16148/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage
des Abgeordneten Kai
Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufkommen an Werbeabgabe durch Werbung auf Kassabons
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Nach dem Werbeabgabegesetz unterliegen Werbeleistungen im Inland gegen Entgelt der Werbeabgabe. Werbung auf Kassabons von zum Beispiel Handelsunternehmen werden in der Regel davon erfasst sein, soweit es sich nicht um Eigenwerbung handelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
(1) Auf welche Art überprüft das Ministerium im Einzelfall die Werbeabgabe von Werbung auf Kassabons?
(2) Wie hoch waren die Einnahmen aus der Werbeabgabe im Rahmen der Selbstbemessung für Werbung auf Kassabons in den letzten drei Jahren? Bitte um Angabe jeweils für das Jahr 2021, 2022 und bis zum 31.8.2023.
(3) Wie viele Prüfungshandlungen zur Werbeabgabe wurden in den vergangenen drei Jahren im Rahmen von Betriebsprüfungen durchgeführt? Bitte um Angabe der Fallanzahl und dem Mehrergebnis durch die Betriebsprüfung jeweils für das Jahr 2021, 2022 und bis zum 31.8.2023.
(4) Wie viele Prüfungen wurden in den letzten drei Jahren konkret nur zur Werbeabgabe durchgeführt? Bitte um Angabe der Fallanzahl und dem jeweiligen Mehrergebnis jeweils für das Jahr 2021, 2022 und bis zum 31.8.2023.
(5) In wie vielen dieser Prüfungen wurden konkrete Werbeleistungen auf Kassabons festgestellt und die Entrichtung der Werbeabgabe geprüft? Wie hoch war das Mehrergebnis in den letzten drei Jahren aus diesen Prüfungen? Bitte um Angabe der Fallanzahl und dem Mehrergebnis jeweils für das Jahr 2021, 2022 und bis zum 31.8.2023.
(6) Wie viele Rechtsmittelverfahren zur Werbeabgabe wurden in den letzten drei Jahren geführt? Wie viele davon mit einer Entscheidung zur Werbeabgabepflicht abgeschlossen? Wie viele davon betrafen von der Finanzverwaltung festgestellte Werbeabgabepflicht durch Werbung auf Kassabons? Bitte um Aufgliederung der Fallanzahl und des Mehrergebnisses jeweils für das Jahr 2021, 2022 und bis zum 31.8.2023.
(7) Wird der BMF-Erlass zur Werbeabgabe aktualisiert? Wenn ja, bis wann?