zivilbevölkerung sowie der Ukraine stehen, und dafür sorgen, dass Sanktionen ordnungsgemäß überwacht und umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Inwiefern wurde wann durch Sie oder Ihr Ressort welche Maßnahme veranlasst, um die Umsetzung von Sanktionen sowie deren Kontrolle effizient vorzunehmen?
  2. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die innerösterreichische Umsetzung der EU-Sanktionen gegen den Iran durch die OeNB zu garantieren?
  3. Wie wird die OeNB genau für die Umsetzung der EU-Sanktionen sowie weiterer völkerrechtlicher Sanktionen gegen den Iran tätig?
  4. Machte die OeNB von ihrer Ermächtigung Gebrauch, durch Verordnung oder Bescheid welche in § 2 SanktG angeführten Maßnahmen gegen iranische Personen oder Einrichtungen/Organisationen anzuordnen?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
    2. Wenn ja, wann erteilte dazu die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler die Zustimmung? 
  1. Erteilte die OeNB welche spezifischen Genehmigungen nach § 3 Abs 1 SanktG aufgrund welcher wann gestellten Genehmigungsanträge gemäß § 3 Abs 2 SanktG?
    1. Wenn ja, wann inwiefern?
  1. Gab es Einwände gegen Sanktionen gegen bestimmte iranische Staatsangehörige, Einrichtungen, Vermögen, Gütern bzw. Ressourcen udgl. durch Mitarbeiter:innen Ihres Ressorts (BMF), Mitglieder Ihres Kabinetts, Ihren Generalsekretär oder Sie?
    1. Wenn ja, durch wen wann an wen bei welchem Treffen mit welchem Inhalt?
    2. Wenn ja, waren Sie davon in Kenntnis gesetzt?
    3. Wenn ja, durch wen wann mit welchen Folgen?
  1. Erhielt die OeNB im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sanktionen Weisungen vom BMF?
    1. Wenn ja, wer wann und aus welchem Grund von wem?
  1. Welche Informationen liegen zu Nachforschungs- bzw. Überprüfungshandlungen ausländischer Behörden vor?
    1. Zu welchen Themen bzw. in welchen Bereichen?
    2. Mit welchen Ergebnissen wann?
    3. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann durch wen gesetzt?
    4. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zu den daraus gewonnen Erkenntnissen zwischen den österreichischen und den ausländischen Behörden (in beide Richtungen)?
    5. Wie wird das Parlament über diese Informationen informiert?
  1. Wie viele juristische und natürliche Personen, Einrichtungen und Organisationen sind bisher von den von der OeNB umzusetzenden personenbezogenen Sanktionen betroffen?
  2. Wie hoch ist das insgesamt eingefrorene Vermögen?
  3. Was waren die bisherigen Erkenntnisse etwaiger (interner) Untersuchungen/Analysen bei der OeNB zur Umsetzung der Sanktionen? Bitte um Chronologie der Erkenntnis nach ihrem Einlangen.
    1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann gesetzt? Bitte um Nennen des Datums und der der Maßnahme.
    2. Welche Maßnahmen sind gerade am Laufen? Bitte um Nennen des Datums und der Maßnahme.
  1. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Umsetzung der von der EU erlassenen Sanktionsverordnungen zu kontrollieren, insb.
    1. das Einfrieren von Vermögenswerten?
    2. das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen hinsichtlich sanktionierter Personen?
    3. Welche Behörde bzw. Abteilung ist dafür jeweils zuständig und verantwortlich?
  1. Haben Sie, Herr Minister, oder eine:r Ihrer Vorgänger:innen, im Einvernehmen mit dem oder der Bundesminister:in für europäische und internationale Angelegenheiten, im Zeitraum seit 2014 die Österreichische Nationalbank ermächtigt die in Vollziehung der §§ 4 und 5 Devisengesetz erhobenen personenbezogenen Daten auch an bestimmte internationale Organisationen zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Österreichs im Zusammenhang mit Sanktionen gegen den Iran erforderlich war und ist?
    1. Wenn ja, wann und mit welcher Verordnung?