16168/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.09.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, , Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Strafanzeigen wegen Untreue im ÖOC: Was macht Sportminister Kogler?
Am 14.9.2023 wurde bekannt, dass eine Strafanzeige gegen das Präsidium des Österreichischen Olympischen Comités (ÖOC) von ordentlichen Mitgliedern des ÖOC, also Sportverbände mit Sitz und Stimme in der Hauptversammlung, eingebracht. In der Anzeige geht es um die vor mehr als acht Jahren gegründete Crowdfunding-Plattform „I believe in you“ (IBIY). Darüber können Sportlerinnen und Sportler sowie Vereine Pläne oder Anschaffungen bewerben und um Spenden bitten. Wenn das Crowdfunding-Ziel erreicht wird, behält die IBIY-GmbH 12 % der erzielten Summe als Administrations- und Transaktionsgebühr ein. IBIY aber schrieb über die Jahre Bilanzverluste. Die OÖC-Spitze wird nun verdächtigt, diese Verluste mit Vereinsvermögen des Comitès abgedeckt zu haben und ÖOC-Mitglieder damit um 416.000 Euro geschädigt zu haben.
Bundesminister Kogler dazu: "Das Sportministerium erwartet von den Verantwortlichen im Österreichischen Olympischen Comité, dass die im Zuge der Strafanzeige vorgebrachten Vorwürfe rasch und lückenlos aufgeklärt werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das ÖOC seine ursächlichen Aufgaben, die österreichischen Athletinnen und Athleten bestmöglich auf die Teilnahme bei Olympischen Spielen vorzubereiten und diese vor Ort zu betreuen, weiterhin in vollem Umfang erfüllen kann.“ (2) Aus der ersten Reaktion des Sportministers ist nicht zu entnehmen, welcher eigenen Maßnahmen er zur Aufklärung ergreifen will.
Da auch sehr viel Steuergeld an das ÖOC fließt, dient diese Anfrage dazu, transparent zu machen, wie die Kontrollmechanismen in dieser Angelegenheit funktioniert haben und welche Schritte vom verantwortlichen Bundesminister Kogler gesetzt werden, um diese Causa im Sinne der Steuerzahler:innen aufzuklären.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wurde das BMKÖS gefragt, ob es ob es sich der Sachverhaltsdarstellung als Geschädigter anschließen möchte?
i. Inwiefern wurden hierbei Aktivitäten rund um die Verluste der gegenständlichen IBIY kontrolliert?