16165/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Muna Duzdar, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz  

betreffend Vollziehung des Auskunftspflichtgesetzes

Seit der geänderten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und in weiterer Folge des Verfassungsgerichthofes sowie des Verwaltungsgerichtshofes zum aus Art 10 EMRK abgeleiteten Recht auf Zugang zu Informationen sind die Bestimmungen des Auskunftspflichtgesetzes verfassungskonform zu interpretieren. Dadurch wurde der Anwendungsbereich des Auskunftspflichtgesetzes für alle „watchdogs“ im Sinne der Rechtsprechung des EGMR massiv ausgeweitet. Gerade für Journalist:innen bietet sich über das Auskunftspflichtgesetz die Möglichkeit, an sonst geheimgehaltene Informationen zu gelangen und diesbzgl auch Rechtschutz zu genießen. Zwar hat die schwarz-grüne Bundesregierung wiederholt versprochen, durch Abschaffung des Amtsgeheimnisses mehr Transparenz in die Verwaltung einkehren zu lassen, diese Versprechen aber bislang stets gebrochen. Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.        Wie viele Auskunftsbegehren gemäß § 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz sind in den Jahren 2020 bis 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 jeweils in Ihrem Wirkungsbereich eingelangt? (Bitte bei Möglichkeit um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit des Einlangens)

a.       Wie viele von diesen eingelangten Auskunftsbegehren wurden durch Erteilung der gewünschten Auskunft zur Gänze erledigt?

b.       In wie vielen dieser Fälle wurde die Auskunft (zumindest teilweise) verweigert?

2.       Wird statistisch erhoben, aus welchen Gründen die Auskunft verweigert wird?

3.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen die Auskunft unter Verweis auf die Amtsverschwiegenheit verweigert wurde und wenn ja, wie viele Fälle waren das?

4.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen die Auskunft unter Verweis auf Datenschutz verweigert wurde und wenn ja, wie viele Fälle waren das?

5.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen es sich bei den Auskunftswerber:innen um Journalist:innen gehandelt hat und wenn ja, in wie vielen Fällen war dies der Fall?

6.       Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen es sich bei den Auskunftswerber:innen um andere watchdogs im Sinne der Rechtsprechung es EGMR handelte und wenn ja, in wie vielen Fällen dies der Fall war und um welche Art von watchdogs es sich handelte?

7.       In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 jeweils Bescheide gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz beantragt?

8.       Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erlassung eines solchen Bescheides?

9.       Wie oft wurde in Zusammenhang mit Anträgen auf Bescheiderlassung gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz Säumnisbeschwerde erhoben und jeweils gegen welche Behörde?

10.   Gegen wie viele Bescheide gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz wurde Bescheidbeschwerde erhoben?

11.   An welches Verwaltungsgericht wurde jeweils Beschwerde erhoben?

12.   Wie vielen Bescheidbeschwerden wurde stattgegeben?

13.   Wie viele Verfahren über Bescheidbeschwerden sind in Ihrem Wirkungsbereich derzeit anhängig?

14.   Gegen wie viele Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten wurden in Ihrem Wirkungsbereich Rechtsmittel erhoben und wenn ja, welche und von wem?

15.   Wie vielen dieser Rechtsmittel wurde stattgegeben, wie viele wurden abgewiesen und wie viele zurückgewiesen?

16.   Wie viele derartige Verfahren sind derzeit noch anhängig?

17.   Wurde gegen letztinstanzliche Erkenntnisse in solchen Verfahren Beschwerde an den EGMR erhoben und wenn ja, zu welcher Zahl wurden diese vom EGMR protokolliert?

18.   Wann haben Sie im Ministerrat zuletzt auf die Abschaffung des Amtsgeheimnisses gedrängt?