16142/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Sanktionen gegen iranische Staatsangehörige und Einrichtungen
Österreich ist seit Jahrzehnten bevorzugtes Operationsgebiet ausländischer Geheimdienste, einer der Hauptakteure ist die Islamische Republik Iran (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2173966-Oesterreich-laut-Verfassungsschutz-Spionage-Paradies.html).
Auch im Verfassungsschutzbericht 2022 wird dies festgehalten:
„Für den österreichischen Verfassungsschutz sind vor allem Staaten wie die Russische Föderation oder der Iran sowie türkische und chinesische Geheim- und Nachrichtendienste von Relevanz. Die Intensität der Operationen ist heutzutage gleichbleibend hoch. HUMINT, verdeckte Einflussnahmen, Desinformation, Wirtschaftsspionage sowie das Durchführen von Cyberangriffen zählen zu den methodischen Vorgehensweisen der Dienste. Auch der Einsatz von sogenannten „Illegalen“ ist ein weiterhin gängiges Mittel.
[…]
Der Iran und China werden ihre geopolitischen Machtansprüche und vor allem ihre Kontrolle über die Diaspora in Österreich weiterführen. Der Iran ist aufgrund der Unruhen und Proteste im eigenen Land verstärkt bemüht, die im Ausland lebenden Dissidentinnen und Dissidenten sowie Regimekritikerinnen und Regimekritiker aufzuklären" (https://www.dsn.gv.at/501/files/VSB/VSB_2022_bf_12052023.pdf)
Iran unterstützt auch den Angriffskrieg Russlands in der Ukraine. In diesem Angriffskrieg werden auch militärische Drohnen Irans, welche mit österreichischen Motoren ausgestattet sind, eingesetzt. Als Reaktion darauf wurden von Seiten der EU mehrere Personen und Organisationen aus dem Iran in die Liste der Personen und Organisationen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0269-20230728).
Neben dieser Liste gibt es noch weitere Sanktionslisten der EU, wie z.B. jene im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen in Iran (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02011D0235-20230626). Auf dieser sind derzeit 226 Personen sowie 37 Organisationen bzw. Einrichtungen, denen die Einreise bzw. Durchreise durch die Mitgliedstaaten verboten wird sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlichen Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den genannten Personen verbundenen Personen und Organisationen gehören oder in deren Besitz oder Eigentum stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren werden.
Daneben gibt es noch eine weitere EU-Sanktionsliste bezüglich restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße , die u.a. Reisebeschränkungen und Einfrieren von Vermögenswerten vorsieht für, die für in diesen Listen aufgeführten Personen und Organisationen vorsieht (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02020D1999-20230720&qid=1694082771266). Auf dieser ist bis dato nur eine iranische Einrichtung, nämlich das Qarchak-Gefängnis, gelistet.
Die Vereinigten Staaten haben im Gegensatz mehr als 760 iranische Entitäten und Organisationen und mehr als 370 iranische Personen sanktioniert (https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/)
Österreich muss entschieden auf der Seite der iranischen Zivilbevölkerung sowie der Ukraine stehen, und dafür sorgen, dass Sanktionen ordnungsgemäß überwacht und umgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende