16149/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Reinhold
Einwallner, Sabine Schatz, Dietmar Keck,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die
Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 der Anfrage 14244/J (Belohnungen im
Rahmen der „Leistungsorientierten Vergütung“ der Polizei in Oberösterreich)
vom 24.02.2023
Durch Einführung einer leistungsorientierten Vergütung seitens
des BMI mit Beginn des Jahres 2022 sollen besondere Leistungen gewürdigt
bzw. die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bediensteten aller
Verwendungsgruppen gestärkt werden.
Im BMI-Erlass zur Belohnung und leistungsorientierten Vergütung – Erweiterung vom 23. Juni 2022, GZ 2022-0.449.780 wird die Entscheidung, welchem Bediensteten die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung gebührt, dem/der unmittelbaren Vorgesetzten übertragen.
Im Durchführungserlass des BMI - LPD zu Belohnungen und leistungsorientierte Vergütungen - LOV vom 06.09.2022, GZ 2022-0.622.109, wird für die Landespolizeidirektionen festgelegt, dass bei Vergabe von Belohnungen und leistungsorientierten Vergütungen eine entsprechend transparente und nachvollziehbare Dokumentation über die Anzahl und Höhe sowie der betroffenen Verwendungsgruppen zu führen ist.
Nachdem bei der
Anfragebeantwortung 13838/AB vom 24.4.2023 die u a. Fragen nicht beantwortet
wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten erneut an den Bundesminister
für Inneres nachstehende
2. In der Anfragebeantwortung
(13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten Belohnungsarten sowie
Vergütungen zusammengefasst. Eine in der Erstbeantwortung
verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin
geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne unverhältnismäßig
hohem bzw. zusätzlichem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
In welcher Höhe wurden von der LPD Oberösterreich den einzelnen
Organisationseinheiten Budgets zur Bedeckung der leistungsorientierten
Vergütung für das Jahr 2022 zugewiesen bzw. falls keine Zuweisung
erfolgte, wie verteilte sich die Summe (aufgegliedert
auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA,
sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
3.
In der
Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten
Belohnungsarten sowie Vergütungen zusammengefasst. Die für Oberösterreich
gestellte Frage wurde nicht beantwortet.
Wie hoch war die von der LPD Oberösterreich für das Jahr 2022
ausbezahlte Gesamtsumme für leistungsorientierte Vergütungen?
4.
In der
Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurden die verschiedensten
Belohnungsarten sowie Vergütungen zusammengefasst. Eine in der
Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin
geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne
unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem
Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie hoch waren für das Jahr 2022, die von den einzelnen Organisationseinheiten
der LPD Oberösterreich ausbezahlten Summen für leistungsorientierte
Vergütungen (aufgegliedert auf einzelne Bezirks-
und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt, LVT, SVA, sowie alle Abteilungen
und Büros der Landespolizeidirektion und nachgeordneten Dienststellen)?
5.
In der
Anfragebeantwortung (13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Anzahl aller
Empfänger verschiedenster Belohnungen sowie Vergütungen genannt. Eine
in der Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung der leistungsorientierten
Vergütungen wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin
geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne
unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem
Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie vielen Bediensteten der LPD Oberösterreich wurden für das Jahr
2022 Zuwendungen nach dem leistungsorientierten Vergütungssystem zuerkannt
(aufgegliedert auf einzelne Bezirks- und Stadtpolizeikommanden, Landeskriminalamt,
LVT, SVA, sowie alle Abteilungen und Büros der Landespolizeidirektion und
nachgeordneten Dienststellen)?
6. In der Anfragebeantwortung
(13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Frage mit dem Hinweis auf die behauptet
notwendige, retrospektive manuelle Auswertung, welche
unverhältnismäßig sei, nicht beantwortet. Die in der
Erstbeantwortung verwehrte Aufgliederung wäre mit der von den LPD erlassmäßig ohnehin
geforderten transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation ohne
unverhältnismäßig hohem bzw. zusätzlichem
Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen.
Wie vielen Bediensteten in den jeweiligen Verwendungsgruppen der LPD
Oberösterreich wurden für das Jahr 2022 nach dem leistungsorientierten
Vergütungssystem Zuwendungen zuerkannt (aufgegliedert in E1, E2a, E2b, A1, A2, A3, A4, V1, V2, V3, V4, sowie in
Betragshöhen bis 999.- und ab 1000.- Euro)?
7.
In der Anfragebeantwortung
(13838/AB vom 24.04.2023) wurde diese Frage ignoriert bzw. nicht beantwortet
und sachlich geradezu unverständlich, in Zusammenhang mit Frage 8 gebracht.
Wurde die Entscheidung, welchen Bediensteten der LPD Oberösterreich im
Jahr 2022 die Zuweisung einer leistungsorientierten Vergütung
gebührt, wie erlassgemäß vorgesehen, durch die jeweils
unmittelbaren Vorgesetzten getroffen? Wenn nein, warum nicht?
8.
In der Anfragebeantwortung
(13838/AB vom 24.04.2023) wurde die Frage mit „Ja, soweit mir bekannt,
wurde die Personalvertretung eingebunden!“ beantwortet. Es dürfte
bei der LPD ohne erheblichem Verwaltungsaufwand zu eruieren sein, ob diese
einfache Frage mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantwortet
werden kann.
Wurden bei Zuweisungen der leistungsorientierten Vergütung im Jahr 2022
die jeweils zuständigen Personalvertretungsgremien im Bereich der LPD
Oberösterreich zeitgerecht, ausreichend und somit dem Personalvertretungsgesetz
entsprechend eingebunden? Wenn nein, warum nicht?